14.51

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, Sie haben es schon bei den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört: Die Erhöhung des Verteidigerkostenersatzes war etwas, was schon lange gefordert wurde. Freisprüche und Einstellungen zeichnen doch einen gut funktionierenden Rechtsstaat aus. Das bedeutet – und das ist mir an dieser Stelle wichtig, zu sagen –, dass ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage in einem Rechtsstaat nicht automatisch einen Schuldspruch bedeutet, und ich finde, das muss sich finanziell auch widerspiegeln. (Beifall bei den Grünen.)

Wir Grüne haben schon vor über zehn Jahren darauf hingewiesen, dass der Kostenersatz für die Verteidigung erhöht werden muss, dringend erhöht werden muss. Wir erinnern uns an die Tierschützerprozesse, denn da wurden die Personen freigesprochen und waren am Ende trotzdem finanziell ruiniert. Wir haben uns deswegen nicht nur in den Regierungsverhandlungen mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass der Verteidigerkostenersatz erhöht wird, sondern ich freue mich wirklich sehr, dass es uns gelungen ist, dass wir diesen verdreißig­fachen.

Ich möchte mich explizit beim Koalitionspartner und beim Finanzminister bedan­ken, der im Herbst eben diese 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat, denn es standen uns nur 2,5 Millionen Euro für den Verteidigerkostenersatz zur Verfügung. Das ist ein Meilenstein für den Rechtsstaat. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Hechenberger und Jachs.)

Bedanken möchte ich mich auch beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, denn auch die haben mit ihrer Expertise dazu beigetragen, dass wir ein Modell erarbeiten konnten, auf dem wir aufbauen und mithilfe dessen wir letzten Endes auch einen guten Ersatz errechnen konnten. Ja, dabei haben wir zwei Unter­scheidungen getroffen. Einerseits kommt es auf die Form des Verfahrens an: Findet das Verfahren vor einem Bezirksgericht, vor einem Landesgericht, vor einem Einzelrichter oder vor einem Geschworenen- oder Schöffengericht statt? Und: Wie komplex ist das Verfahren? Denn es macht einen Unterschied, ob ein Verfahren nach der ersten Hauptverhandlung geschlossen werden kann oder ob es doch einige Tage der Hauptverhandlung braucht.

So haben wir beispielsweise beim Bezirksgericht bei sehr komplexen Verfahren jetzt die Möglichkeit des Ersatzes bis zu 10 000 Euro, beim Einzelrichter, auch bei besonders komplexen Verfahren, 26 000 Euro und bei Verfahren vor Schöffen- oder Geschworenengerichten bei sehr komplexen Verfahren sogar bis zu 60 000 Euro. Erstmals haben wir jetzt auch einen Ersatz bei Einstellungen von Ermittlungsverfahren vorgesehen. Da beträgt der Höchstsatz bei besonders komplexen Ermittlungsverfahren 12 000 Euro.

Ich glaube, dass uns mit dieser Neuregelung wirklich etwas Großes gelungen ist. Es ist ein großer und wichtiger Schritt für den Rechtsstaat und für alle Betrof­fenen, die letzten Endes freigesprochen werden oder deren Ermittlungsver­fahren eingestellt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hechenberger.)

14.54

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.