19.07
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Hohes Haus! Über das heute vom Finanzminister vorgelegte Kunst- und Kulturbudget zu diskutieren, ist müßig. Es gleicht einer Verhöhnung des Parlaments, weil auch in diesem Bereich der Finanzminister nicht einmal im Ansatz versucht, die Coronasituation im Budget abzubilden. Wenn auch rechtlich nicht möglich, so hätte uns Minister Blümel ganz ehrlich sagen können: Wir machen heuer überhaupt kein Budget, denn ich weiß nicht wie.
Der Finanzminister erinnert mich an Pippi Langstrumpf, die singt: „Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt.“
Da Ihr Budget dem Kunst- und Kulturbereich nicht hilft, bringen wir auch heute wieder Anträge ein, die wirklich helfen würden. Unser erster Antrag betrifft die Abschaffung des Maskenzwangs im Kunst- und Kulturbereich. Niemand ist gezwungen, eine Kulturveranstaltung gegen seinen Willen zu besuchen. Wenn es aber Menschen gibt – und ich bin mir sicher, von denen gibt es viele –, die das selbst beurteilen und sagen: Ich gehöre nicht zur Risikogruppe, ich traue mir zu, das Risiko einzuschätzen, nehme es auf mich und besuche eine Veranstaltung, bei der der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann und setze trotzdem keine Maske auf!, dann sollten Sie den Bürgern diese Möglichkeit, diese Freiheit geben, Herr Vizekanzler – auch wenn Sie (in Richtung des den Saal verlassenden Vizekanzlers Kogler) jetzt gehen.
Unser Ansatz ist Eigenverantwortung statt staatlicher Bevormundung. Diese zaghafte Öffnungsstrategie ist zwar ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ambitioniert genug. Das liegt aber vermutlich weder an der alten noch an der neuen Staatssekretärin, in Wahrheit liegt das an einem Bundeskanzler, der das Land regiert, indem er es in Angst und Schrecken versetzt. Es liegt an einem Vizekanzler, der sich für Kunst und Kultur nicht wirklich interessiert und sich deswegen im eigenen Ministerium eine Staatssekretärin hält, um sich dieses für ihn unangenehme Thema vom Leib zu halten. Schließlich liegt es an einem Volksschullehrer als Gesundheitsminister, der durch seine juristische Inkompetenz wie ein Winkelschreiber enormes individuelles Leid verursacht und unserem Land Schaden zufügt. Daher fordere ich Sie abermals auf: Hören Sie auf mit diesem staatlich verordneten Coronawahnsinn und geben Sie uns die alte Normalität zurück!
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maskenzwang beenden – Kunst und Kultur beleben“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Maskenzwang im Kunst- und Kulturbereich umgehend zu beenden und auf Freiwilligkeit umzustellen.“
*****
Mit unserem zweiten Antrag geben wir Ihnen eine weitere Chance zur Schadensminimierung. Das eingeführte Gutscheinsystem im Kunst- und Kulturbereich weist einen schweren Mangel auf: Sie haben das Insolvenzrisiko nämlich auf die Gutscheitbesitzer, auf die Konsumenten abgewälzt.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Insolvenzsicherung für auf Grundlage des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes ausgegebene Gutscheine“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Insolvenzsicherung für alle auf Grundlage des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes ausgegebenen Gutscheine sicherstellt.“
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Zusammengefasst und leicht verständlich: Wir fordern einen Insolvenzschutz für Gutscheinbesitzer, wir lehnen Ihre Maskerade ab und wir lehnen dieses Fakebudget ab! (Beifall bei der FPÖ.)
19.11
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Maskenzwang beenden – Kunst und Kultur beleben
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183 d.B.) – UG 32
in der 32. Sitzung des Nationalrates am 26. Mai 2020
Seit 15. Mai 2020 ist nunmehr die Öffnung von Museen zulässig. Dies selbstverständlich nur unter den hinlänglich bekannten Einschränkungen und Maßnahmen. Insbesondere ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Besuch von Museen zwingend vorgeschrieben.
Ähnlich wird es sich bei der mit 29. Mai 2020 geplanten schrittweisen Öffnung von Theatern, Kulturveranstaltungen etc. verhalten, wo dem Vernehmen nach ebenfalls während den Vorstellungen und Aufführungen das Tragen von Masken in vielen Fällen verpflichtend sein wird, wie der Pressekonferenz von Bundesminister Anschober und Staatssekretärin Mayer vom 25. Mai 2020 entnommen werden konnte:
„Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und vier erwachsene Menschen, die gemeinsam eine Veranstaltung besuchen, dürfen nebeneinandersitzen". Allerdings sei die Lockerung der Abstandsregel nicht ohne ein kleines "Opfer" möglich, so die am Mittwoch angelobte Kulturstaatssekretärin: "Wenn durch diese Regelungen der Abstand von einem Meter unterschritten wird, dann ist im Publikum der Mund-Nasen-Schutz zu tragen." Das sei selbstredend nicht der Ideal-zustand für das Kulturleben, aber: "Halbwegs gut besuchte Veranstaltungen mit Maske sind besser als fast leere Säle mit weit auseinander sitzenden Gästen ohne Maske."
Nicht zuletzt im Interesse der Kunst- und Kulturschaffenden sowie im Sinne der Ermöglichung eines qualitätsvollen Besuchs von Kunst- und Kultureinrichtungen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Maskenzwang im Kunst- und Kulturbereich umgehend zu beenden und auf Freiwilligkeit umzustellen.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Ing. Mag. Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Insolvenzsicherung für auf Grundlage des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes ausgegebene Gutscheine
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183 d.B.) – UG 32
in der 32. Sitzung des Nationalrates am 26. Mai 2020
Mit der Beschlussfassung des Bundesgesetzes zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz –KuKuSpoSiG) wurden Konsumenten verpflichtet, in einem bestimmten betraglich festgelegten Rahmen Gutscheine für in Folge von COVID-19 abgesagten Veranstaltungen im Kunst-, Kultur- und Sportbereich zu akzeptieren.
Mit einem Abgehen von der Freiwilligkeit des Akzeptierens von Gutscheinen wird einerseits das Risiko auf den Konsumenten überwälzt, der im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Konkurses des Veranstalters die Kosten zu tragen hat. Andererseits wäre gerade in diesen Zeiten, wo viele Menschen aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit über eingeschränkte finanzielle Mittel verfügen, seitens der Regierung sicherzustellen, dass die Betroffenen die Möglichkeit erhalten, den vollen Betrag sofort rückerstattet zu bekommen.
Kritik kommt in diesem Zusammenhang auch vom Verein für Konsumentenschutz, der klarstellt: „Es steht Verbrauchern natürlich frei, von der Geltendmachung ihrer Rechte Abstand zu nehmen und etwa Gutscheine oder eine Verlegung der Veranstaltung zu akzeptieren. Ein derartiges Entgegenkommen muss aber freiwillig bleiben. Denn auch viele Verbraucher sind in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die aktuellen Überlegungen sind daher entschieden abzulehnen.
Gegen die diskutierten Beschränkungen der Rückzahlungsverpflichtung einschließlich der Verpflichtung zur Annahme eines Gutscheins bestehen überdies auch massive verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem ist eine hilfsweise Finanzierung von Veranstaltern zwar nachvollziehbar, aber nicht Aufgabe der Konsumenten, sondern der Banken oder des Staates. Es ist schließlich auch keineswegs gesichert, dass diese Maßnahmen den Kulturschaffenden selbst zu Gute kommen. Geschützt werden in erster Linie die Veranstalter.“
„Wenn KonsumentInnen von Veranstaltern unter dem Druck der Corona-Krise schon Gutscheine akzeptieren sollen, muss zumindest klar sein, dass diese Gutscheine ihr Geld wert sind, also insolvenzgesichert sind“, kritisiert AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic das Tragen des Risikos der Werthaltigkeit der Gutscheine durch die Konsumenten. (OTS0165 24.Apr 2020)
Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Insolvenzsicherung für alle auf Grundlage des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes ausgegebenen Gutscheine sicherstellt.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Maria Großbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.