12.00

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich darf bei diesem Punkt ein bisschen weiter ausholen, damit man die Diskussion auch versteht. Es geht hierbei vor allem um Änderungen im Bereich der Pensionsversicherung der Bauern. Wir hatten im Ausschuss mehrere Anträge vonseiten der Opposition, und es wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass diese nicht be­handelt werden können, weil es da um Änderungen geht, deren Auswirkungen man sehr schwer einschätzen kann; es brauche die Expertise der Pensionssicherungskom­mis­sion, ohne diese könne man diese Anträge nicht behandeln.

Gleichzeitig liegt jetzt ein Paket vor. Worum geht es? – Generell muss man sagen: Es geht um die Pensionsversicherung, das ist eine Versicherung, für die der Bund natürlich einen Zuschuss leisten muss. Bei Arbeitern und Angestellten ist dieser Zuschuss in den letzten Jahren gesunken, es ist aber immerhin noch ein Anteil von 11,3 Prozent, der seitens des Bundes zugeschossen wird.

Es gibt zwei Gruppen, um die es jetzt geht. Das sind auf der einen Seite die Selbst­ständigen, die Gewebetreibenden, ein Bereich, in dem höhere Zuschüsse notwendig sind und der aufgrund der steigenden Anzahl der Versicherten natürlich in Zukunft ein Thema ist. Andererseits ist da der Bereich der Landwirtschaft. Da ist der Eigenfinan­zierungsgrad in den letzten zehn Jahren sogar deutlich gesunken, während die Zu­schussleistung des Bundes von 79,7 Prozent auf inzwischen 86,1 Prozent gewachsen ist.

Nun wissen alle, die das in der letzten Budgetdebatte mitbekommen haben, dass im Bereich Nachtschichtschwerarbeit – das sind Menschen, die wirklich hart arbeiten, die schwer arbeiten – der Pensionsbeitrag, der zusätzlich zur normalen Pensionsver­siche­rung zu zahlen ist, von 3,4 Prozent auf 3,8 Prozent erhöht werden muss, weil sonst der Kostenzuschuss angeblich zu hoch wird. Da reden wir von 11 Millionen Euro. Das heißt, bei der einen Gruppe tritt diese Regelung automatisch ein, es wird erhöht. Ich glaube, jeder, der solche Zahlen hört und uns zuschaut, wird sich denken: Na ja, wenn so ein hoher Zuschuss notwendig ist, dann muss man handeln. Was wird denn da die Regie­rung machen?

Und was macht diese Regierung? – Ohne lange Begutachtung, ohne lange Diskussion, ohne Einbindung der Pensionssicherungskommission findet eine Beitragssenkung und eine Leistungserweiterung statt! Anstatt das Problem zu lösen, macht man also genau das Gegenteil, man verschärft dieses Problem!

Jetzt kann man natürlich sagen – und Klubobmann Wöginger betont es ja immer –, da geht es ja um die Ärmsten der Armen (Zwischenruf der Abg. Yılmaz), aber dann muss man auch einmal sagen: Dieses System ist historisch gewachsen. Es war Bruno Kreisky, der in den Siebzigerjahren dafür gesorgt hat, dass auch die Bäuerinnen und Bauern in das allgemeine System der Pensionsversicherung miteingebunden worden sind (Abg. Wöginger: Ja, genau!), damit endlich einmal eine vernünftige Absicherung passierte. Das heißt, wir waren es, die diese Grundabsicherung eingeführt haben.

Das zweite Problem ist: Egal, ob ein geringerer oder höherer Beitrag eingezahlt wird, in der Sozialversicherung herrscht immer noch folgender Grundsatz – und das ist der Unterschied zwischen der Pensionsversicherung und der Sozialversicherung –: In der Sozialversicherung sollte es egal sein, wie viel ich einzahle, ich werde immer die gleiche Leistung bekommen; in der Pensionsversicherung hingegen hängt immer noch das, was ich an Pension kriege, von meinem Beitrag ab; das heißt, mehr Beiträge in der Pen­sionsversicherung führen am Ende des Tages auch zu einer höheren Pension.

Nun kann man diskutieren: Ist das alles noch zeitgemäß? Ist eine Anrechnung eines fiktiven Ausgedinges in der derzeitigen Höhe von 13 Prozent noch zeitgemäß? Wir wissen aber auch, wie intransparent die Einkommenssituation beziehungsweise wie kompliziert der Ausweis der Einkommenssituation in der Landwirtschaft ist. Ich erinnere nur an das Thema der Pauschalierung, das wir gestern sogar noch erweitert haben, das heißt, wir haben nicht für mehr Transparenz in der Einkommenssituation gesorgt.

Wir wissen auch, dass sich in diesem Ausgedinge extrem viele Dinge verstecken kön­nen. Es kann sein, dass es tatsächlich nicht diesem Wert von 13 Prozent entspricht, es kann auch ein Vielfaches sein. Es geht da um die Gerechtigkeit unter den Pen­sionis­tIn­nen. Wenn ein Mindestpensionist einen Schrebergarten hat, den er verpachtet, und dafür 50 Euro im Monat kriegt, dann kürzt das seine Ausgleichszulage. (Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Ich finde, es ist notwendig, Gerechtigkeit für alle Schichten herzustellen. Darum darf ich zu diesem Antrag einen Rückverweisungsantrag stellen, damit wir diese offenen Fragen, wie es wirklich zu einer fairen Anrechnung des fiktiven Ausgedinges kommt, klären können.

Generell ist diese Leistungserweiterung aus unserer Sicht abzulehnen. Vor allem ist die Beitragssenkung, ohne dass man die Finanzierung in der bäuerlichen Versicherung einmal wirklich grundsätzlich klärt, aus unserer Sicht sowieso abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Eßl: Die Pensionsleistung für die ... ist unter der Mindestsicherung!)

12.04

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.