16.07

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich möchte zu allererst auf die Änderung des Futtermittelgesetzes 1999 eingehen. Die vollständige Digitalisierung von Kontrollabläufen im Bereich der Futtermittelkontrolle ist aus unserer Sicht sehr begrüßenswert. Dies garantiert einen effizienten Informationsaustausch im Rahmen der Überprüfung und senkt die Fehlerquoten in diesem Bereich, die da oftmals durch die Eingabe von verschiedenen Datenbereichen zustande gekommen sind. Das berichtet auch der EU-Auditbericht aus dem Jahr 2018. – Ein Ja also zur Digitalisierung, wo sie notwendig ist und wo sie für alle zum Ziel führt. Daher werden wir diesem Geset­zesantrag auch zustimmen.

Bei der Regierungsvorlage zur Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 ist die Haltung der Sozialdemokratie durchaus kritischer. Diese Änderung ist zwar notwendig, da das Gesetz – es handelt sich dabei um Grundsatzgesetzgebung des Bundes im Be­reich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit dem Verfassungspaket 2019 ge­strichen wurde, für mich und meine Fraktion ist es aber unverständlich, dass in diese Novelle nicht zugleich auch das Totalverbot für Glyphosat eingearbeitet wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Das Totalherbizid Glyphosat ist im mensch­lichen Körper nachweisbar, es schädigt ganze Ökosysteme, es schädigt unsere Umwelt nachhaltig, es ist in der Muttermilch nachweisbar, es ist wahrscheinlich, so meint die WHO, krebserregend. Das ist nur die Spitze des Eisbergs! Seit dem Jahr 2013, seit ich hier im Hohen Haus Abgeordnete sein darf, kämpfe ich für ein Verbot dieses Totalherbi­zides. Auf Bestreben der Sozialdemokratie wurde bereits zweimal ein positiver Be­schluss hier im Hohen Haus erzielt, um Glyphosat in Österreich zu verbieten, doch weder die Übergangsregierung Bierlein noch die aktuelle Bundesregierung haben die aufrech­ten Beschlüsse vollzogen.

Da der Druck der SPÖ in den letzten Wochen und Monaten immer stärker wurde – die Frau Ministerin hätte dieses Gesetz und diesen Beschluss schon lange zur Notifizierung nach Brüssel schicken müssen, was sie aber nicht gemacht hat –, mussten Sie, Herr Nationalratspräsident Sobotka, in die Bresche springen und diesen Beschluss nach Brüssel schicken.

Jetzt sind wir in folgender Lage: Die Notifizierungsfrist endet am 19. August, und ich bin fest davon überzeugt, dass Brüssel eine positive Stellungnahme abgeben wird und Ös­terreich mit Luxemburg gleichzieht. Dort darf man nämlich Glyphosat seit dem 1.7. nicht mehr verkaufen. Das ist gut so und das soll auch in unserem Land das Ziel sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie heute mit uns mitziehen, dann kann das Glyphosatverbot nach dem Fristenab­lauf sofort im Bundesrat beschlossen werden, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „den Aus­schussbericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor­lage (236 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird, 257 d.B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 27 werden folgende Ziffern 28 und 29 angefügt:

„28. § 17 Abs. 5 entfällt.

29. § 18 Abs. 10 lautet:

„(10) Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist im Sinne des Vorsorgeprinzips verboten.““ (Abg. Leichtfried: Bravo!)

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Im Sinne der Gesundheit der Menschen in unserem Land bitte ich Sie, unserem Antrag Folge zu leisten, denn ich glaube, es ist höchste Zeit, dieses Totalherbizid in Österreich nicht mehr auf den Tellern vorzufinden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Leicht­fried: Jetzt bin ich froh, dass die Grünen wieder da sind, jetzt gibt es eine Mehrheit ...!)

16.11

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Cornelia Ecker, Julia Herr,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend den Ausschussbericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (236 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutz­mittelgesetz 2011 geändert wird, 257 d.B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 27 werden folgende Ziffern 28 und 29 angefügt:

„28. § 17 Abs. 5 entfällt.

29. § 18 Abs. 10 lautet:

„(10) Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist im Sinne des Vorsorgeprinzips verboten.““

Begründung

Der Präsident des Nationalrats übermittelte der Europäischen Kommission am 19.5.2020 eine gleichlautende Novelle zum Pflanzenschutzmittelgesetz samt Begründung zur Noti­fizierung.

Um zu erreichen, dass das Verbot des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln mit dem laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) wahrscheinlich krebserregenden Wirk­stoff Glyphosat so rasch als möglich nach Ablauf der dreimonatigen Notifizierungsfrist erreicht werden kann, soll bereits mit heutigem Tag der Nationalratsbeschluss erfolgen, so dass der Bundesrat sofort nach Ablauf der Notifizierungsfrist seinen Beschluss fassen kann.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Prinz. – Bitte.