17.44
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht kurz zu diesen emotionalen Verabschiedungen, die heute schon stattgefunden haben: Ich darf auch allen, die sich heute verabschieden, alles Gute wünschen. Ich möchte aber vor allem den beiden Vorarlberger Kollegen Danke sagen. Karlheinz Kopf, der wahrscheinlich gerade Glückwünsche und Verabschiedungen im Parlament über sich ergehen lässt (Heiterkeit bei der ÖVP), war drei Jahre mein Chef. Ich habe viel mit ihm zusammen gemacht, viel zusammengearbeitet, auch viel von ihm gelernt. Gerald Loacker natürlich auch herzlichen Dank, weil er wirklich einer jener war, die nie unter die Gürtellinie gegangen sind, die sich hart, aber immer fair in allen Bereichen ausgedrückt haben – und dafür auch einen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
Einen Punkt des Redebeitrags von Gerald Loacker muss ich natürlich aufgreifen, diesen Werbespruch: Was wären die großen Erfolge ohne die kleinen! – Na ja, Mindereinnahmen von 3,5 Milliarden Euro 2024 oder auf der anderen Seite eine Entlastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von 2 Milliarden Euro für 2025, das ist nicht ganz so klein, würde ich sagen. Da geht es um sehr, sehr viel Geld, da geht es um sehr viel Steuergeld, das wir aus Fairnessgründen wieder zurückgeben. Also so klein, glaube ich, ist der Erfolg nicht. Es wird ja von vielen, auch von allen Expertinnen und Experten, heute auch schon als steuerpolitischer Meilenstein oder als Jahrhundertreform, die wir umgesetzt haben, bewertet, und da passt vielleicht der Werbespruch in dem Zusammenhang nicht ganz, würde ich meinen.
Um vielleicht auch Missverständnisse auszuräumen, die ich heute schon von der Sozialdemokratie vernommen habe: Selbstverständlich geht es bei der Abschaffung der kalten Progression um die Entlastung der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, da geht es nicht um andere Dinge, wie zum Beispiel die Valorisierung der Sozialleistungen, das ist ein anderes Thema. Heute geht es um die Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Also hier diese Dinge zu vermischen ist, glaube ich, nicht sehr sinnvoll.
Wir haben diese schleichende Steuererhöhung beendet oder vereinfacht gesagt: Wir geben den Menschen das Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat, selbstverständlich, und bei hoher Inflation sind die Beträge höher als bei niedriger. Und wir geben ihnen – auch das vielleicht zur Klarstellung – nicht nur einen Teil zurück, wie es natürlich auch bewusst, aber fälschlicherweise oft dargestellt wird, also nicht zwei Drittel, sondern natürlich 100 Prozent: zwei Drittel automatisch und ein Drittel verpflichtend, aber eben unter Mitwirkung der Mitglieder des österreichischen Parlaments – also ein Drittel mit Schwerpunkten, die hier im Parlament beschlossen werden können.
Das Konzept mit den zwei Dritteln und dem einen Drittel ist ein sehr, sehr gutes, hat unterschiedliche Gründe, wird auch international kopiert. Deutschland zum Beispiel möchte es uns abschauen und umsetzen, schafft es aber noch nicht ganz; Kollege Christian Lindner hätte es gerne jederzeit umgesetzt, aber auch andere Staaten in Europa hätten gerne dieses Konzept, weil es Sinn macht, weil wir mit diesem letzten Drittel gewisse Schwerpunkte setzen können, die dann nicht budgetrelevant sind. Natürlich sind es Maßnahmen, die etwas kosten würden, und diese innerhalb der Abschaffung der kalten Progression umzusetzen macht durchaus Sinn, ist nachvollziehbar und wird, wie gesagt, auch international entsprechend bewertet und auch zumindest versucht zu kopieren.
Was die Größenordnung betrifft, auch das vielleicht zur Klarstellung: Wie vorher gesagt, die 3,5 Milliarden Euro für 2024, 2 Milliarden Euro insgesamt für 2025, das ist sehr, sehr viel Geld, da geht es wirklich um viel Geld, das wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückgeben. Einer meiner Vorvorvorvorgänger hätte das wahrscheinlich als größte Steuerreform aller Zeiten oder größte Steuerreform der Zweiten Republik bezeichnet. Das bedeutet jetzt eine automatische Steuerreform jedes Jahr. Das ist wichtig und das ist ein Akt der Fairness, aber nimmt selbstverständlich einem Finanzminister, einer Finanzministerin auch Spielraum, neue Maßnahmen entsprechend in Gang zu bringen. Also: zwei Drittel der Entlastung, 1,34 Milliarden für nächstes Jahr, automatisch, und die 650 Millionen Euro des verbleibenden Drittels sind heute eben Gegenstand der Debatte.
Auf die Details wurde in unterschiedlichen Reden schon eingegangen und wird sicher auch noch eingegangen werden, auf die möchte ich jetzt nicht weiter Bezug nehmen, aber vielleicht ein paar Worte zu den Schwerpunkten, die wir bewusst mit diesem letzten Drittel setzen wollten: zum einen, auch ganz wichtig, dass alle Steuerstufen – außer der höchsten – um knapp 4 Prozent angehoben werden, also um 4 Prozent entlastet wird. Das ist, glaube ich, auch ein wichtiges Signal vor allem für den Mittelstand, ein wichtiges Zeichen für die Leistungsträger und -trägerinnen, das mit diesem letzten Leistungsdrittel sozusagen gesetzt wird.
Auch wurden vorher schon Verbesserungen für alle, die beruflich reisen, beruflich veranlasst reisen müssen, erwähnt. Die dabei entstehenden Kosten sind natürlich in den vergangenen Jahren entsprechend gestiegen, und die geltenden Pauschalen wurden bereits seit Längerem nicht angepasst. Mit der Erhöhung des Kilometergeldes, der Reisepauschalen einen Schritt zu setzen war, glaube ich, auch wichtig.
Vielleicht nur als Beispiel, über welche Größenordnungen wir reden: Ein Außendienstmitarbeiter mit einem Bruttogehalt von etwas über 4 000 Euro spart sich durch die Anhebung der Tarifstufen, durch den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag, durch das Kilometergeld, durch das höhere Taggeld über 900 Euro im kommenden Jahr. Ich denke, das ist doch eine kräftige Entlastung. (Beifall bei der ÖVP.)
Das sind Erleichterungen für jeden Steuerzahler und jede Steuerzahlerin auf der einen Seite, aber auf der anderen auch für die Wirtschaft. Wir haben vorhin von Herrn Staatssekretär a. D. Fuchs von der Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 55 000 Euro gehört. Ja, klar, mehr ist immer besser, das ist aber auch eine budgetäre Frage. Die Anhebung auf 85 000 Euro, die Sie erwähnt haben, ist durchaus nachvollziehbar, verstehe ich auch, aber ich glaube, der jetzige Schritt auf 55 000 Euro ist ein durchaus guter.
Auch andere Dinge, wie beispielsweise die Regelungen zum Sachbezug für Dienstwohnungen, sind, glaube ich, ganz entscheidend, insbesondere im Tourismusbereich. Dass wir da die Quadratmeterzahl auf 35 Quadratmeter erhöht haben, dass wir auch die Aufteilung der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten auf alle Bewohner einer Dienstwohnung vorsehen, bedeutet mehr Flexibilität, mehr Sinnhaftigkeit in den Regelungen, die wir hier einbringen.
Es wurde bereits erwähnt, wir vergessen auch nicht auf jene Menschen, die es besonders schwer haben. Das sind oftmals alleinverdienende und alleinerziehende erwerbstätige Personen mit geringem Einkommen. Diese bekommen einen Kinderzuschlag in der Höhe von 60 Euro pro Monat und Kind. Zu dieser Maßnahme haben wir auch eine Evaluierung vorgesehen, weil wir natürlich vermeiden müssen, dass sich unsere Maßnahmen eventuell negativ auf die Erwerbsbeteiligung auswirken. Also auch das muss man bis zum Ende denken, und das gilt es eben zu prüfen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Abschaffung der kalten Progression ist ein Meilenstein, eine Jahrhundertreform, sie ist auch ein Akt der Fairness, um ehrlich zu sein, und den arbeitenden Menschen bleibt dadurch mehr Netto vom Brutto, und somit ist der Staat überhaupt nicht der Profiteur einer Inflation. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.