14.35

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Was wir jetzt zu beschließen haben, ist etwas, das nicht nur mir, sondern eigentlich uns allen schon sehr lange sehr am Herzen liegt. Es geht darum, dass in einem Strafverfahren, das der Staat gegen eine Person führt, eine best­mögliche Verteidigung gewährleistet sein muss.

Es ist ein Grundrecht, dass sich ein Beschuldigter in einem Strafverfahren verteidigen kann und verteidigen darf und dass er das so macht, dass es auch qualitätsvoll und richtig ist. Dafür braucht man in den meisten Fällen einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin. Das kostet natürlich Geld. Dieses Geld war bisher in Wirklichkeit immer in diese Verteidigung investiert. Es war meistens so, dass man zwar, wenn man freigesprochen worden ist, einen Teil davon zurückbekommen hat – dieses Recht hat es schon immer gegeben –, aber das war in den meisten Fällen mehr oder weniger ein Tropfen auf den heißen Stein. Es war ein bisschen ein symbolischer Betrag, den man bekommen hat, aber es hat bei Weitem nichts mit einem Kostenersatz, so wie es eigentlich im Gesetz formuliert war, zu tun gehabt. Genau das ändern wir jetzt. (Beifall bei den Grünen.)

Wir schaffen jetzt einen richtigen, einen echten, einen werthaltigen Verteidi­gungskostenersatz. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Recht, denn der Staat muss wie gesagt seiner Pflicht, Straftaten zu verfolgen, nachkommen. Das führt dazu, dass Strafverfahren geführt werden – auch gegen Personen, bei denen sich dann am Ende des Verfahrens, wie es in einem Rechtsstaat üblich ist, herausstellen kann, dass sie die Straftat nicht begangen haben und die dann freigesprochen werden. Auch im Falle dieses Freispruchs sind aber wie gesagt die Kosten für den Anwalt, für den Verteidiger, für die Verteidigerin schon angefallen.

Wir haben diesen Kostenersatz so massiv erhöht, dass man jetzt im Falle einer Einstellung bis zu 6 000 Euro an Kosten für die Verteidigung zurückbekommen kann. Eine Einstellung bedeutet, dass das Verfahren gar nicht erst in eine Hauptverhandlung geht, gar nicht erst einmal vor den Richter kommt, sondern schon die Staatsanwaltschaft sagt: Da ist nichts dran, das muss man ein­stellen.

Wir haben eine Systematik aus der bestehenden Regelung übernommen. Es wird zwischen bezirksgerichtlichen Verfahren, Verfahren mit einem Einzelrichter des Landesgerichts und Schöffen- und Geschworenenverfahren unterschieden; so, wie es auch ungefähr der Höhe der strafrechtlichen Vorwürfe entspricht. In diesen Stufen haben wir den Verteidigungskostenersatz massiv erhöht. Man bekommt jetzt bis zu 5 000 Euro beim bezirksgerichtlichen Verfahren, bis zu 13 000 Euro bei einem Verfahren mit einem Einzelrichter und bis zu 30 0000 Euro bei Schöffen- und Geschworenenverfahren. Wenn es besonders schwerwie­gende, besonders umfangreiche Verfahren sind, dann gibt es auch noch zweimal die Möglichkeit, das zu erhöhen: bei schwierigen um die Hälfte und bei besonders umfassenden auf bis zu das Doppelte von diesen Ersatzbeträgen. Das, denke ich mir, ist schon ein Betrag, der nicht nichts ist. Das ist ein Betrag, mit dem man in den meisten Fällen, in den Regelfällen – und so wurde es auch berechnet – das Auslangen findet und eine notwendige und zweckmäßige Verteidigung bezahlen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Ich denke, gerade in einem Rechtsstaat ist es wichtig, dass man nicht auf den Kosten sitzen bleibt, wenn ein Strafverfahren geführt wird. Ein Strafverfahren soll nicht dadurch schon belastend sein und eine Strafe sein, dass man, auch wenn man unschuldig ist, einen Haufen Kosten hat, auf denen man dann sitzen bleibt. Ich denke, das ist eine wichtige Regelung; und ich freue mich, dass wir sie hier heute gemeinsam beschließen können. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

14.39

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.