1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (285 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden (319 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (320 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 685/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeits­marktreform, zeitliche Staffelung des Arbeitslosengeldes (321 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 684/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeits­marktreform – Reform aktive Arbeitsmarktpolitik (322 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 675/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktreform – Einführung eines Weiterbildungskontos (323 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 715/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (324 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 646/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbil­dungs­garantie für junge Menschen in Zeiten von Corona (325 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. Es sind dies die Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Hinsichtlich der einzelnen Aus­schuss­berichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch, dem ich das Wort erteilen darf. – Bitte.