18.43
Volksanwalt Werner Amon, MBA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kollegen Volksanwälte! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, auch namens meiner Kollegen, mich beim Bundesministerium für Finanzen, beim Finanzminister für die sehr konstruktiven und transparenten Verhandlungen zum Budget der Volksanwaltschaft zu bedanken. Bedanken möchte ich mich natürlich auch beim Hohen Haus, denn letztlich liegt die Budgethoheit ja beim Hohen Haus. Wir hatten im Budgetausschuss eine sehr interessante, sehr gute inhaltliche Diskussion, einerseits über das Budget, natürlich aber auch über eine Reihe von inhaltlichen Fragen.
Der Voranschlag 2020 sieht für die Volksanwaltschaft eine Steigerung von 5,6 Prozent vor; das ist eine Steigerung um 759 000 Euro. Das mag, insbesondere wenn man den Prozentsatz betrachtet, eine schöne Steigerung sein, in Wirklichkeit ist es durch eine gewisse Personalerhöhung, die der Volksanwaltschaft zugestanden wird, bedingt. Die Frau Vorsitzende des Volksanwaltschaftsausschusses und auch andere Abgeordnete haben bereits darauf verwiesen. Allerdings möchte ich zum Ausdruck bringen, dass das eigentlich ein Nachvollziehen ist, denn seit 2009 sind wir etwa für die Vollziehung des Heimopferrentengesetzes verantwortlich. Immer noch steigt die Zahl der Anträge dazu, immer noch melden sich Menschen, die in der Zeit von 1945 bis 1999 in Heimen missbraucht oder misshandelt worden sind, und die Volksanwaltschaft hat die Möglichkeit, ihnen nach Prüfung durch eine entsprechende Kommission, die mit Experten besetzt ist, eine kleine Rente zuzuerkennen. Dafür wurde seinerzeit befristet Personal beziehungsweise Posten zur Verfügung gestellt, die aber ausgelaufen wären, und da wir deutlich sehen, dass es immer noch sehr viele Anträge gibt, wurde dafür eine entsprechende Personalressource vorgesehen, und dafür möchte ich mich, auch namens der Kollegen, herzlich bedanken.
Die Aufgaben der Volksanwaltschaft sind vielfältig, sie sind um einiges vielfältiger, als der Öffentlichkeit gemeinhin bekannt ist, denn was bekannt ist, ist vor allem die nachprüfende Kontrolle. Wir betätigen uns sehr stark als Vermittler innerhalb der Verwaltung, ganz gleich, ob es sich um die Bundesverwaltung oder die Landesverwaltungen handelt; mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg, die, wie Sie wissen, ja eigene Volksanwaltschaften haben. Dort sind wir nur für die Bundesverwaltung zuständig, nicht aber für die Landes- und Gemeindeverwaltung. In allen anderen Bundesländern sind wir ja den Landesverfassungen entsprechend zugleich auch die Landesvolksanwälte und prüfen daher auch die Landesverwaltungen.
Das ist also die nachprüfende Kontrolle, die sich mit der Verwaltung beschäftigt. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Reihe weiterer Aufgaben, das Heimopferrentengesetz habe ich schon angesprochen. Wir achten auch auf die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention – eine wesentliche Aufgabe der Volksanwaltschaft – und wir üben das sogenannte Opcat-Mandat aus. Dazu bedienen wir uns sechs Expertenkommissionen, die interdisziplinär besetzt sind, und kontrollieren und überprüfen im Hinblick auf den präventiven Schutz der Einhaltung der Menschenrechte alle Orte der Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsentziehung; eine ganz, ganz wesentliche Aufgabe der Volksanwaltschaft, im Zuge derer wir eben als nationaler Präventionsmechanismus zum Schutze der Menschenrechte operieren.
Seit 2009 ist die Volksanwaltschaft auch Sitzstaat des IOI, des International Ombudsman Institute, jener globalen Organisation, in der sich eigentlich alle Ombudseinrichtungen weltweit organisieren. Das sind mittlerweile fast 200 Organisationen aus 104 Staaten, und Österreich hat eben den Sitz. Das ist eine wesentliche Aufgabe, insbesondere für den Austausch von Best-Practice-Modellen im Hinblick auf nachprüfende Kontrolle, vor allem aber auch im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte.
In diesem Sinn sind die Aufgaben vielfältig. Es gibt aber natürlich auch den Wunsch der Volksanwaltschaft – ich darf da an die Frau Rechnungshofpräsidentin anschließen –, unsere Prüfkompetenz aus dem Blickwinkel unserer täglichen Arbeit heraus zu erweitern. Dabei geht es uns vor allem darum, ausgegliederte Einrichtungen, die nach wie vor zu 100 Prozent im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen und insbesondere die Bereiche der Daseinsvorsorge umfassen, zu prüfen.
Beispielhaft darf ich die Wiener Linien im Hinblick auf die Frage der Behindertengerechtigkeit von Transportmitteln im öffentlichen Bereich erwähnen. Wenn da Problemfälle bei uns auftauchen, treten wir auch heute schon an die Wiener Linien heran, und ich muss ausdrücklich sagen, dass die Zusammenarbeit auch mit ausgegliederten Einrichtungen in der Regel sehr, sehr gut funktioniert. Es geht aber natürlich auch um Rechtssicherheit, und deshalb wäre es uns eben ein Anliegen, dass wir solche Einrichtungen überprüfen können.
In diesem Sinne, glaube ich, ist das Budget ein angemessenes Budget. Wir werden mit der Genehmigung des Finanzministeriums auch die Möglichkeit haben, auf unsere Rücklagen zuzugreifen. Die Volksanwaltschaft hat in den letzten Jahren mit ihren exzellenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr sparsam gewirtschaftet, möchte ich auch betonen. Da wir ja alle relativ neu im Amt sind, konnten wir uns von Anfang an überzeugen, welch große Expertise sich im Haus der Volksanwaltschaft findet, nicht nur in der Verwaltung, die ich eben im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit unserem Budget erwähnt habe, sondern selbstverständlich auch in allen anderen Bereichen. Aber durch die Möglichkeit, auf die Rücklagen zurückzugreifen, werden wir die nächsten ein, zwei Jahre mit diesem Budgetansatz ganz gut durchkommen und können die Kosten für das Personal abdecken. Spätestens dann werden wir uns aber wieder an das Hohe Haus wenden und Sie ersuchen, uns entsprechend zu unterstützen.
In diesem Sinne bedanken wir uns für diesen Budgetansatz, und ich danke zugleich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.51
Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte.