15.47
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! PV-Balkonmodule stellen mittlerweile einen wesentlichen Baustein für erneuerbaren Strom dar, und wenn man sich die Meldungen der Netzbetreiber und die Schätzungen betreffend jene anschaut, die die Anlage sozusagen nicht angemeldet haben, dann kommt heraus, dass wir österreichweit bereits mehrere Zehntausend PV-Balkonanlagen in Betrieb haben.
Daher ist es aus meiner Sicht gerechtfertigt, auch in Wohnungseigentumsanlagen eine vereinfachte Form der Montage von Balkonmodulen zu schaffen. Genau das tun wir mit der heutigen Beschlussfassung.
Sehr geehrte Damen und Herren, einen zweiten Bereich möchte ich noch ansprechen: Im Zuge der Diskussion über die Balkonkraftwerke haben wir uns auch mit dem Thema Glasfaserkabel in Wohnungseigentumsanlagen beschäftigt und versucht, zu klären, ob dieses Thema noch eine zusätzliche legistische Regelung braucht oder ob das Wohnungseigentumsgesetz in der letzten Novelle schon eine entsprechende Regelung vorgesehen hat beziehungsweise diese Regelung auch Geltung hat.
Aus Stellungnahmen von Experten und Expertinnen können wir nun davon ausgehen, dass die Einleitung von Glasfaserkabeln in Wohnungen von Wohnungseigentumsanlagen ohne Zustimmung der Miteigentümer der Anlage bereits in § 16 Abs. 2 Z 2 des Wohnungseigentumsgesetzes Deckung findet und daher keine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes notwendig ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche, der Abänderung des Wohnungseigentumsgesetzes die Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
15.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Litschauer. – Bitte.