15.08

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren, die zuhören! Ja, Sie haben es jetzt schon von den Vorrednern gehört, es geht um eine Weiterentwicklung und um Verbesserungen in den Berufsrechten von Notaren und Rechtsanwälten – im Wesentlichen initiiert natürlich auch von den Berufsgruppen, die selbst an diesen Qualitätssteigerungen arbeiten wollen.

Das Thema der Disziplinargerichtsbarkeit bei den Rechtsanwälten wird geändert. Es soll bei leichten Verstößen leichter, schneller und unbürokratischer möglich sein, auf Verstöße zu reagieren. Was mir in dem Zusammenhang besonders wichtig erscheint, ist eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Falle der Geburt eines Kindes auch bei den Rechtsanwälten.

Bei den Notaren: Nach Notar Mag. Harald Stefan sprechend ist es natürlich ein bisschen schwierig, die Welt dahin gehend zu erklären, warum wir in der Notariatsordnung die Möglichkeit von Zusammenschlüssen regeln, die Reihungs­kriterien überarbeiten.

Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass Notare als Gerichtskommissäre – und das erscheint mir schon wichtig bei der Auswahl von Kandidaten, wenn es vermehrt auch um die erforderlichen sozialen Fähigkeiten geht, und daher ist es mir wichtig, das zu sagen – auch für die Abwicklung von Todesfällen verant­wortlich sind und mit Trauernden zu tun haben. Da ist sicher eine hohe soziale Kompetenz gefordert, wenn man da eben auch entsprechend anleitet oder die Verlassenschaft abwickelt.

Ich darf einen Abänderungsantrag einbringen, bei dem es darum geht, dass es bei nicht oder nur schwer vorlesbaren Beilagen zu Notariatsakten – denken Sie zum Beispiel an Pläne – zukünftig ausreichen soll, dass diese, anstatt sie vorzulesen, den Parteien zur Durchsicht vorgelegt werden. Das Vorlegen setzt natürlich voraus, dass diese Beilagen überhaupt einer Verlesungspflicht unterliegen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4124/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Diszi­plinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Rechts­anwalts­ordnung und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden, Berufsrechts-Änderungsgesetz 2024, 2621 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Berichts des Justizausschusses (2621 d.B.) wird wie folgt geändert:

Art. I Z 22 lautet:

„22. § 68 Abs. 1 lit. f lautet:

„f) am Schluss die Anführung, dass der Notariatsakt den Parteien vorgelesen wurde und allfällige nicht oder schwer vorlesbare Beilagen, sofern deren Vorlesung erforderlich wäre, den Parteien im Einzelnen zur Durchsicht vorgelegt wurden, oder die Bezeichnung derjenigen Förmlichkeiten, durch welche nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die Vorlesung ersetzt wurde, und die Anfüh­rung der Genehmigung des Notariatsaktes durch die Parteien;““

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Das ist richtiges, richtiges Notariatsdeutsch. Diesen Abänderungsantrag wollen wir gerne mitbeschließen.

Ich möchte mich jetzt an dieser Stelle noch bei den Kolleginnen und Kollegen im Justizausschuss ganz, ganz herzlich bedanken. Ich habe nicht nur meine Kolleg:innen von der ÖVP immer als Justizteam bezeichnet. – Ihr wart großartig, ihr habt mir die objektive Vorsitzführung sehr leicht gemacht, indem ihr immer bereit wart, die inhaltlichen Dinge, die ich oftmals verhandeln durfte, dann auch entsprechend engagiert im Ausschuss zu vertreten. Danke für eure Freundschaft, für eure Unterstützung und für euer großartiges Mittun!

An die Kollegen von den Grünen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem liebe Agnes, wir haben große Brocken gehoben, und wir sind die gewesen, die monate-, manchmal jahrelang an großen Reformen gearbeitet haben, deshalb, glaube ich, kennen wir inzwischen viele Details von Gesetzesvorlagen. Ich bedanke ich mich nicht nur für deine Expertise, sondern auch für deine beson­ders freundliche Art im Umgang und das respektvolle Miteinander. Danke vielmals dafür! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

An die Kolleg:innen Selma Yildirim, Niki Scherak und Harald Stefan: Auch ihr habt es mir leicht gemacht. Ich darf sagen, elf Jahre dem Justizausschuss vorzu­sitzen ist eine großartige Aufgabe gewesen. Auch ich durfte da erst hinein­wachsen. Viele von euch haben nicht nur ein unfassbar großes Wissen, sondern auch Klugheit in der Diskussion, sind respektvoll und auch wert­schätzend im Umgang miteinander. Manchmal würde ich mir wünschen, dass man Maß nimmt an unseren Ausschüssen – abgesehen von Berichten, die wir in der Öffentlich­keit diskutieren –, an dem, wie wir diskutieren: in der Sache hart, manchmal natürlich auch von unseren Wertvorstellungen her sehr konfrontativ, aber im Gesamten großartig und wertschätzend – und für mich persönlich immer auch sehr lehrreich.

Ich habe viel von allen mitgenommen, gerade auch von den Vorschlägen der Opposition. Und ihr wisst, ich habe es ja nicht nur einmal gesagt, viele Ideen haben wir dann mitunter auch – ich habe drei Regierungen mitverhandeln dürfen – in ein Regierungsprogramm aufgenommen.

In diesem Sinne sage ich vielen Dank, natürlich auch für die Zusammenarbeit mit dem Haus und mit dir, Frau Bundesministerin, auch wenn ich mit einem großen Bedauern unser größtes Projekt, das Agnes und ich im Detail verhandeln durften, heute nicht zur Abstimmung bringen kann. Ich hoffe aber, wir werden das noch gemeinsam schaffen. In diesem Sinne möchte ich schon sagen, so wie wir im Justizausschuss miteinander in der persönlichen Kommunikation umgehen, aber auch in der Sache, wünsche ich mir, dass in dieser Republik viele Menschen – mit Ernsthaftigkeit und mit Verantwortungsbewusstsein – für Österreich arbeiten. – Danke schön. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

15.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4124/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Rechtsanwaltsordnung und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2024 – BRÄG 2024) (2621 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Berichts des Justizausschusses (2621 d.B.) wird wie folgt geändert:

Art. I Z 22 lautet:

„22. § 68 Abs. 1 lit. f lautet:

            „f)        am Schluss die Anführung, dass der Notariatsakt den Parteien vorgelesen wurde und allfällige nicht oder schwer vorlesbare Beilagen, sofern deren Vorlesung erforderlich wäre, den Parteien im Einzelnen zur Durchsicht vorgelegt wurden, oder die Bezeichnung derjenigen Förmlichkeiten, durch welche nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die Vorlesung ersetzt wurde, und die Anführung der Genehmigung des Notariatsaktes durch die Parteien;““

Begründung:

Bei nicht oder nur schwer vorlesbaren Beilagen zu Notariatsakten (beispielsweise Pläne, Zeichnungen, grafische Darstellungen, Registerabfragen, Bilanzen oder Verzeichnisse) soll es künftig ausreichen, dass diese –  anstatt sie vorzulesen – den Parteien im Einzelnen zur Durchsicht vorgelegt werden (wobei dies im Notariatsakt entsprechend anzuführen ist). Dies setzt freilich voraus, dass für diese Beilagen überhaupt eine Verlesungspflicht besteht; eine solche gilt gemäß § 48 NO (nur) für „Beilagen, deren Inhalt von den Parteien zum Bestandteil ihrer Erklärungen in der Notariatsurkunde gemacht“ wurden. Dies wird mit dem ergänzenden Einschub „sofern deren Vorlesung erforderlich wäre“ klargestellt.

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