19.13
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Jahren, in den letzten viereinhalb Jahren, einen unglaublichen Boom bei der Fotovoltaik gesehen, der, glaube ich, sehr erfreulich ist. Wir haben die Fotovoltaikleistung mehr als vervierfacht, das ist ein Rekordausbau. Das Gute ist, es geht nicht nur um Klimaschutz, es geht nicht nur um Energieunabhängigkeit, es geht auch um sehr viele Arbeitsplätze in Österreich, um sehr viel Wertschöpfung.
Da immer wieder gesagt wird, es kommt alles aus China: Ganz so stimmt das nicht. Wenn ich mein Auto betanke, dann kommt der Treibstoff jedes Mal aufs Neue nicht aus Österreich. (Abg. Kassegger: Aus Aserbaidschan!) Ich montiere mir einmal eine Fotovoltaikanlage und die Energie kommt jedes Mal von der Sonne. (Abg. Wurm: Wieder ein Bonzi, die Fotovoltaik!)
Vielleicht nur kurz zur derzeitigen Fotovoltaikwertschöpfung in Österreich: Die Fotovoltaikbranche hat letztes Jahr einen Gesamtumsatz von 4,3 Milliarden Euro gehabt. Davon waren über 2 Milliarden Euro österreichische Wertschöpfung, jetzt schon. Die Branche hat ungefähr 13 000 Arbeitsplätze und wächst weiter.
Wir haben aber in den letzten Krisen gesehen, wie vulnerabel wir sind, wie verletzlich wir sind. Wenn sich ein Frachter in irgendeinem Kanal einbaut, dann kann es sein, dass wichtige Komponenten nicht mehr verfügbar sind, wie zum Beispiel Wechselrichter. Wir haben zum Glück noch in Österreich, in Europa für bestimmte Komponenten großartige Firmen, wie zum Beispiel die Firma Fronius für Wechselrichter. Und wir haben uns dazu entschieden – weil wir das im aktuellen EAG nicht können –, einen Made-in-Europe-Bonus einzuführen, bei dem, wenn regionale Komponenten verwendet werden, bei der Fotovoltaikinvestitionsförderung mehr Förderungen ausbezahlt werden können.
Kollege Kassegger hat es angesprochen, wir haben Gespräche mit der Opposition geführt, wie immer, wenn wir Zweidrittelmaterien verhandeln. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass es zu Präzisierungen kommt. Deswegen bringe ich jetzt einen Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (2608 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird, in der Fassung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie (2666 d.B.) – (TOP 21)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben erwähnte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichts (2666 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Z 4 lautet:
„4. Dem § 6a wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Sofern eine durch Investitionszuschuss nach dem 2. Teil dieses Bundesgesetzes geförderte Photovoltaikanlage mit technischen Komponenten mit europäischer (EWR) Wertschöpfung oder ein durch Investitionszuschuss geförderter Stromspeicher aus europäischer (EWR) Wertschöpfung errichtet wird, kann mit Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ein Zuschlag auf den Investitionszuschuss von bis zu 20% vorgesehen werden. Eine Differenzierung nach den relevanten technischen Komponenten bei Photovoltaikanlagen (zB Module, Wechselrichter) ist vorzusehen. Die in Art. 41 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. Nr. L 187 vom 26.06.2014 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315, ABl. Nr. L 167 vom 30.06.2023 S. 1, festgelegten Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden.““
*****
Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
19.17
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf,
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (2608 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird, in der Fassung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie (2666 d.B.) – (TOP 21)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben erwähnte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichts (2666 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Z 4 lautet:
„4. Dem § 6a wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Sofern eine durch Investitionszuschuss nach dem 2. Teil dieses Bundesgesetzes geförderte Photovoltaikanlage mit technischen Komponenten mit europäischer (EWR) Wertschöpfung oder ein durch Investitionszuschuss geförderter Stromspeicher aus europäischer (EWR) Wertschöpfung errichtet wird, kann mit Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ein Zuschlag auf den Investitionszuschuss von bis zu 20% vorgesehen werden. Eine Differenzierung nach den relevanten technischen Komponenten bei Photovoltaikanlagen (zB Module, Wechselrichter) ist vorzusehen. Die in Art. 41 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. Nr. L 187 vom 26.06.2014 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315, ABl. Nr. L 167 vom 30.06.2023 S. 1, festgelegten Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden.““
Begründung
Zu Z 1 (§ 6a Abs. 4):
Mit der Änderung soll die Regelung dahingehend präzisiert werden, dass beispielhaft mögliche technische Komponenten von Photovoltaikanlagen aufgezählt werden, für die der Zuschlag („Made-in-Europe-Bonus“) zur Anwendung gelangen kann. Die Höhe des Zuschlags wird dabei nach den jeweiligen relevanten technischen Komponenten differenziert festgelegt. Beispielsweise kann für die technische Komponente „Module“ und für die technische Komponente „Wechselrichter“ mit Verordnung jeweils ein Zuschlag von 10% festgelegt werden. Insgesamt darf die Höhe des gesamten Zuschlags auf den Investitionszuschuss für die zu fördernde Maßnahme maximal 20% betragen. Für Stromspeicher soll der Zuschlag zur Anwendung kommen, wenn dieser aus europäischer (EWR) Wertschöpfung stammt. Auch bei Stromspeichern beträgt der maximale Zuschlag 20% des Investitionszuschusses. Die Abwicklung des Zuschlags erfolgt durch die EAG-Förderabwicklungsstelle im Rahmen der Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher nach dem EAG.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.