14.47

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir haben es jetzt gehört, wir haben in Österreich eben diese Schieflage, dass Menschen, die freigesprochen werden oder deren Verfahren eingestellt werden, auf ihren Verteidigerkosten sitzenbleiben. Im Zivilprozess, sage ich dazu, haben wir diese Schieflage eben gerade nicht.

Was bedeutet das? – Dass diejenigen, die ihr Grundrecht auf ein faires Verfahren, auf Verteidigung in Anspruch nehmen, auch nach der EMRK, eben auf den Kosten sitzen bleiben; und in manchen Fällen folgt dann daraus, dass sie auch an ihre finanziellen Grenzen kommen. Der bisherige Kostenersatz, der wohl nur symbolischer Natur war, war da einfach viel zu gering. Genau damit machen wir heute Schluss, weil wir den Ersatzbetrag wirklich deutlichst aufstocken.

Wir haben jetzt schon gehört, was wir genau machen. Bei Gesetzesbeschlüssen, die einstimmig über die Bühne gehen, kennen wir alle die Details ganz gut. Wir haben es jetzt schon ein paarmal gehört, aber ich möchte es natürlich noch einmal hervorheben:

Bei der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gibt es jetzt einen neuen Ersatzanspruch. Bei der Einstellung eines Verfahrens, das einen extremen Umfang hat – haben wir auch gehört –, können wir den Ersatzanspruch auch verdoppeln oder um die Hälfte erhöhen.

Bei Verfahren vor Schöffen- und Geschworenengerichten versechsfachen wir den Betrag, beim Einzelrichter am Landesgericht erhöhen wir diesen Betrag auf 13 000 Euro, und beim Bezirksbericht verfünffachen wir diesen Betrag auf bis zu 5 000 Euro, wobei in extremen Fällen eben jeweils immer die Verdoppelung möglich ist.

Was ich dabei wirklich besonders gut finde, ist, dass die Personen, die sich wirk­lich intensivst mit den Verfahren beschäftigen, nämlich die Richterinnen und Richter, diesen Betrag dann festsetzen. Das schafft einfach die Sicherheit, dass da auch die besten Entscheidungen getroffen werden.

 Auch noch wichtig zu erwähnen, ist, dass das Gesetz, das wir heute beschließen, rückwirkend ab Jahresbeginn gilt.

Ich möchte mich bei der Frau Justizministerin und auch beim Herrn Finanz­minister dafür bedanken, dass sie diesen hohen Betrag ermöglicht haben. Er wurde auf 70 Millionen Euro aufgestockt, das bedeutet eine Verdreißigfachung. Alleine diese Tatsache, dass dieser Budgetposten verdreißigfacht wurde, zeigt einfach, dass das Bisherige wirklich zu wenig war und wir großen Handlungsbedarf hatten. Wir kommen also dieser Forderung aus Lehre, Literatur, Praxis jetzt tatsächlich nach. Wir haken einen weiteren Punkt des Regierungsprogramms ab. Das ist gut, darüber freue ich mich. Die Freude ist zu Recht groß.

Frau Bundesminister, aber auch wenn diese Freude hier groß ist, freue ich mich jetzt schon auf den Herbst, wenn wir dann endlich auch weitere zentrale Punkte einer Strafprozessrechtsreform beschließen werden – nach reiflicher Über­legung – und dann auch unserem Auftrag des VfGH nachkommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.51

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt die Frau Bundesministerin für Justiz, Frau Dr. Zadić. – Bitte schön, Frau Doktor.