17. Punkt
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung) (2657 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Hinsichtlich dieser Regierungsvorlage wurde dem Ausschuss für innere Angelegenheiten eine Frist bis zum 4. Juli 2024 gesetzt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Amesbauer. – Bitte sehr.