17.28
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich darf mich (in Richtung Abg. Kopf, der zwischen den Bankreihen steht und von anderen Abgeordneten verabschiedet wird) beim Obmann des Finanzausschusses, bei Karlheinz Kopf, bedanken. Er hört jetzt leider nicht zu (Ruf bei der ÖVP: Karlheinz!), aber man wird es ihm ausrichten. Ich glaube, wir waren in steuerlichen Dingen meistens einer Meinung, und wir haben sehr gut zusammengearbeitet. Ich darf dir alles Gute für die Zukunft wünschen und vor allem viel Gesundheit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Die kalte Progression wird jährlich zu zwei Dritteln automatisch ausgeglichen, und das ist auch gut so. Problematisch ist aber der Ausgleich für das verbleibende Drittel, für das kein automatischer Ausgleich stattfindet, und ich schlage da in dieselbe Kerbe wie mein Vorredner, Kollege Loacker, dem ich auch alles Gute wünschen darf: Einfacher wäre es gewesen, wenn man auch da direkt auf die veröffentlichten Jahresinflationsraten Bezug genommen hätte wie beim automatischen Ausgleich der zwei Drittel.
Ich möchte nun ein paar Aspekte des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 im positiven, aber auch im negativen Sinn näher erläutern. Das amtliche Kilometergeld für Pkw wurde seit 1.7.2008, also seit mehr als 16 Jahren, nicht mehr erhöht. Gott sei Dank wird das Kilometergeld ab 1.1.2025 endlich auf 50 Cent pro Kilometer erhöht, auch wenn inflationsbezogen eine Erhöhung auf 65 Cent gerechtfertigt gewesen wäre.
Mit dieser Erhöhung wird eine langjährige Forderung der FPÖ nahezu erfüllt, was wir natürlich ausdrücklich begrüßen. Es ist für uns aber nicht nachvollziehbar, warum das Kilometergeld für Fahrräder um fast 32 Prozent erhöht wird, jenes für Pkw aber nur um rund 19 Prozent. Das ist aus unserer Sicht sachlich nicht gerechtfertigt. Da hätte man zugunsten der Pkw umschichten können. (Beifall bei der FPÖ.)
Bedauerlicherweise hat man es verabsäumt, das Pendlerpauschale, das seit 1.1.2011 – abgesehen von einer befristeten Minierhöhung – unverändert geblieben ist, zu erhöhen.
Gott sei Dank kommt es aber nicht mehr zum dritten Teil der ökoasozialen Steuerreform, worüber wir sehr froh sind.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer. Man hat es sehr zum Leidwesen vieler Kleinunternehmer verabsäumt, die nationale Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz auf 85 000 Euro ab 1.1.2025 anzuheben, was EU-rechtlich möglich gewesen wäre. Man hat die Grenze lediglich auf 55 000 Euro erhöht – aber immerhin. Im Lichte der Inflation der letzten Jahre und der erzielbaren Vereinfachung für viele Unternehmen, aber auch für die Finanzverwaltung hätte man diese EU-rechtliche Möglichkeit tatsächlich ausnützen müssen. Spiegelbildlich hätte man ab 1.1.2025 dann auch die Pauschalierungsgrenzen im Einkommensteuergesetz entsprechend erhöhen können.
Insgesamt sehen wir aber auch das letzte Drittel fair und vernünftig verteilt, weshalb wir, so wie schon im Ausschuss, dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 unsere Zustimmung erteilen werden.
Aus aktuellem Anlass darf ich an den Herrn Finanzminister noch eine Bitte herantragen: Sie haben von der ÖGSW, der Österreichischen Gesellschaft der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, diese Woche einen Brief erhalten: Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2022 ohne Verspätungszuschlag ist bereits am 2. September abgelaufen. Vielleicht kann man noch überlegen, ob man diese bereits abgelaufene Frist ohne Verspätungszuschlag aufgrund der aktuellen Situation – nicht nur aufgrund der Hochwasserkatastrophe, sondern auch aufgrund der Situation im personellen Bereich, weswegen sehr viele strudeln – entsprechend ausdehnen kann.
Eine weitere Bitte ergeht an Frau Bundesministerin Zadić: Man könnte die Frist für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023, die am 30.9. enden würde, bis 31.12. dieses Jahres verlängern. Wir hätten EU-rechtlich diese Möglichkeit, die EU-Bilanzrichtlinie sieht zwölf Monate vor, Deutschland hat auch zwölf Monate. Ich glaube, wir könnten zumindest einmalig auch auf zwölf Monate verlängern. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
17.33
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ruth Becher. – Bitte.