Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2561 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Michael Bernhard vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatzantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 5 bis 9 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 9a eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 30 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuer Ziffer 30a eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.