17.15

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Konsumentenschutz geht uns alle an, und am 26. Juni haben wir eine einhellige Zustimmung aller Fraktionen zu die­sem Entschließungsantrag, wie er nun vorliegt, geschafft. Es geht um Inkassogebühren und um Inkassobüros. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die Zu­stimmung bedanken.

Ich hoffe, dass wir alle noch viele gemeinsame Meilensteine für einen effektiven Kon­sumentenschutz auf den Weg bringen. Konsumentenschutz geht uns alle an, auch wenn Konsumentenschutz oft erst zu späterer Uhrzeit besprochen wird. Wir alle gehen einkaufen, wir alle müssen Forderungen tilgen und wir alle ziehen manchmal um und haben dann vielleicht, wenn es blöd läuft, ein Problem mit einem Inkassobüro. Deswe­gen ist es ganz wichtig, dass es eine gute Problemlösung gibt. Für diesen guten Antrag und für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich auch ganz besonders bei meinem Kollegen Peter Weidinger bedanken. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Problemstellung ist recht einfach: Viele Gläubiger kümmern sich nicht selber um die Eintreibung ihrer Forderungen, und die Forderungen kommen dann zu Inkassobüros. Die Inkassobüros haben selber wieder Kosten, haben Arbeit damit, müssen herausfin­den, wo die Personen wohnen, müssen Telefonate führen, und das kann zu einer Kos­ten­explosion führen. Diese Kostenexplosion kann dann wiederum dazu führen, dass man in eine Schuldenfalle tappt. Da gibt es jetzt eine Möglichkeit, dass wir für die Konsu­mentinnen, für die Konsumenten eine transparente, angemessene Möglichkeit schaffen, dass wir die Verordnung, die wir bereits haben, in einer Art und Weise evaluieren, damit es dann einen besseren Konsumentenschutz gibt.

Man muss sich einmal vorstellen, was derzeit möglich ist: Man wohnt in einer Studen­tenwohnung, zahlt 40 Euro für das Internet, zieht um. Der Anbieter findet die Person nicht, weil der Vertrag gekündigt ist. Dann passiert Folgendes: Es ist noch eine Monats­gebühr offen und durch fünfmal anfallende Mahnspesen kommt letztendlich ein Betrag zusammen, der dreieinhalbmal so hoch ist, also fast 200 Euro beträgt. – Da ist es ganz wichtig, dass wir eine Grenze ziehen.

Die andere Problemstellung betrifft verjährte Zinsen: Das ist ein Punkt, den man in dem Antrag evaluieren könnte, und ich glaube, in diesem Bereich kann man viel tun. Es klingt zwar nicht spannend, aber im Bereich der Armutsbekämpfung ist dieser Antrag heute ein großer Meilenstein für den österreichischen Konsumentenschutz, und ich möchte mich hier bedanken, dass wir es gemeinsam schaffen, im Bereich Inkasso eine gute Lösung zu finden. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.18

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.