15.59
Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich darf zur „Petition der österreichischen Umweltanwaltschaften zur Baumhaftung – Anregung zur Änderung/Adaptierung des ABGB und des ForstG“ Stellung nehmen.
Diese Petition drückt etwas aus, das alle Waldbesitzer und auch Gemeinden, die Wälder haben, schon die längste Zeit berührt, was Haftungen anbelangt, wenn Äste von den Bäumen fallen, Beschädigungen verursachen oder sich gar gegen Leib und Leben von jenen richten, die den Wald zu Erholungszwecken nutzen: Uns ist es gelungen, die Beweislastumkehr legistisch festzuhalten und dementsprechend die Waldbesitzer rechtlich zu entlasten. Das heißt, in Zukunft muss der Geschädigte beweisen, beweisen können, dass da fahrlässig gehandelt worden ist. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Meilenstein in der Umsetzung dieser Petition.
Zu einer Bürgerinitiative, die von Wolfgang Gerstl immer wieder eingebracht wird, auch noch ein paar kurze Worte, nämlich zur Bürgerinitiative „Rettet den Wienerwald!“ Auch wenn der Wienerwald Biosphärenpark ist – Natura-2000-Gebiet –, ist er doch in einigen Bereichen durch gewisse Raumordnungen und Flächenwidmungen gefährdet. Der Wienerwald, der uns emotional sehr am Herzen liegt, bedarf grundsätzlich unseres großen Schutzes.
Zusammenfassend darf ich bemerken: Im Wald darf man gehen, laufen und wandern; Schwammerlbrocken wird von den Bundesländern geregelt; und Reiten sowie Mountainbiken erfordert unbedingt die Erlaubnis des Waldbesitzers. – Einen schönen Sommer! (Beifall bei der ÖVP.)
16.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke für die Kürze. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kollross. – Bitte sehr.