13.14

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Schallmeiner, man muss schon sagen, bei dem Entwurf, den Sie uns am Sonntag übermittelt haben, ist Ermitteln drinnen gestanden (Abg. Sche­rak: Kottan! – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner), und aufgrund des Wirbels sind nun die Mehrheitsfraktionen zurückgerudert und haben gesagt, okay, lassen wir die Polizei nur erheben. (Ruf bei den Grünen: Erfragen!) Wir lassen dann die Feinspitze austüfteln, was der Unterschied zwischen ermitteln und erheben ist. (Abg. Hoyos-Trauttmans­dorff: Das ist dem Sebastian eh egal!)

Die Polizei hat jeden Tag schwierige Aufgaben zu erledigen, und diese Aufgaben sind in der Covid-Krise nicht einfacher geworden. Diese Aufgaben sind durch schlechte Verord­nungen aus dem Hause Anschober noch einmal schwieriger geworden, weil die Polizis­ten gar nicht mehr gewusst haben, was die Leute nun eigentlich dürfen, was sie ahnden müssen und was nicht. Wie viele Fehler dabei passiert sind, sehen wir an den ganzen Entscheidungen, die jetzt von den diversen Gerichten aufgehoben werden.

Die Aufgabe der Polizei ist wie gesagt eine schwierige, aber Gesundheitsarbeit gehört sicher nicht zu den Aufgaben der Polizei. Dafür haben wir Pflegekräfte, medizinisch-technische Dienste, Ärzte, aber eben nicht die Polizei. (Abg. Leichtfried: Ich glaube, da hat der Loacker recht! – Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)

Nun kommt wieder einmal, Herr Minister, muss ich Ihnen sagen, legistischer Schrott aus Ihrem Hause daher und bringt die Polizeikräfte in eine peinliche Lage, weil es nicht der Job des Polizisten ist, Menschen zu ihren gesundheitlichen Symptomen zu befragen. Man muss sich gedanklich einmal aus Wien hinaus und in die ländliche Gegend bege­ben, wo man einander kennt. Da muss der Polizeimitarbeiter einen Bekannten fragen, wie es mit seinem Husten und mit dem Fieber ist und wie lange er das schon hat. Das ist für beide hoch unangenehm! Das bringt die Polizei in eine peinliche Lage und die Bürger genauso.

Kollege Fürlinger kommt nun hier heraus und sagt, in Oberösterreich gibt es Bekennt­nisgemeinschaften, die sich nicht an die Quarantäne halten. Ich meine, dafür braucht man dieses Gesetz nicht, damit sich jemand an die Quarantäne hält, denn wenn sich jemand nicht daran hält, kann man das heute schon ahnden. Was wird besser, wenn da einer mit dem Polizeikapperl daherkommt? Glauben Sie, das Vertrauen dieser rumäni­schen Glaubensgemeinschaft ins öffentliche Gesundheitswesen steigt, wenn die Polizis­ten mit dem Kapperl vorfahren? – Das bezweifle ich. (Zwischenbemerkung von Bundes­minister Anschober.)

Dass man in Oberösterreich gerne mit dem Holzhammer hineinfährt und dass Minister Anschober das unterstützt – der ist gewöhnt, immer das zu tun, was Stelzer von ihm will (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ) –, hat man gesehen, als in einer Freikirche 30 Covid-Fälle aufgetreten sind und daraufhin 315 Schulen mit 86 000 Schü­lern geschlossen worden sind. Das ist die oberösterreichische Logik, und diesen Unfug sollen wir nun in ein Gesetz gießen – also ich finde es eigentlich peinlich. (Bundesminis­ter Anschober: Ist eh recht!)

Man sieht auch, dass das, was Sie gesagt haben – in 24 Stunden wird man getestet und nach 24 Stunden hat man ein Ergebnis und nach 24 Stunden sind die Kontakte ge­trackt –, eben nicht funktioniert, dass es eine leere Versprechung war, die Sie gemacht haben, offensichtlich wissend, dass die Personalkapazitäten nicht ausreichen. Ihnen ist aber immer die Pressekonferenz wichtiger als die echte Arbeit, darum machen Sie auch heute am Nachmittag wieder eine Pressekonferenz. (Zwischenbemerkung von Bundes­minister Anschober.)

Ich bin von dieser Kommunikationspolitik, die mit null Inhalt unterfüttert ist, ziemlich an­gesäuert. (Abg. Gödl: Das sagt jemand, der keine Verantwortung hat!) – Ja, klar! – Dann ist der Gesundheitsminister überfordert und dann kommt die Polizeifraktion (Zwischenruf des Abg. Kucher), mit Innenminister of the Flex Nehammer flexen wir es durch (Zwi­schenrufe bei der ÖVP), und Polizeivizepräsident Mahrer und Polizeijurist Gerstl liefern uns dann einen Gesetzentwurf, mit dem die Polizei da einschreiten kann.

Das ist so nicht gut, nicht richtig und nicht im Sinne der Bürger. Deswegen bringen wir einen Abänderungsantrag ein, der die Polizei auf ihre Kompetenzen beschränkt, näm­lich Daten zu erheben, Kontaktdaten, Adressen zu erheben und an die Gesundheitsbe­hörden weiterzugeben. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Anschober.)

*****

Dieses Gesetz gehört eigentlich noch einmal vom Verfassungsdienst angeschaut, vom Datenschutzrat gehört es noch einmal angeschaut, und deswegen stellen wir auch den Antrag auf Rückverweisung. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Litschauer.)

13.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden (337 d.B.) - TOP 6

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Artikel 3 (Änderung des Epidemiegesetzes 1950) wird wie folgt geändert:

1.         In Art. 3 lautet Z 3:

„3. Nach § 28a Abs. 1a wird folgender Abs. 1b eingefügt:

„(1b) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben nach Maßgabe der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen auf Ersuchen der nach diesem Bundesgesetz zu­ständigen Behörden – sofern dringend erforderlich – an Maßnahmen gemäß § 5 mitzu­wirken. Die Mitwirkungspflicht umfasst

1.         die Erhebung von Identitätsdaten (Name, Wohnsitz),

2.         die Erhebung von Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

von kranken, krankheitsverdächtigen oder ansteckungsverdächtigen Personen als Auf­tragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 127 vom 23.5.2018 S. 2) für die nach diesem Bundesgesetz zuständigen Behörden. Zu diesem Zweck dürfen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Abfragen aus dem Zentralen Melderegister durchführen. Diese Daten sind den nach diesem Bundesgesetz zuständigen Behörden in elektronischer Form über eine gesicherte Leitung unverzüglich nach der Erhebung zu übermitteln. Die von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes erhobenen Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Kontaktierung der betroffenen Person verarbeitet werden und sind nach Übermittlung an die nach diesem Bundesgesetz zuständigen Be­hörden unverzüglich zu löschen. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.““

2. In Art. 3 wird nach der Z 3 folgende Z 4 angefügt:

„4. Nach § 50 Abs. 12 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) § 28 Abs. 1b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.““

Begründung

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sollen nicht zur Ermittlung von „allfälli­gen Krankheitssymptomen“ verpflichtet werden können und der neue § 28a 1b Epide­miegesetz 1950 soll nur befristet gelten.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Nun hat sich Herr Bundesminister Rudolf Anschober zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.