17. Punkt

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungs­vereinbarung) (2657 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 17. Punkt der Tages­ordnung.

Hinsichtlich dieser Regierungsvorlage wurde dem Ausschuss für innere Angele­gen­heiten eine Frist bis zum 4. Juli 2024 gesetzt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Amesbauer. – Bitte sehr.