13.04

Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Eine Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung mag auf den ersten Blick recht interessant erscheinen, bei genauerer Betrachtung handelt es sich dabei aber nur um eine weitere Trägerorganisation für Pflege und Be­treuung mit angestelltem Personal. Davon gibt es bereits einige in Österreich.

Noch interessanter ist, dass dieser Antrag bereits – und zwar beinahe wortgleich – 2008 vom damaligen Behindertensprecher Norbert Hofer eingebracht wurde. Dieser Antrag wird nun, zwölf Jahre und eine Regierungsbeteiligung später, einfach aus der Schublade gezogen.

Er fußt auf der irrigen Annahme, dass die Anstellung von Betreuungs- und Pflege­personal und die administrative Abwicklung ausschließlich in der Verantwortung der Familien der zu Betreuenden liegt. Das stimmt so aber nicht. 99 Prozent der Betreuungs- und Pflegebedürftige unterstützenden Kräfte, der 24-Stunden-BetreuerInnen in Öster­reich sind nämlich selbstständig. Das heißt, diese Aufgaben liegen nicht bei den Fa­milien. Die anderen Berufsgruppen, die dafür zuständig sind, wie diplomierte Gesund­heits- und Krankenpflegefachkräfte, PflegeassistentInnen, Heimhilfen, sind bei den diversen mobilen Einrichtungen, Hauskrankenpflegediensten und Gesundheits­spren­geln angestellt. Somit ist auch da keine Anstellung im Haushalt der zu pflegenden Per­sonen erforderlich.

Zu dem anderen Antrag betreffend die Pflegegeldeinstufung von Demenzerkrankten: Es ist unbestritten, dass dieses Krankheitsbild uns alle in den nächsten Jahren extrem fordern wird, die Gesellschaft, das Gesundheitssystem sowie alle in den Familien, aber Demenz ist nicht gleich Demenz. Bei leichten Verläufen ist eine Anhebung des Pauschal­wertes auf mindestens 50 Stunden nicht gerechtfertigt. Bei schweren Verläufen wäre eine Anhebung zwar gerechtfertigt, aber dort spielt eine Erhöhung um 25 Stunden keine Rolle mehr. Der Pflegebedarf bei schweren Fällen ist ohnehin mit 180 Stunden monatlich festgelegt, die Erhöhung ändert daher nichts mehr an der Einstufung.

Das Vieraugenprinzip: Bei der Begutachtung zur Einstufung gibt es in der Regel bereits ein Vieraugenprinzip, es gibt nur die Ausnahme, wenn eine Begutachtung durch einen langjährig erfahrenen Vertrauensarzt erfolgt, dann ist es kein Vieraugenprinzip.

Auch dem im Antrag geforderten Einbezug der pflegerischen Expertise wird absolut Rechnung getragen, denn Pflegebegutachtungen werden nicht nur von Ärzten, sondern auch durch Pflegefachkräfte durchgeführt.

Abschließend ist festzuhalten, dass wir bereits in der 24. Nationalratssitzung am 22. April einstimmig beschlossen haben, dass alle Vorschläge aller Fraktionen zur Pflegereform sowie überhaupt alle Vorschläge von ExpertInnen und Stakeholdern im Rahmen der Taskforce Pflege diskutiert, geprüft und bewertet werden. Der Beschluss war einstimmig, es ist daher nicht nachvollziehbar, warum neuerlich Anträge einlangen, die sich mit der gleichen Kernthematik beschäftigen.

Den Beratungen im Zusammenhang mit der im Regierungsprogramm vorgesehenen Pflegereform soll nicht vorgegriffen werden. Anträge über Einzelaspekte zur Pflege sind daher zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.08

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.