0.17

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Hohes Haus! Lassen Sie mich noch kurz zu den Bildungsberichten Stel­lung nehmen, die wir im letzten Ausschuss diskutiert haben: Natürlich sticht die Prüfung zur Bildungsdirektion ins Auge, weil das eine Querschnittsprüfung über neun Länder ist und es eine erste Prüfung des Rechnungshofes von einer Behörde ist, die es seit dem 1. Jänner 2019 als gemeinsame Bund-Land-Schulbehörde gibt.

Mit der Bildungsreform 2017 wurde diese Einrichtung als Behörde zur Vollzie­hung grundsätzlich aller Angelegenheiten des Schulrechts im öffentli­chen Bereich geschaffen, ohne aber das Grundproblem, nämlich die Kompetenz­zersplitterung im Schulwesen, zu lösen.

Im Gegenteil: Es ist eben so, dass sich in dieser neuen gemischten Behör­de sui generis eben Bundes- und Landeszuständigkeiten unmittelbar vereinen, und das wirft wieder zusätzliche Probleme auf – früher waren ja Landes­schulräte Schulbehörden des Bundes in den Ländern –: Das führte dazu, dass es eben zu komplexen Weisungszusammenhängen kam; da kann es zu Patt­stellungen kommen. Es gab ungleiche Übertragung von Agenden zwischen den Ländern und das Ministerium hat keine zusätzlichen Bundesagenden übertragen. Es entstand eine mangelnde Flexibilität der Personalbewirtschaf­tung, vor allem auch deshalb, weil es ein unterschiedliches Dienstrecht zwischen Bundes- und Landesbediensteten gibt. Die finanzielle Gesamtsicht fehlte noch. Die Bildungsregionen sind länderweise unterschiedlich, auch unterschiedlich groß eingerichtet. Bei den Außenstellen und Dienstorten gibt es Intransparenz und es gab unterschiedliche IT-Systeme sowie unterschiedliche datenschutzrechtliche Unklarheiten. Es gibt noch die Funktion der Präsidentin oder des Präsidenten, und von der Bestellung wird jetzt auch wieder verstärkt Gebrauch gemacht.

Die Weisungszusammenhänge habe ich schon geschildert. Es gibt obligatorische und fakultative Zuständigkeiten. Das führt zu einer uneinheitlichen Hand­habung der Übertragungskompetenzen.

Was das Ziel der Kostenneutralität betrifft, so hat sich der Personal­stand nach Dienstpostenstellen erhöht. Das hängt natürlich mit den zusätzlich übertragenen Aufgaben zusammen, hängt aber auch damit zusammen: Wenn man Bundesbedienstete durch Landesbedienstete ersetzt und dann die Zahl der Bundesbediensteten nicht abbaut, entstehen in Summe mehr Kosten.

Die finanzielle Gesamtsicht fehlt. Das heißt also, das Thema Kosten- und Leis­tungsrechnung und Ressourcen-, Ziel-, und Leistungsplan sind we­sentliche Punkte, die man zur Steuerung noch entsprechend aufbauen muss.

Was die Schulaufsicht betrifft: Das ist ein wichtiger Punkt, ein zentraler Punkt des Bildungswesens. Es gibt ein neues Qualitätsmanagementsystem. Da gibt es jetzt eine eigene Prüfung des Rechnungshofes dazu, bei der wir uns ganz genau anschauen, wie die Qualitätsentwicklung funktioniert.

Wir haben eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, damit eben in dieser Behörde im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten dieser organisa­torische Wandel gut gelebt wird. Was wir festgestellt haben, ist, dass während der Pandemie die Bildungsdirektionen schon einheitliche Ansprech­stellen waren. Natürlich gibt es aber Grenzen für die Zusammenfügung dieser Behörde, denn diese Grenzen bestehen in der Kompetenzzersplitterung. Dieses Problem hat man realpolitisch noch nicht gelöst.

Das stellt sich auch beim administrativen Unterstützungspersonal so dar, bei dem es eben eine unklare Lage betreffend die Frage gibt, wer dafür zuständig ist und wer verpflichtet ist, es zu bezahlen. Es werden freiwil­lige Leistungen gemacht, es gibt eine Finanzierung nach dem Finanzausgleich, aber auch da sollte man zusätzliche Maßnahmen setzen. Das ist alles, was ich jetzt zu den vielen Bildungsberichten zu sagen habe. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

0.22

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte.