21.18
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn möchte ich Ihnen, Frau Ministerin Zadić, mitteilen, dass ich persönlich Ihre Entscheidung begrüße, die Sektion Strafrecht wieder in die Sektionen für Straflegistik und Einzelstrafsachen – dazu gehören auch Weisungen – zu trennen. Damit wird eine langjährige Forderung der SPÖ umgesetzt, das rückgängig zu machen, was unter ÖVP‑Ministerin Bandion-Ortner entstanden ist und wir immer kritisiert haben.
Der nächste Schritt im Reformprozess wäre ein weisungsunabhängiger Bundesstaatsanwalt beziehungsweise eine Bundesstaatsanwältin, damit die Justiz unbeeinflusst und von der Politik entkoppelt arbeiten kann. Einen entsprechenden Antrag haben wir bereits eingebracht. Wir freuen uns auf die Debatte.
Eine starke, unabhängige Justiz von höchster Qualität zu bewahren und nachhaltig abzusichern, sollte unser aller Ziel sein. Das klingt einfach und scheint selbstverständlich, ist es aber nicht. Der Sparkurs im Bereich der Justiz hat schon längst – und ganz unabhängig von Corona – ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Zum Beispiel: Durch mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen mussten manche Gerichte sogar ihre Tätigkeit einschränken und konnten nur mehr im Notbetrieb ihren wichtigsten Aufgaben nachkommen.
Dazu kommt ein Bundeskanzler, der die Unabhängigkeit und die Arbeit der Justiz in Hintergrundgesprächen mit Journalistinnen und Journalisten, und dann auch öffentlich, infrage stellt. Das schadet der Justiz im Ansehen insgesamt.
Es ist immer das gleiche Schema: finanzielles Aushungern von funktionierenden Strukturen, verbunden mit einem Steuern von substanzlosen Behauptungen. Und was dann? – Dann werden strukturelle Änderungen angedacht, zum Beispiel die Schließung von Gerichtsstandorten, und man lässt sich als Retter in der Not feiern.
Ich betone, dass auch ich begrüße und schätze, dass Sie in dieser schwierigen Phase für die Justiz 70 Millionen Euro mehr für 2020 herausverhandeln konnten – dazu darf man Ihnen auch gratulieren (Beifall bei SPÖ und Grünen) –, ich bin aber überzeugt davon, dass – wie es in einem gemeinsamen Antrag von uns und anderen Oppositionsparteien aus der vorhergehenden Legislaturperiode, aus dem Jahr 2019, heißt – die Justiz ein jährliches Budget von 250 Millionen Euro benötigt und es notwendig ist, einerseits dieses sicherzustellen und andererseits zu gewährleisten, dass Reformen umgesetzt werden können.
Ich möchte nicht hintanhalten zu sagen, dass uns natürlich irritiert, dass im Bundesfinanzrahmengesetz die Beträge bis zum Jahr 2023 bereits festgeschrieben sind, wobei eigentlich jährlich 5 Millionen Euro im Justizbudget dazukommen werden. Das reicht bei Weitem nicht einmal aus, um die Inflation abzugelten. Es liegt also einiges vor uns.
Ich erwähne hier nur ganz kurz, dass natürlich im Bereich des Maßnahmenvollzugs eine immense Kostensteigerung zu erwarten ist. Wir wissen, dass sich die Zahl der Insassen in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht hat und dass es auch zu einer Überbelegung der Einrichtungen gekommen ist. Es steht uns also einiges bevor.
Ich freue mich insgesamt, dass es einen positiven Kurs genommen hat und bin zuversichtlich, dass wir hier gemeinsam einige wichtige Reformen werden umsetzen können. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte.