Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 6 bis 15 sowie 17 und 18 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
„Tagesordnungspunkt 6:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2626 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 7:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2627 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 8:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2628 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 9:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2616 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 10:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2617 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 11:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2618 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 12:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2619 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 13:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2621 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 13/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen. Tagesordnungspunkt 14:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2622 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 15:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2623 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages Beilage 15/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 17:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß der Regierungsvorlage 2657 der Beilagen genehmigt.
Tagesordnungspunkt 18:
Nachdem die 24-stündige Frist gemäß § 108 GOG abgelaufen ist, wird der Gesetzentwurf gemäß dem Ausschussantrag in 2592 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 4141/A bis 4145/A(E) eingebracht worden sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 17.21 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.