22.26
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer:innen und Zuseher! Sehr geehrte Frauen Staatssekretärinnen! Wir haben in der letzten Junisitzung sehr intensiv und sehr lebhaft darüber gesprochen, wie Amtswege Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind. Das Thema Recht auf analoges Leben wurde da propagiert.
Wie auch damals im Juni schon ausgeführt, verfolgen wir als ÖVP einen sehr pragmatischen Zugang und Weg: Es soll die Wahlfreiheit zwischen analogem und digitalem Zugang geben.
Persönlich finde ich es von Vorteil, wenn ich voll digital viele Tätigkeiten durchführen kann: Meldezettel beantragen und abrufen, meine Wahlkarte beantragen, Unternehmen gründen, Gewerbe anmelden oder Ähnliches.
Tatsache ist: Das gilt aber nicht für jeden, sei es aufgrund fehlender digitaler Kompetenzen oder auch Ressourcen, sei es auch allein aufgrund der bewussten Entscheidung, weniger digital leben zu wollen.
Sicherlich ist das auch eine Generationenfrage, aber ich will nicht in die Situation kommen, älteren Menschen etwas zu unterstellen, weil ich gerade auch in der Praxis erlebe, dass viele ältere Menschen Kompetenzen aufbauen wollen, die Bereitschaft haben, zu lernen, und auch im digitalen Raum unterwegs sein wollen.
Um diese Wahlfreiheit in Zusammenhang mit hoheitlichen Aufgaben abzusichern, schreiben wir das heute auch im E-Government-Gesetz fest. Neben der digitalen Form soll es auch Alternativen wie Antragstellung per Post oder telefonische Antragstellung geben, und es darf wegen der gewählten Form zu keinen Nachteilen für die Bürgerin oder den Bürger kommen.
Auch da, glaube ich, ist wieder ein sehr pragmatischer Zugang angebracht. Ich glaube, dass sich über die kommenden Jahre der digitale Weg teilweise durchsetzen wird, wenn spürbar ist, dass er Vorteile für die Bürgerin und den Bürger bringt, und wenn er gut gemacht ist.
Wir sind auch bereits gut unterwegs. Wenn wir vergleichende Indizes wie den Desi-Index oder die E-Government-Benchmark anschauen, dann sehen wir, dass wir, was Verfügbarkeit und Nutzung von E-Government betrifft, vorne mit dabei sind.
Ich möchte aber auch klarstellen: Dieses E-Government-Gesetz legt zum einen diese Alternativen, diese Wahlfreiheit fest, zum anderen regeln wir in dieser Gesetzesnovelle aber auch Digitalisierungsschritte, wenn es um die öffentliche Verwaltung geht. Wir wollen Digitalisierung vorantreiben, wenn es um die Kommunikation von Bundeseinrichtungen geht, sodass diese voll digital stattfindet und der postalische Weg, der Papierakt eigentlich nur mehr die Ausnahme sind, wenn es nicht anders geht.
Wir regeln, dass bei der Registrierung einer ID Austria in Zukunft kein Lichtbild, kein Foto mehr mitgenommen werden muss, wenn aufgrund eines Passes oder eines Führerscheins, die in der Vergangenheit ausgestellt worden sind, schon eines vorrätig ist.
Wir regeln auch, dass der digitale Ausweis dem analogen gleichgestellt wird, dass er gleichermaßen Rechtsgültigkeit hat, wenn man unterwegs ist.
Ich glaube, wir haben in dieser Legislaturperiode sehr vieles im Digitalbereich auf den Weg bringen können. Wir haben die Weichen für die Zukunft gestellt und eine gute Basis geschaffen, um da in Zukunft weiterarbeiten zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte sehr.