22.29
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frauen Staatssekretärinnen! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, falls noch jemand da ist! Ich möchte gerne das unterstreichen, was Kollegin Himmelbauer gesagt hat. Wir unterstützen, kurz gefasst, das Gesetz. Es sind einfach Erweiterungen im E-Government-Gesetz, die, glaube ich, sehr zentral, sehr hilfreich für uns alle sind.
Das eine ist – das wird jetzt sehr prominent erwähnt, das freut uns auch sehr –, dass es ganz klar die Wahlfreiheit im Kommunikationsbereich gibt. Das bedeutet, man kann weiterhin unterschiedliche Anliegen in Form von Papieranträgen oder telefonisch kundtun, Anträge stellen, was auch immer, aber das Ganze eben auch auf digitalem Weg. Diese Wahlfreiheit ist also ganz, ganz zentral für uns.
Ich möchte aber noch gerne zwei oder drei Punkte hervorheben, die, glaube ich, nicht unpraktisch sind: Es soll künftig so sein, dass E-Ausweise endlich als gültige amtliche Lichtbildausweise gelten. Das ist praktisch, wenn man unterwegs ist und nicht extra noch den Reisepass oder Personalausweis mitführen muss, sondern einfach der Führerschein am Handy reicht. Ich denke mir, das ist eine Erleichterung für uns alle.
Ein zweiter Aspekt – das kommt vielleicht ein bisschen seltener vor –: Dokumente, die man ausschließlich in Papierform hat – ich denke dabei an Staatsbürger:innenschaftsurkunden, Geburtsurkunden, irgendwelche Bebauungspläne, was auch immer –, sollen künftig eingescannt werden. Dieser Scan muss natürlich, logischerweise auf Echtheit überprüft werden, damit er gilt, ganz klar – dazu ist die Behörde verpflichtet. Dieser Scan gilt dann aber auch als Originalakt. Ich finde, das sind praktische Dinge, und deshalb unterstützen wir das auch; im Besonderen wie gesagt die Wahlfreiheit.
Ich stelle mir nur die Frage: Jetzt habe ich Wahlfreiheit beim Meldezettel, ich habe Wahlfreiheit beim – keine Ahnung – Bebauungsplan, wie schon erwähnt, bei der Staatsbürger:innenschaftsurkunde. Wieso gilt diese Wahlfreiheit nicht, wenn es um Förderanträge geht? Die Frage stellen wir uns wirklich. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zorba: Ein Förderantrag, ein einziger!) Da gibt es nur die digitale Variante, Stichwort Handwerkerbonus – bis jetzt nicht bereinigt (Abg. Loacker: Das macht ja der Handwerker ...!) –, Sanierungsbonus – bis jetzt nicht bereinigt – oder Kesseltausch – bis jetzt nicht bereinigt. Ein Bereich, bei dem Sie eingelenkt haben, ist der Bundesschatz: Dazu gab es gestern die Meldung, dass man dafür auch analog Anträge stellen kann. Aber trotzdem: Beim Handwerkerbonus und dem anderen, das ich erwähnt habe, schließen Sie eine Million Menschen in Österreich aus – das ist ungerecht und das ist unfair –, nämlich jene, die im digitalen Bereich vielleicht nicht fit sind. Das muss man jetzt einmal ehrlich sehen. Das betrifft oftmals auch die ältere Generation, jene, die vielleicht keine Smartphones oder Laptops haben, oder jene, die das nicht wollen – ich finde, das ist legitim. Auch das muss man sehen, das ist einfach die Realität.
Deshalb finden wir den Istzustand, was diese Förderanträge anbelangt, immer noch mehr als ungerecht. Es muss dieses Recht auf den analogen Zugang einfach geben – dafür treten wir ein –, weil es sozusagen wurscht sein muss, ob man einen Antrag digital oder eben analog einbringt. Aus meiner Sicht widerspricht das so, wie es jetzt geregelt ist, nämlich nur digital, dem Gleichheitsgrundsatz. Deshalb der Appell: Das gehört dringend, dringend geändert. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
22.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Deimek. – Bitte.