19.38

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Minister Schramböck hat in ihrer Einleitung gemeint, dass ich mich in meiner Rede darauf bezo­gen hätte, dass das Gesetz aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Innovation gekommen wäre und Frau Gewessler das Gesetz geschrieben hätte. – Das ist nicht richtig.

Das ist mir klar, dass das Gesetz aus Ihrem Ressort kommt. Ich habe mich in meiner Rede darauf bezogen, dass Frau Gewessler dieses Gesetz kritisiert hat, und ich zitiere aus der Stellungnahme von Frau Gewessler:

„In der Anlage kommt Energie mehrfach vor: Als kritische Infrastruktur und als Energie­versorgung [...] als Betreiben kritischer Energieinfrastruktur [...] Da sich daran unter­schiedliche Rechtsfolgen knüpfen, insb. im Hinblick auf die Anwendbarkeit der 10 %-Schwelle für die Genehmigungspflicht, stellt sich die Frage, welche Unternehmen unter welchen Begriff fallen. Sind zB Netzbetreiber und Erzeuger als ,kritische Infrastruktur‘ anzusehen und damit in Teil 2“ – Annahme Teil 1 der Rechtsvorschrift – „der Anlage erfasst, reine Händler jedoch als bloße ,Versorger‘ und damit nur in Teil 1“ – Annahme Teil 2 der Rechtsvorschrift –„?“

Darauf habe ich mich bezogen. – Danke.

19.39

Präsident Ing. Norbert Hofer: Abgeordneter Andreas Ottenschläger ist nun zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, bitte schön.