13.31
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr Präsident! (Abg. Wurm: Schon wieder du, Christian!) – Ja, Peter, so ist es. Ich darf jetzt einleitend auf eine wichtige Materie des Konsumentenschutzes eingehen. Als Konsumentenschutzsprecher meiner Fraktion ist es mir eine Ehre, eine Thematik, die wir fünf Jahre lang diskutiert haben, jetzt heute endgültig auf der Tagesordnung zu sehen.
Wir als Fraktion wollten dieser Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie eigentlich zustimmen. Ich muss das bedauern: Es sind einige Punkte gut, aber wir können nicht zustimmen; wir dürfen nicht zustimmen.
Der erste Punkt, warum wir nicht zustimmen werden, ist folgender: Im Dezember 2000, am 5.12.2000, wurde erstmalig im Amtsblatt der Europäischen Union verlautbart, dass eine Verbandsklagenrichtlinie kommen wird, die Verbandsklagen ermöglicht, um kollektive Interessen durchzusetzen und den Verbraucherschutz damit zu stärken. – Das war im Jahr 2000.
Im Dezember 2022 hätte es eigentlich das Ziel sein müssen, die Umsetzung dieser Richtlinie durchzuführen. Heute, 600 Tage nach Ablauf dieser Frist, stehen wir da und stellen fest, dass die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren im Endeffekt nicht berücksichtigt worden sind. Demokratiepolitisch ist der Ablauf dieser Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie ein typisches Beispiel dafür, was diese Bundesregierung in den letzten fünf Jahre gemacht hat. – Das war ein Grund.
Der zweite Grund ist aber folgender: Wenn man jetzt die Möglichkeit schafft, Klagen, Sammelklagen für verschiedene Interessen einzubringen, denke ich, dass das relativ einfach gemacht werden sollte und es keine Hürden hinsichtlich der Betroffenen, der Kläger geben sollte.
Es gibt da eine Hürde im Gesetz drinnen, die besagt, dass es 50 betroffene Personen, die diese Möglichkeit einer Klage wahrnehmen, braucht. 50 ist genau die gleiche Zahl wie in Deutschland. Deutschland hat 80,7 Millionen Einwohner, und bei uns gibt es eine Zahl, die gleich wie die in Deutschland angesetzt wird. (Abg. Scherak: Aber das ist ja wurscht!) Es kann ja nicht sein, dass im Endeffekt bei uns analog zu dem diese Mindestanzahl von 50 Personen vorausgesetzt wird! Wir haben immer die Ansicht vertreten, dass zehn bis 20 Personen ausreichen sollten, auch andere Fraktionen, auch die NEOS, glaube ich, Kollegen, haben das so gesehen. Ich weiß nicht, ob es heute so ist. Wir wollen nicht, dass diese Mindestanzahl von 50 Personen ein Ausschlusskriterium wird, sodass zukünftig Sammelklagen nicht durchgeführt werden können.
Wir sehen auch nicht ein, dass die Qualifikationen für einzelne Einrichtungen sehr niederschwellig angesetzt werden. Ich denke, genauso wie im Mietenbereich können jetzt die Prozessfinanzierer, aber vielleicht auch manche Rechtsanwaltssozietäten da sehr rasch und sehr schnell aktiv auftreten. Ich will nicht und wir wollen nicht, dass in diesem Fall das Kapital und der Kapitalismus in den Vordergrund treten.
Das heißt: Schade, Verbandsklagen sind wichtig, wir stehen dazu, aber mit diesen Einschränkungen können wir leider nicht mitgehen. Wir werden deshalb diesem Gesetz heute nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf die Frau Bundesministerin für Justiz Dr.in Zadić sehr herzlich im Parlament begrüßen.
Ich bitte nun Mag. Ulrike Fischer ans Rednerpult. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.