22.35

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Das E-Government in Österreich feiert heuer seinen 20. Geburtstag, und ich möchte mit Ihnen eine kurze, sportliche Zeitreise in das Jahr, in dem dieses Gesetz entstanden ist, unternehmen: 2004.

Damals hat Griechenland den Europameistertitel gewonnen, und Öster­reich war auf der Weltrangliste noch auf Platz 74. Der Begriff E-Government war, glaube ich, zu dieser Zeit noch einer, mit dem die wenigsten etwas anfangen konnten, und doch hat die Politik schon damals die notwendigen Schritte gesetzt – mit Erfolg, sodass wir uns heute zu einem der Frontrunner in diesem Bereich zählen können. Es ist bereits von unterschiedlichsten inter­nationalen Studien die Rede gewesen. Ich bin sehr stolz, dass Öster­reich im soeben veröffentlichten E-Government-Benchmark drei Plätze aufholen konnte und mittlerweile auf Platz neun liegt.

Die nun vorliegende Novelle aus dem Bereich E-Government steht ganz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wir schaffen die rechtlichen Grundla­gen, um die weitere Digitalisierung in der Verwaltung voranzutreiben und damit die digitale Transformation zu verwirklichen. Gleichzeitig bekräftigen wir in der Novelle, dass alle Menschen mitgenommen werden und dass Selbst­bestimmung und Wahlfreiheit über allem stehen.

Ganz kurz möchte ich auf die Punkte in der Novelle eingehen. Zum Ersten: Die Wahlfreiheit stellt sich so dar, dass die Bürgerinnen und Bürger unter­scheiden können und auswählen können, auf welche Art sie mit Behörden kommunizieren wollen. Es muss immer auch zwingend eine Alterna­tive zum elektronischen Weg geben, und das stellen wir auch bei dem von Ihnen, geschätzte Frau Abgeordnete (in Richtung Abg. Kucharowits), angespro­chenen Handwerkerbonus sicher, oder eben auch beim Bundesschatz, wie dieser Tage bekannt geworden ist. Ich denke, es ist sehr relevant, dass wir dabei an alle Generationen denken und auch die ältere Bevölkerungsgruppe sowie Men­schen, die keinen Zugang zu digitalen Behördenwegen oder digitalen End­geräten in diesem Sinne haben, mitnehmen können und ihnen diese Möglichkei­ten eröffnen.

Wir setzen die Digitalisierung auch innerhalb der Bundesverwaltung weiter um – dass auch dort einheitlich elektronisch kommuniziert werden kann, was für einen Digitalisierungsschub sorgt. Die vorhandenen Papierakten werden mittlerweile so digitalisiert, dass Scans die Originale ersetzen können. Das spart Platz bei Lagerflächen und natürlich auch Verwaltungskosten. Ebenfalls gibt es Erleichterungen bei der Ausstellung der ID Austria, was schon angesprochen wurde. Wenn bereits ein Foto hinterlegt ist, muss man das nicht mehr zur Registrierung für die ID Austria mitnehmen.

Und: Wir stellen endlich die elektronischen Ausweise, die E-Ausweise, den hap­tischen Ausweisen gleich. Das sorgt für die gleiche Rechtsqualität und für die gleichen Verwendungsmöglichkeiten bei den Behörden. Beispielsweise kann man dann bei der Nationalratswahl am 29. September in die Wahl­behörde, in das Wahllokal gehen und sich mit einem E-Ausweis ausweisen. Es ist ein ganz zentraler Schritt, dass diese beiden Ausweise rechtlich dieselbe Qualität haben. (Abg. Loacker: Und der Wahlleiter hat kein Recht auf analoges Le­ben?! Der muss den digitalen Ausweis ...!)

Das bringt insgesamt deutliche Zeitersparnisse, Rechtssicherheit für die Wahlfreiheit, und es bringt uns einen weiteren Schritt vorwärts. Ich freue mich, dass nach dieser intensiven Ausschusssitzung, die wir vor einigen Wochen erlebt haben, nun endlich auch die FPÖ diesem Gesetz zustimmt. Ich freue mich, dass wir Sie überzeugen konnten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.38

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zorba. – Bitte.