14.28
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es geht um die Ertragsteuerinformationsberichte oder einfacher gesagt um das Country-by-Country-Reporting.
Letzen Endes: Das Wichtige bei dieser Umsetzung einer Richtlinie ist die Transparenz der Tätigkeit multinationaler Konzerne. Warum ist das wichtig? – Weil es wichtig ist, dass die Gewinnerwirtschaftung internationaler Unternehmen nachvollziehbarer wird, weil zum Teil – und das wurde von den Vorrednerinnen und Vorrednern bereits ausgeführt – schwer nachvollziehbar ist, wo manche Unternehmen oder großen Konzerne ihre Gewinne erwirtschaften, wo sie Steuern zahlen.
Wenn wir das nicht wissen, dann verhindert das meines Erachtens eine ernsthafte demokratische Debatte und auch eine öffentliche Auseinandersetzung mit Steuertricks und Steuerehrlichkeit.
Genau deswegen ist es auch wichtig, dass es diesbezüglich Transparenz gibt – denn wenn etwas transparent und zugänglich ist, dann kann man auch darüber reden. Jeder und jede soll einen fairen Anteil an Steuern in diesem Land zahlen. Viele Klein- und Mittelbetriebe tun das in Österreich, aber es gibt auch einige große Konzerne, die eben ihre Gewinne anderswohin verschieben. Genau deswegen braucht es strengere Berichtspflichten für multinationale Konzerne, um eben ganz klar zu zeigen, in welchem Land verdient wird und wie viel an Steuern – konkret Ertragsteuern – in diesem Land gezahlt werden. Das ermöglicht eine transparente Debatte.
Ja, jedes Gesetz braucht auch Zähne. Das bedeutet, dass hinter solch einem Gesetz auch Strafen stehen müssen. Genau deswegen haben wir da zwei Straftypen vorgesehen.
Einerseits sind das Zwangsstrafen, wenn nichts offengelegt wird. Diese Strafen können auch wiederholt verhängt werden. Für mittelgroße Kapitalgesellschaften würde das ab der dritten Zwangsstrafe 20 000 Euro bedeuten, bei großen Kapitalgesellschaften ab der dritten Zwangsstrafe 50 000 Euro und sogar bis zu 100 000 Euro, wenn es Unternehmen von öffentlichem Interesse sind.
Erstmals haben wir Ordnungsstrafen vorgesehen. Das kennt unser Gesetz noch nicht, aber es ist wichtig, dass das da drinsteht, denn es ist auch wichtig, dass bei dem, was berichtet wird, Ehrlichkeit herrscht. Genau deswegen gibt es zum ersten Mal für falsche Eingaben auch eine Strafe von bis zu 20 000 Euro. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ottenschläger.)
Ich glaube, dass wir damit einen ersten wichtigen Schritt für mehr Transparenz im Kampf gegen Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung setzen können, und ich hoffe wirklich, dass dieses Gesetz auf breite Zustimmung stößt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
14.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Ruf bei den Grünen: ... 400. Rede!)