19.47
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Nationalratsabgeordnete! Ich möchte kurz auf die unterschiedlichen Inhalte dieser Novelle eingehen, auch wenn sie in weiten Teilen – Abgeordnete Rössler hat es schon gesagt – ein bisschen technisch scheinen. Vor allem bei Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung machen wir mit dieser Novelle aber wichtige Schritte.
Erstens: Antragsunterlagen können endlich in elektronischer Form vorgelegt werden. Das ermöglicht eine effizientere Abwicklung von Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren. Die elektronische Verknüpfung von anlagenrelevanten Registern ist Voraussetzung für eine beschleunigte elektronische Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch die Behörde. Die Verankerung der SMS-Lösung – das hat Abgeordneter Bernhard, glaube ich, vorhin angesprochen – beim vollelektronischen Begleitschein für gefährliche Abfälle vereinfacht die Kommunikation mit dem Abfallerzeuger. Im Bereich Digitalisierung ist das ein wichtiger Schwerpunkt der Novelle.
Beim zweiten Schwerpunkt dieser Novelle geht es um die Rahmenbedingungen für die Organisation des Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen. Abgeordnete Rössler hat die Wichtigkeit schon ausführlich erklärt. Es gibt mindestens 14 europäische Mitgliedstaaten, die jetzt so ein System haben oder einführen, wie wir es einführen.
Wir wissen, Sie alle wissen: Es gilt ab 2025 für Plastikflaschen und Dosen. Ergänzt werden jetzt die Rahmenbedingungen für die Betreiberin des Pfandsystems, das ist die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH, die sogenannte „zentrale Stelle“ – im Gesetz ist sie so bezeichnet. Da werden eben Details zu den Aufsichtsrechten – darauf ist Abgeordneter Matznetter vorhin eingegangen – beziehungsweise auch die Meldepflichten an das Ministerium geregelt. Zudem wird festgelegt, dass ein Teil der Einnahmen für Projekte der Abfallvermeidung bereitzustellen ist. Das sind 0,5 Prozent der Produzentenbeiträge und des Pfandschlupfes, die hier verwendet werden sollen.
Ein weiterer Teil dieser Novelle betrifft Pönalzahlungen für die Systemteilnehmer an Sammel- und Verwertungssystemen. Die werden insofern modifiziert, als eine Pönale nur noch bei der Unterschreitung der Gesamtlizenzsumme im Jahr um 5 Prozent einzuheben ist. Damit vermeiden wir Härtefalle, aber machen vor allem die Administration deutlich einfacher, unkomplizierter und auch unbürokratischer. Weiters gibt es eine neue Geringfügigkeitsgrenze von 50 Euro, die da eingefügt werden wird.
Zu Bodenaushubdeponien hat Abgeordnete Rössler schon die Vorteile der neuen Regelungen im vereinfachten Verfahren für die Gemeinden beschrieben. Wir müssen auch einige Ausnahmetatbestände aufgrund der Änderung der EU-Deponierichtlinie anpassen.
Wir haben in dieser Novelle auch etwas geändert, wir wollen einen Vorwurf aus einem Vertragsverletzungsverfahren betreffend die Aarhuskonvention ausräumen, deswegen erfolgt auch da eine Anpassung entsprechend der verwandten Bestimmungen im UVP-G 2000. Das bedeutet konkret, das erstmalige Vorbringen von Einwendungen im Rechtsmittelverfahren ist grundsätzlich zulässig, es darf aber nicht missbräuchlich oder unredlich erfolgen.
Zum Antrag betreffend Schienentransport – es ist jetzt angeklungen, ich habe es auch im Ausschuss ausgeführt –: Klar, es handelt sich um eine neue Regelung, die Systemteilnehmer lernen gerade auch, wo welche Mengen in welcher Regelmäßigkeit in welchen Gewichtsklassen mit welchen Distanzen überhaupt zu transportieren sind. Es war von vornherein klar, dass das ein sehr neues System ist, deswegen ist auch im Gesetz bereits eine Evaluierung vorgesehen. Diese wird bis Ende 2024 durchgeführt, und wir werden das natürlich so schnell wie möglich machen.
In diesem Sinne darf ich Sie herzlich um Zustimmung zu dieser Novelle ersuchen. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen.)
19.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.