22.15

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Nationalratsabgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher der Nationalratssitzung auch zu dieser späten Stunde! Der Zivil­dienst und die Zivildiener in unserem Land sind eine unverzichtbare Säule, nicht nur in den unterschiedlichsten Einrichtungen, sondern ganz generell in unserer Gesellschaft. Sie helfen vielfach in Bereichen, in denen vulnerable Grup­pen darauf angewiesen sind, und sind deswegen ganz unverzichtbar in den unterschiedlichsten Bereichen, in denen sie eingesetzt sind. Wir sind sehr dankbar, dass sich jedes Jahr so viele für den Zivildienst entscheiden.

Der Bedarf an Zivildienern ist in den letzten Jahren klar gestiegen. Dem gegen­über steht leider eine Zeit, in der geburtenschwache Jahrgänge zu den Stellungen zugewiesen werden und in denen es deswegen auch schwieriger wird, den Bedarf bei den unterschiedlichen Einrichtungen zu decken.

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass wir den Zivildienst laufend an die sich verändernden Gegebenheiten anpassen, denn eines darf man nicht ver­gessen: dass unsere Zivildiener nicht nur die tragende Säule sind, sondern auch für das Miteinander der Generationen und generell für das Miteinander in unserer Gesellschaft sorgen.

Wir stärken mit der Novelle des Zivildienstgesetzes den Zivildienst per se und machen ihn auch flexibler. Wir trauen Zivildienern insgesamt mehr zu und schaffen damit insbesondere auch eine Attraktivierung auf allen Ebenen.

Verbesserungen wie diese sind möglich, weil wir in den letzten Monaten sehr, sehr gute Verhandlungen geführt haben. Ich möchte mich ganz herzlich bei den unterschiedlichen Verhandlungspartnern aus allen Parteien bedanken, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben, sodass wir eine ordentliche Reform des Zivildienstgesetzes sozusagen über die Bühne bringen. Unser An­spruch war eine moderne Reform. Ich danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundeskanzleramt und in der Zivildienstserviceagentur, insbesondere auch jenen im Verteidigungsministerium. Da haben wir seit Jahren eine sehr, sehr gute Zusammenarbeit, und die wollen wir auch unbe­dingt weiterführen. (Beifall bei der ÖVP.)

Auf die einzelnen Punkte dieser Novelle ist bereits von den Abgeordneten eingegangen worden. Vielleicht noch einmal kurz zusammengefasst: In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ist eine Teilung der Zivildienstzeit möglich. Das trägt zur Flexibilität insbesondere in familiären Ausnah­mesituationen bei und ist eine Ergänzung zur bereits bestehenden befristeten Befreiung.

Wir schaffen den Papamonat für Zivildiener und passen das damit auch einer Änderung im Wehrrechtsänderungsgesetz an, in der das bereits auf den Weg gebracht wurde.

Wir schaffen eine Handhabe, gegen Systemverweigerer vorzugehen.

Bei einer entsprechenden Befähigung ermöglichen wir Zivildienstleistenden einen uneingeschränkten qualifizierten Einsatz in vielen unterschiedli­chen Bereichen. – Herr Abgeordneter, ich finde es schon sehr zentral, dass Zivildienern auch etwas zugetraut wird, dass die neun Monate nicht einfach verstreichen, sondern dass man sie auch nutzen kann, um sich Quali­fikationen anzueignen, die vielleicht in der weiteren Ausbildung oder im weiteren beruflichen Leben von großer Relevanz sind.

Es ist ganz wichtig, dass wir junge Männer begeistern können, in manchmal scheinbar typisch weibliche Berufe zu gehen, für eine Ausgewogen­heit zu sorgen und den Zivildienst als Sprungbrett in den Sozial- und Gesund­heitsbereich zu nutzen. Sie haben den Fachkräftemangel bereits angesprochen.

Zivildienstleistende können somit auch Berufsausbildungen, beispielsweise zum Rettungssanitäter, absolvieren. Das entlastet die unterschiedlichsten Ein­richtungen, und es sorgt auch für mehr Vertrauen bei den Zivildienern, dass sie in diesen neun Monaten tatsächlich eine verantwortungsvolle Arbeit ma­chen können. Es wird der Zivildienst insgesamt aufgewertet.

Abschließend: Wir weiten auch die bevorzugte Zuweisung an die Einrichtungen aus. Bei der Anerkennung zusätzlicher Einrichtungen ist auf die Bedarfs­deckung Bedacht zu nehmen. Wird diese unterschritten, werden Anerkennun­gen nur in Sparten möglich sein, die bei der Zuweisung zu bevorzugen sind. Diese Sparten weiten wir eben aus, um den Kernbereich des Zivildienstes dort abzubilden.

Danke schön für die Rückmeldungen auch in der Begutachtungsphase. Wir sind auf vielfachen Wunsch der Einrichtungen darauf eingegangen, indem wir die Wahl der Vertrauenspersonen im Zivildienst deutlich vereinfachen.

Ich freue mich, dass wir das heute im Parlament beschließen. Es ist eine Reform, eine Novelle mit vielen, vielen unterschiedlichen Aspekten, an denen Sie und wir alle mitgewirkt haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

22.20

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.