22.21
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Innenminister! Meine lieben, sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch zu einem anderen Thema sprechen – wir haben leider nicht mehr so viel Zeit, aber ich glaube, es ist ein Thema, das angesprochen werden muss –, nämlich zum Kostenersatz bei Freispruch. Jetzt ist die Frau Minister gerade nicht da, aber ich habe die Hoffnung, dass eine ehemals praktizierende Anwältin sich diesem Thema als Ministerin annähert.
Wenn man heute in einem Strafverfahren freigesprochen wird, in das man schuldlos geraten ist, dann gibt es schon noch eine andere Form der Bestrafung, und das ist die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz. Im Gegensatz zu vergleichbaren Rechtsordnungen in ganz Europa, von Deutschland und der Schweiz zum Beispiel, gibt es in Österreich die sogenannte Obergrenze bei der Vergütung, beim Kostenersatz bei Freispruch, und die liegt bei 5 000 Euro. Wer sich schon einmal einen Rechtsanwalt genommen hat, weiß, dass das wahrscheinlich nicht sehr viel Geld ist. Auch im nicht so weit entfernten Tschechien, das nur die Hälfte des österreichischen Bruttoinlandsprodukts aufweist, gibt es diese Höchstgrenze nicht. Ich mache es daher nicht heute, werde aber vielleicht in Zukunft einen Antrag zur Abschaffung des § 393 Abs. 1 und § 393a Abs. 1 StPO einbringen.
Die Frau Ministerin hat noch einen anderen Punkt angesprochen, und zwar den volldigitalisierten Akt. Da ich als Praktiker immer damit arbeiten muss, hat sie da eindeutig unsere Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
22.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu mehr vor.
Die Beratungen zum Themenbereich UG 13: Justiz sind somit beendet.