17.50

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­ter! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal mit dem Grundbuch zu tun hatten, ich hatte es vor ein paar Wochen, ich musste für meine Oma einen Beschluss aus dem Juristendeutsch übersetzen. Otto Normalverbraucher, die Bürgerinnen und Bürger haben meistens nur in Situationen mit dem Grundbuch zu tun, in denen sie ohnehin an etwas anderes denken oder mit etwas anderem beschäftigt sind. Auch Häuslbauer, die ein Grundstück kaufen oder übertragen bekommen, tauchen da in eine juristische Welt ein, die nicht immer so ganz leicht zu durchschauen ist. Das Grundbuch gibt es ja schon seit Maria Theresia und dementsprechend lesen sich auch manche Grundbuchformeln.

Genau deswegen braucht es in diesem Bereich Entbürokratisierung und Vereinfachung. Seit 1992, das haben wir auch schon gehört, werden alle Daten digital erfasst und sind über das Internet abrufbar. Deshalb gab es in den letzten Jahren auch immer wieder Novellen zum Grundbuch.

Mit der heutigen Novelle verpassen wir dem Grundbuch eine weitere Verschlankungs­kur. Wir haben die vier Punkte schon gehört, mit denen wir eine Vereinfachung schaffen werden. Das ist zum Beispiel eine Regelung für den Fall, dass der Treuhänder oder der Notar verstirbt oder eben seine Berufsberechtigung verliert. Eine weitere Erleichterung betrifft die Notare, die eine Unterschrift auf einem Gesuch beglaubigt haben: Diese dürfen dann auch als Treuhänder fungieren.

Ich möchte noch eines zur Kritik der SPÖ sagen, zur Kritik von Frau Kollegin Yildirim: Im Ausschuss wurde uns auch versichert, dass es zu keiner Aushebelung der Rechts­sicherheit im Grundbuch kommt. Das Grundbuch ist wirklich ein Erfolgsmodell der österreichischen Rechtsordnung, bietet sehr viel Sicherheit für die Rechtsanwenderin­nen und -anwender, und ich glaube, dass auch mit dieser Novelle der Schutz der Partei vollkommen bestehen bleibt.

Es gibt für mich noch weitere Argumente, warum es sinnvoll ist, dass nur mehr der Vertreter den Beschluss zugestellt bekommt, und zwar, weil ich in den meisten Fällen deswegen einen Vertreter habe, damit er mir etwas abnimmt, mir das Verfahren erleich­tert, er mir mit bestem Wissen und Gewissen zur Seite steht und mich regelmäßig infor­miert, vor allem nach Abschluss einer Erledigung.

Außerdem fallen auch Zustellungshürden weg. Denken Sie nur daran: Wenn eine Partei verhindert ist, nicht zu Hause ist, der Postbote klingelt, weil er einen blauen Brief zu­stellen möchte, dann wird das für die Partei wieder relativ kompliziert, bis sie zu dem Poststück kommt. Auch das fällt weg, weil man in Zukunft einfach auch per Mausklick, per Mail versenden kann.

Insgesamt ist das also ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Justiz und Verwaltung, die näher am Bürger ist, und ich freue mich über Ihre Zustim­mung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.53

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.