10.26

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Die Änderung des AMA-Gesetzes bezüglich der Beschlussfassung des Verwal­tungsrates und des Kontrollausschusses via Umlaufweg und Videokonferenz ist lediglich eine Klarstellung. Da die Agrarmarkt Austria eine juristische Person öffent­lichen Rechts ist, wäre sie im Zuge der bereits beschlossenen Covid-19-Gesetze betreffend die Möglichkeit, Umlaufbeschlüsse und Videokonferenzen abzuhalten, durch den Rost gefallen. (Ruf: Durch den Rost gefallen!)

Es ist für mich absolut unverständlich, dass diese lediglich technische Anpassung an andere Gesetzeslagen, noch dazu mit einer Fallfrist per Jahresende, abgelehnt wurde. Für mich als Bäuerin ist es enorm wichtig, dass die Agrarmarkt Austria auch in Krisen­zeiten die Handlungsfähigkeit in ihren turnusmäßigen Gremien bewahrt.

Die AMA ist als zentrale Schaltstelle für die Ausgleichszahlungen der landwirtschaft­lichen Betriebe und jetzt auch für die Abwicklung des Härtefallfonds für Bäuerinnen und Bauern zuständig. Ihr Wirkungsbereich ist eindeutig durch das AMA-Gesetz definiert, und sie hat zusätzlich übertragene Wirkungen des Bundesministeriums für Landwirt­schaft zu erfüllen.

Die AMA wird oftmals wegen ihrer Aufgabe als Kontrollorgan kritisiert. Verbesserungs­potenzial gibt es immer, und wir setzen uns jederzeit für praxistaugliche Lösungen ein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Agrarmarkt Austria agiert aus meiner Sicht in Zusammenarbeit mit den Land­wirt­schaftskammern umsichtig und ordnungsgemäß. Das bestätigen die niedrigen Anlas­tungen seitens der EU und auch die im Vergleich zu anderen Ländern niedrige Fehler­quote im Bereich der landwirtschaftlichen Förderabwicklung.

Die bisher übliche Beratungstätigkeit sowie die technische Hilfestellung und Unter­stüt­zung bei der Mehrfachantragstellung in den Landwirtschaftskammern waren aufgrund der verpflichtenden Distanzregelungen deutlich eingeschränkt. Dankenswerterweise wurde die Frist für die Beantragung für 2020 auf Initiative unserer Bundesministerin Elli Köstinger bis zum 15. Juni verlängert. Genau diese Ausgleichszahlungen sind es nämlich, die für unsere landwirtschaftlichen Betriebe existenzsichernd sind, und uns allen hat die Krise gezeigt, wie wichtig eine Versorgung mit Lebensmitteln im eigenen Land ist und wie notwendig deshalb der Erhalt unserer bäuerlichen Betriebe für Öster­reich ist.

Covid-19 hat uns alle verändert, hat uns große Herausforderungen beschert und verursacht auch in der Landwirtschaft größte Probleme. Die Krise hat uns aber auch gezeigt, wie enorm wichtig es ist, sich flexibel und schnell auf neue Situationen einzu­stellen, um eine Handlungsfähigkeit in allen Bereichen zu garantieren, und es gibt durchaus auch positive Erfahrungen, die wir aus der Krise in eine zukünftige Arbeitswelt mitnehmen können, womit ich wieder beim Thema Umlaufbeschlüsse und Videokonferenzen ankomme.

In vielen Bereichen, bei Gremien, Verhandlungsrunden und Zusammenkünften kann ein Onlinemeeting niemals ein restloser Ersatz für ein persönliches Treffen sein, aber durchaus eine zusätzliche, wichtige Komponente im gesamtheitlichen Kommunika­tions­prozess. Dies ist ein positiver, zukunftsweisender Vorwärtsschritt in eine digitale Welt des 21. Jahrhunderts. In Zeiten wie diesen, in denen Zeitdruck herrscht, die Ressourcenschonung und die Nachhaltigkeit auch im Sinne von CO2-Neutralität besonders wichtig sind, werden sich Videokonferenzen und Umlaufbeschlüsse mit Sicherheit neben Präsenzbesprechungen etablieren.

Die Adaptierung des AMA-Gesetzes in diese Richtung ist dringend notwendig, um für heute und morgen für die Konsumentinnen und Konsumenten die geordnete Ver­sor­gung mit unseren heimischen Lebensmitteln, den Erhalt unserer bäuerlichen Land­wirtschaft und damit auch die Grundlage für den österreichischen Tourismus abzu­sichern, und deshalb rufe ich nochmals zur breiten Zustimmung auf. Es geht um unser aller Versorgung und Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

10.31

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Amesbauer ist zu Wort ge­mel­det. – Bitte.