15.01
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verhandeln das Berufsrechts-Änderungsgesetz. Es betrifft eine ganze Reihe von Berufsgruppen, die in der Rechtspflege tätig sind und teilweise natürlich – wenn ich an die Notarinnen und Notare denke – auch öffentliche Aufgaben wahrnehmen und übernehmen. Ich sehe die vielen Änderungen, die wir beschließen werden, ob das jetzt die Rechtsanwaltsordnung oder Änderungen im Disziplinarstatut der Rechtsanwält:innen und Rechtsanwaltsanwärter:innen betrifft oder eben wie bereits erwähnt Regelungen, bei denen es um Überwachung von Geldwäschetransaktionen gehen könnte, wo Meldepflichten oder Möglichkeiten verstärkt werden, als doch wichtige Entscheidungen. Es wird damit auch ein Höchstgerichtsentscheid umgesetzt. – Das sind die rein technischen Geschichten.
Ich möchte anlässlich 150 Jahre Notariatsordnung nur kurz die Berufsgruppe der Notarinnen und Notare herausgreifen. Da, glaube ich, ist es ganz wichtig, dass diese Berufsgruppe im 21. Jahrhundert ankommt, betreffend Ernennungsregelungen oder Anpassung an neue Möglichkeiten, an ein verändertes Berufsumfeld oder gesellschaftliche Entwicklungen. Es werden auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Fällen von Vertretungen geändert.
Als ich mir das mit den Ernennungsvoraussetzungen genauer angesehen habe, war ich etwas erstaunt, dass die Dauer der Zugehörigkeit zu der Berufsgruppe bei der Möglichkeit, dann eben Notar oder Notarin zu werden, bis jetzt so viel Gewicht hatte. Deswegen ist es ganz wichtig, da zu sagen, dass die persönliche Eignung und die sozialen Fähigkeiten einer Person für so seine wichtige Position viel relevanter sind und dass bei der Entscheidung, wer zu diesem Beruf ernannt wird oder nicht, mehr Gewicht haben soll, ob die Anwärterin oder der Anwärter für ein Notariatsamt sich beruflich weiterentwickelt oder zusätzliche Qualifikationen erwirbt.
Ganz, ganz wichtig ist auch: Wer bringt sich denn ein, wenn es um Aufgaben der Standesvertretung geht, um die Vertretung von Kolleginnen und Kollegen oder bei der Vertretung des ganzen Berufsrechts, wenn es darum geht, die Voraussetzungen zu verbessern? Ich denke, das sollte auch besonders gewichtet werden und nicht – wie es eben bis jetzt der Fall war – die Dauer der Zugehörigkeit, egal ob man fachlich, psychologisch oder sozial fähig war oder nicht.
Wir werden diese Novelle, weil sie sehr sinnvoll ist, unterstützen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Im Sinne der guten Zusammenarbeit komme ich zu dem Punkt, an dem ich mich bei dir, liebe Michaela, sehr geehrte Frau Vorsitzende des Justizausschusses, auch für deine objektive Sitzungsführung – und das immer wieder, obwohl wir im Justizausschuss sehr viele Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten zu den unterschiedlichsten Themen haben; nichtsdestotrotz ist das Persönliche immer auf einem respektvollen Niveau und sehr kollegial geblieben – bedanken möchte. Ich wünsche dir für deinen neuen Lebensabschnitt – du wirst ja dann nicht mehr weiter dem Nationalrat angehören – alles, alles erdenklich Gute. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Schrangl.)
15.05
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan. – Bitte.