13.47

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherin­nen und Zuseher! Ja, gut Ding braucht Weile.

Ich darf gleich zu Beginn zu den Kritikpunkten des Kollegen Drobits von der SPÖ kommen, weil ich das einfach nicht verstehe. Gerade bei dir und euch als immer wieder selbst ausgedrückte Vorreiter beim Thema Konsumentenschutz kann ich gar nicht verstehen, dass man bei einer solch großen Neuerung und guten Lösung zum Schutz von Konsumentenanliegen nicht mitgeht.

Ich möchte dir auch gerne begründen, warum: Du hast gesagt, seit dem Jahr 2000 hat die Europäische Union gesagt, es wird eine Richtlinie geben. Ich möchte darauf hinweisen und den Zuseherinnen und Zusehern und auch den Kollegen hier ganz klar sagen: 18 Jahre lang hat es gedauert, bis in Europa diese Richtlinie entstanden ist.

Warum hat es so lange gedauert? – Weil es so verschiedene Interessengruppen gab, zwischen den Konsumentenschützern und denen, die in der Wirtschaft keine Vorverurteilung wollten und nicht wollten, dass die Wirtschaft komplett zugrunde geht. Genau diese haben 18 Jahre lang gebraucht, um eine Richtlinie zu machen.

Wenn wir heute eine Transformation in das österreichische Recht vornehmen, dann darf ich nur sagen: Sie ist deswegen auch so ausgezeichnet gelungen, weil alle, nämlich die Konsumentenschützer und die Wirtschaft, gesagt haben, es ist ein bisschen zu wenig von allem. Deswegen sage ich, es ist ein ausgewogenes, gutes System gelungen.

An dieser Stelle, liebe Ulli (in Richtung Abg. Fischer), möchte ich mich bei dir bedanken. Du bist nämlich eine – ich möchte jetzt fast sagen: der wenigen, aber für mich bist du es –, die Wort hält und die Handschlagqualität hat, bei allen Verhandlungen hart, aber herzlich ist. Das zeichnet dich aus. – Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Des Weiteren möchte ich auch gleich zu den 50 betroffenen Personen Stellung nehmen. Wir haben uns das lange überlegt, und es war einer dieser wirklich harten Streitpunkte oder eine der Auseinandersetzungen zwischen uns. Was wollten wir aber verhindern? – Dass es in Europa verschiedene Systeme gibt, gerade wenn ganz viel von Österreichs Export nach Deutschland geht, wo Haftungen für Produkte bestehen. Dann kommen Deutsche herein und klagen bei uns, weil sie hier nur 20 und in Deutschland 50 Geschädigte brauchen. Auch da wollten wir eine Linie mit Augenmaß, damit sowohl für die Konsumen­ten als auch für die Wirtschaft eine gute, ordentliche, saubere Lösung gefunden wird.

Zum Inhalt selbst möchte ich ganz kurz sagen: Ich glaube, auch das Thema der Qualifizierten Einrichtungen – es wurde von allen Vorrednern ja angesprochen – ist anscheinend gut gelungen, denn den einen ist es wieder zu viel an Kriterien und den anderen zu wenig. Genauso ist beim Thema der Prozessfinanzierung die Grenze mit den 20 Prozent zu hoch oder zu niedrig. Genau an diesem Diskurs sehen Sie: Wir haben ein gutes Mittelmaß und eine gute Lösung gefunden, und all das wird machbar sein.

Mir ist es nur recht, wenn Qualifizierte Einrichtungen in der Prüfung durch den Kartellanwalt entsprechend hart hergenommen werden. Ja, warum denn nicht? Um Gottes Willen, es geht um Interessen der Konsumenten! Die müssen ja wissen, wohin sie sich wenden können und dass diese Qualifizierte Einrichtung ganz besonders dafür geeignet ist, ihre Interessen zu vertreten, denn wenn ich den Diskussionen von Ulrike folge, dann sind die Konsumenten, die sich ja zusammensammeln, um gemeinsam Rechtsansprüche geltend zu machen, angeblich gegenüber der Wirtschaft der schwächere Part.

So gesehen gleichen wir mit dieser Verbandsklage und mit Qualifizierten Einrichtungen, die ein hohes Maß an Transparenz, an Wissen, an Know-how haben, genau das aus. Und wenn wir einige ex lege schon jetzt dazu befugen, geht es natürlich darum, dass wir mit dieser Verbandsklage auch loslegen wollen.

Ganz wichtig ist auch, dass wir ein neues Instrumentarium schaffen, nämlich das Instrumentarium, nicht nur eine Unterlassungsmöglichkeit einzuklagen – wie zum Beispiel bei Klauseln, die nicht passen –, sondern ganz einfach auch zum Beispiel direkt Schadenersatz durch die Verbandsklage auf Abhilfe neu machen. Da können sich eben 50 Personen durch ein Opt-in-System an dieser Klage beteiligen. Sie können das nicht nur bei Einbringen der Klage tun, sondern noch drei Monate danach. Auch damit haben wir, glaube ich, eine gute Lösung gefunden, denn alle diese Klagen – wenn es die ersten Verbandsklagen in Österreich geben wird – werden dann wahrscheinlich mit großer, auch medialer Begleitung durchgeführt werden.

Ich denke, wir haben eine gute – sehr gute! –, saubere und vor allem eine prozess­technisch gute, ordentliche Lösung bei der Transformation geschaffen. – Danke noch einmal allen Mitwirkenden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Fischer.)

13.51

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun die Frau Bundesministerin für Justiz. – Bitte schön, Frau Doktor.