19.32

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte lassen Sie mich zuerst auf Ihre Stellungnahmen eingehen, weil mich zwei Dinge sehr überrascht haben. Das eine war von Kollegen Abgeordnetem Angerer, der eine Frage an meine Regierungskollegin Gewessler gestellt hat. Ich muss sie da ein bisschen in Schutz nehmen, denn das Gesetz ist bei uns im Wirtschaftsministerium entwickelt worden, und als zuständige Wirtschaftsministerin übernehme ich auch die Verant­wortung dafür; also Fragen gerne auch an uns.

Die zweite Überraschung war für mich, was Rentenrücklagen mit dem Investitions­kon­trollgesetz zu tun haben. Auch da stehe ich für ein Gespräch gerne zur Verfügung, weil ich diesen Zusammenhang nicht so ganz nachvollziehen kann.

Zum Inhalt des Investitionskontrollgesetzes: Es ist ganz wichtig, dass wir einen ausge­glichenen Vorschlag vorgelegt haben; einen ausgeglichenen Vorschlag, der beides ermöglicht: auf der einen Seite ein interessanter Standort für Investitionen zu sein – dafür stehen wir –, aber auf der anderen Seite auch nicht naiv zu sein. Das ist ganz im Trend dessen, wie sich die Sichtweise auch der Europäischen Union in den letzten Wochen und Monaten verändert hat.

Wenn wir uns Übernahmetätigkeiten anschauen, so können wir genau sehen, dass nach der Finanzkrise 2008 und 2009 die Übernahmetätigkeiten aus den USA, aus China, aber auch aus dem arabischen Raum sprunghaft angestiegen sind. Wir erwarten das auch jetzt, und ich kann Ihnen sagen, mein Team bemerkt diese erhöhten Aktivitäten bereits, denn bereits jetzt können wir schon prüfen, nämlich nach dem Außenwirtschaftsgesetz, wie auch schon erwähnt worden ist. Diese jetzige Regelung hat aber einige Nachteile.

Ich möchte in Zukunft vorher wissen, dass ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur oder kritischer Technologie übernommen werden soll – und nicht im Nachhinein aus den Zeitungen erfahren, dass es übernommen wurde; aber so ist es jetzt: Zuerst wird abge­schlossen, dann wird das über die Zeitungen publik gemacht, und dann kommen einige Unternehmen – das ist bereits jetzt so – zum Wirtschaftsministerium zur Prüfung. Es ist wichtig, dass wir von der Ex-post-Prüfung zu einer Ex-ante-Prüfung übergehen, sodass wir das vorher wissen, um auch rechtzeitig während der Due Diligence tätig werden zu können.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist das Thema: der wahre Eigentümer, der dahinter steht. Es ist wichtig – so wie wir das auch bei der Geldwäsche und anderen Themen machen –, auf den wahren Eigentümer zu schauen; nicht nur auf den, der vordringlich vor einem steht, weil er vielleicht ein Headquarter in Europa hat, sondern auf denjenigen, der dieses Unternehmen tatsächlich erwirbt. Das zu wissen ist auch ein gutes Recht.

Der dritte Punkt ist, dass man nach der jetzigen Regelung nur bestrafen oder verbieten kann. Was man nach der Außenwirtschaftsgesetzesregelung nicht kann, ist: Man kann nicht Auflagen erteilen. Es würde oft Sinn machen, Auflagen zu erteilen und so dafür zu sorgen, dass vor allem die Arbeitsplätze in Österreich erhalten bleiben.

Diese drei Punkte waren mir bei diesem Investitionskontrollgesetz besonders wichtig. Sie sind eine Verbesserung gegenüber dem, was wir vorher hatten.

Wir wollen das aber auch mit Maß regeln, und so sind – entgegen dem, was kurz von den NEOS gesagt wurde – Kleinstbetriebe natürlich ausgenommen. Das ist etwas, was Deutschland nicht macht. Das heißt, Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und 2 Millionen Euro sind ausgenommen. Das ist zum Beispiel in Deutschland nicht so, auch in Japan nicht so und auch in den USA nicht so. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Uns geht es auch um die Reziprozität. Das heißt, es geht darum: Wenn man in den USA oder in Japan investiert, muss man bereits vom ersten Prozentsatz an – in den USA sind es bestimmte Prozentsätze, aber in Japan zum Beispiel vom ersten Prozentsatz an – Meldung machen. Das heißt, so wie wir auf anderen Märkten behandelt werden, wollen wir auch andere behandeln und nicht naiv sein, aber natürlich auch mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen.

Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich spreche, ich war in der IT- und Telekombranche und ich habe es miterlebt. Ich habe miterlebt, wie die großen IT-Unternehmen Europas, die nicht in den USA investieren durften, verschwunden sind, weil sie dann mehrere Jahre später, also nur drei, vier Jahre später, selbst von amerikanischen Unternehmen übernommen worden sind.

Das heißt, es ist wichtig, auf unsere Infrastrukturen, auf Energie, auf Wasser und auf die Bahn, zu schauen. Und ja, ich möchte es wissen, wenn jemand mit 10 Prozent, mit dieser Hürde, bei einem österreichischen produzierenden Unternehmen, im Bahnbereich, im Bereich Telekom einsteigt. Es ist wichtig, dass wir das wissen, damit wir uns auch vorbereiten können. Das sind die Kriterien, die ganz, ganz genau festgelegt sind.

Auch das Thema, das Sie erwähnt haben – was ein beherrschender Einfluss ist –, ist ganz klar geregelt, das gibt es auch heute schon. Was sind die Kriterien? – Zum Beispiel Konsortialverträge, die beherrschende Einflüsse regeln. Auch das ist relativ gesichert, denn wir kennen das auch schon aus der Vergangenheit.

Mir ist es wichtig, dass wir damit etwas schaffen, das für den Standort in Österreich, aber auch für den in Europa gut ist, und es ist nicht gut, wenn wir alle unsere Unternehmen gerade im Hightechbereich einfach ungeschützt lassen, wenn rund um uns herum ent­sprechende Regelungen geschaffen werden. Die Regelungen gibt es seit dem vergan­genen Sommer auch in Deutschland; sie sind strenger als die österreichischen Rege­lungen. Es ist, glaube ich, wichtig und richtig, dass wir da etwas sehr Ausgewogenes gefunden haben. – Ich danke Ihnen für die Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.38

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeord­neter Erwin Angerer zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäfts­ordnung, Herr Abgeordneter. – Bitte schön.