19.46

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, bevor ich auf die Geldwäschenovelle eingehe, eine kurze persönliche Vorbemerkung!

Wir erleben ja dieses Hohe Haus in unterschiedlichen Ausprägungen, manchmal mit spannenden Debatten, manchmal plätschert die Diskussion etwas dahin. Heute habe ich persönlich eine Debatte erlebt, die mich sehr berührt hat, weil sie gezeigt hat, dass es in manchen Dingen einen sehr breiten gesellschaftlichen Konsens gibt und sich nur eine Partei aus parteipolitischen Überlegungen gegen diesen Konsens stellt. Ich empfehle allen, die diese Debatte versäumt haben, vor allem den Damen und Herren zu Hause, diese Debatte in der TVthek nachzusehen – sie zeigt ein gutes Bild unserer Gesellschaft, sie zeigt aber auch, was Demokratie sein kann.

Weniger bedeutungsschwer ist vielleicht die Bestimmung zur Geldwäsche, man mag das so empfinden, auch in der jetzigen Diskussion. Es geht um eine Stabilisierung unseres Rechtsstaates und darum, was das Parlament dazu beitragen kann. Es geht da um einen kleinen, aber sehr wichtigen Beitrag auch zur Rechtssicherheit in unserem Lande, denn Geldwäsche dient ja in allen Formen der Kriminalität und dem Terrorismus. Geldwäsche ist einfach ein krimineller Akt, der in allen Facetten bekämpft werden muss.

Wir alle genießen ein schönes digitales Leben, in dem vieles sehr einfach ist und vieles machbar ist, aber genau dieser Einfachheit bedient sich auch die Kriminalität in Form der Geldwäsche, und genau da greift nun die Novelle zur Geldwäsche ein. Wir sind uns bewusst, dass die staatlichen Mechanismen der organisierten Kriminalität immer ein wenig hinterherhinken, das ist systemimmanent, und darum ist es wichtig, dass wir heute einen weiteren Schritt setzen, um dieser Bewegung wirkungsvoll entgegenwirken zu können.

Ich möchte vier Punkte erwähnen, die in diesem Zusammenhang wichtig sind. Erstens: Es braucht im Kampf gegen die Geldwäsche die gesetzlichen Grundlagen, um die wir uns heute hier kümmern. Zweitens: Es braucht aber auch für die ermittelnden Behörden die technische Ausstattung, um da wirkungsvoll agieren zu können. Es braucht – drittens – motivierte und topausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Ermittlungsbehörden, die sich um dieses Thema kümmern. Und es braucht – viertens – die Justiz, die strafrechtlich relevantes Verhalten aus den Gesichtspunkten der Spezial- und Generalprävention verfolgen und sanktionieren kann.

Der Geldwäschebericht 2019 zeigt, dass die Ermittlungsbehörden in Österreich ganze Arbeit geleistet haben. Ich darf mich hier namens aller Beteiligten bei den handelnden Personen bedanken.

Es muss aber auch klar sein, dass Geldwäsche unser Wirtschaftssystem aushöhlt und immer Kriminalität finanziert. Jetzt wird man sich denken: Na ja, in Österreich passiert das ja nicht, in Österreich kommt das ja nicht vor! Wer betreibt in Österreich schon Geld­wäsche? – Meine Damen und Herren, dem ist nicht so, denn der Geldwäschebericht 2019 zeigt, es gab im vorigen Jahr, 2019, 3 073 Verdachtsfälle – 3 073 Verdachtsfälle! –, die bisher, und wir sind noch nicht fertig, zu 63 Verurteilungen geführt haben.

Es ist also nicht so, dass Geldwäsche nicht vorhanden wäre, und wie gesagt, die Ver­dachtsfälle zeigen, dass man da sehr vorsichtig und sehr behutsam sein und in allen behördlichen Verfahren sensibel bleiben muss. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist eine Konsensmaterie, und ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Novelle. Sie ist ein guter Beitrag für die öster­reichische Sicherheit und den österreichischen Rechtsstaat. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.50

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Maximilian Lercher. – Bitte, Herr Abgeordneter.