17.34

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Es geht bei der Debatte um diesen Tagesordnungspunkt nicht um grü­ne Bauern, es geht nicht um blaue Bauern, es geht nicht um schwarze Bauern. Es geht darum, dass der Bauernstand, vor allem die kleinstrukturierte Landwirtschaft, überhaupt überleben kann! Das ist die entscheidende Frage, weil nämlich die Gemeinsame Agrar­politik in den letzten Jahrzehnten in diesen Punkten vollkommen versagt hat – vollkom­men versagt hat! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich den Strukturwandel in der Landwirtschaft anschaut, wie schaut es dann aus? – Immer mehr Bauern hören auf, immer weniger Bauern können mit dem Einkom­men, das sie erwirtschaften, auskommen, und sie können nicht von den Produkten, die sie erarbeiten, leben. Deswegen hören von Jahr zu Jahr immer mehr Bauern auf.

Wenn man sich den letzten Grünen Bericht anschaut, sieht man: Im Jahr 2016 hat es 162 000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe gegeben, im Vergleich zu 2010: minus 6,5 Prozent; im Vergleich zu 2013: minus 3 Prozent.

1951 hatte ein Betrieb eine Gesamtfläche von im Durchschnitt 18 Hektar, 2016 von 45 Hektar. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass die Kleinbauern aufhören und von größeren Bauern mitübernommen werden, wobei wir mittlerweile bei einem Stand ange­kommen sind, der besagt, dass gerade schwierig zu bewirtschaftende Flächen im länd­lichen Raum nicht mehr übernommen werden und deswegen stehenbleiben.

Unterm Strich ist es also so, dass die Gemeinsame Agrarpolitik höchst diskutabel wäre, was hier leider nicht passiert, weil der Antrag des Kollegen Schmiedlechner abgelehnt wird. Das heißt, es findet keine Diskussion über die Zukunft der Landwirtschaft statt, obwohl auch die OECD kritisiert hat, dass der Strukturwandel schon längst aufgehalten werden sollte. Wenn man bedenkt, dass zwischen 2017 und 2019 620 Milliarden Euro in die Unterstützung der Landwirtschaft geflossen sind, stellt man sich die Frage: Wieso hören immer mehr Bauern auf?

Ich kann Ihnen die Frage beantworten. Da sind wir als Freiheitliche Partei auch in der Vergangenheit nicht müde gewesen, das Fördersystem der Europäischen Union zu kriti­sieren, weil dieses Fördersystem diese Ungerechtigkeiten massiv ausgeweitet hat, mit der Konsequenz – noch einmal –, dass Großbetriebe immer größer werden und die Kleinbetriebe aufhören müssen.

Ich habe eine Statistik (ein Schriftstück in die Höhe haltend) aus dem Jahr 2019 mit­gebracht. Wenn man sich da anschaut, wer die größten Subventionsempfänger sind, dann findet man auf diesen Listen keinen einzigen Bauern. Man findet GesmbHs, man findet Stiftungen, man findet Familienfonds, also alles „kapitalisierte Bauern“ – unter An­führungszeichen –, und der sogenannte Bauer, der das Klischee der Landwirtschaft am Leben erhält, kommt da überhaupt nicht vor.

Ich darf nur ein Zitat bringen: Zum Beispiel hat die Stiftung Fürst Liechtenstein im Jahr 2019 eine Unterstützung von 1,2 Millionen Euro bekommen oder die Familien-Pri­vatstiftung Eisenstadt – Entschuldigung?! Familien-Privatstiftung Eisenstadt, wo ist da der Bauer? – 236 000 Euro und so weiter. (Abg. Gabriela Schwarz: ... Esterhazy ...!) Diese Liste lässt sich nahtlos fortsetzen.

Deswegen darf ich heute folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einfüh­rung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 70.000 Euro pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass

1. eine Förderungsobergrenze von € 70.000, -- aus dem Agrarbudget der EU und Öster­reichs pro Jahr für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eingeführt wird

und

2. es zu einer klaren Trennung zwischen den Unterstützungen für die aktiven Bauern und den Förderungen für Industrie-, Handelsfirmen sowie Körperschaften kommt und Agrarförderungen aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs lediglich an aktive Bauern ausbezahlt werden.“

*****

Ich bitte um Unterstützung dieses Antrages, damit die kleinstrukturierte Landwirtschaft eine Chance hat, endlich auch in Österreich zu überleben. (Beifall bei der FPÖ.)

17.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag Gerald Hauser, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 70.000 Euro pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs

eingebracht im Zuge der Debatte über den TOP 17 Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 650/A(E) der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend langfristige Ausrichtung der österreichischen Land­wirtschaft (259 d.B.), am 09.Juli 2020, in der XXVII GP

Die anstehende neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2021 sollte zum Anlass genommen werden, endlich eine gerechtere Verteilung der Agrarför­derungen auf die einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe herbeizuführen.

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Förderungen und Unterstützungen nach der Grö­ße des Betriebes bzw. nach der Anzahl der am Hof gehaltenen Tiere. Je mehr Fläche ein Betrieb bewirtschaftet bzw. je mehr Vieh gehalten werden, desto höher ist die Sub­vention.

Laut Transparenzdatenbank erhielten im EU-Haushaltsjahr 2018 (16.10.2017- 15.10.2018):

- 946 Betriebe über 100.000 Euro (das sind 0,8 % der Betriebe);

- 2.873 Betriebe über 50.000 und 100.000 Euro (das sind 2,48 % der Betriebe);

- 20.667 Betriebe über 20.000 und 50.000 Euro (das sind 17,81 % der Betriebe);

- 30224 Betriebe über 10.000 und 20.000 Euro (das sind 26,05 % der Betriebe);

- 23960 Betriebe über 5.000 und 10.000 Euro (das sind 20,65 % der Betriebe);

- 37339 Betriebe unter 5.000 Euro (das sind 32,19 % der Betriebe).

Diese Aufstellung zeigt deutlich die ungerechte Verteilung der Unterstützungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.

Die Förderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollten sich daher nach der Anzahl der Arbeitskräfte am Bauernhof richten und es sollte zudem eine Förderobergren­ze von 70.000 Euro pro Betrieb und Jahr eingeführt werden.

Weiters sollten Agrarförderungen den „echten Bauern“ zugutekommen, d.h. Förderun­gen, die dem europäischen und österreichischen Agrarbudget zugerechnet werden, soll­ten ausschließlich bei den „echten Bauern“ ankommen, um ein Überleben unserer heimi­schen Bauern und Bauernhöfe sicherstellen zu können.

Derzeit sind es insbesondere große Industriefirmen, Handelsketten sowie private und öffentliche Körperschaften - wie Kammern, Landesregierungen, die Präsidentenkonfe­renz der Landwirtschaftskammer und ähnliche, - welche mehrere 100.000 Euro an För­derungen aus dem Agrarbudget kassieren. Darüber berichtete zuletzt die Zeitschrift TopAgrar: 1

„AMA bekam das meiste EU-Geld

Alle Jahre wieder müssen die EU-Mitgliedsländer die Agrarfördergeld-Empfänger aus der jeweils letzten EU-Finanzperiode veröffentlichen. Ein Blick auf die aktuelle Liste der Empfänger zeigt, dass nicht nur bäuerliche Familienbetriebe von den Geldern profitie­ren.“

Wie weiter im Text berichtet wird, findet sich unter den ersten 20 Top-Empfängern kein einziger Bauer. Die Liste mit den 20 größten EU-Agrarförderungsempfängern findet man unter:

https://www.topagrar.com/dl/3/4/0/3/6/8/8/Die_20_groessten_Agrarfoerdergeld-Emp­faenger_2017-18.PNG

„Laut Transparenzdatenbank, die auch von der AMA selbst koordiniert wird, fließt das Geld in die Umsetzung des Programms für ländliche Entwicklung. Weitere 2,36 Mio. € flossen außerdem an die Tochterfirma, die AMA Marketing GmbH“, wird weiter im Text erklärt. Es folgen „Auf Platz zwei landete 2018 die Tirol Pack GmbH, die sich auf das Schneiden und Verpacken von Käse spezialisiert hat. Er erhielt eine Investitionsförde­rung für "materielle Vermögenswerte" in der Höhe von insgesamt 3 Mio. €. Zu den Eigen­tümern zählen mehrere Sennereien und Käsereien.

Und auch weitere Einträge zeigen, dass nicht immer Bauern die Profiteure sind. Über eine Investitionsspritze im hohen sechsstelligen Bereich konnte sich beispielsweise eine Pferdezucht für Haflinger freuen. Knapp 1,3 Mio. € flossen laut Transparenzdatenbank aus Mitteln für die Dorferneuerung im ländlichen Raum in die Errichtung eines Flücht­lingsheims.“ 2

Wir sollen das das EU-Geld bei den kleinen Bauern landet und damit der kleinstrukturier­ten Landwirtschaft zugutekommt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen vor diesem Hintergrund folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass

1.         eine Förderungsobergrenze von € 70.000, -- aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs pro Jahr für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eingeführt wird

und

2.         es zu einer klaren Trennung zwischen den Unterstützungen für die aktiven Bau­ern und den Förderungen für Industrie-, Handelsfirmen sowie Körperschaften kommt und Agrarförderungen aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs le­diglich an aktive Bauern ausbezahlt werden.“

1              https://www.topagrar.com/ama-bekommt-am-meisten-eu-geld-11567036.html?utm_source=topagrar

2              https://www.topagrar.com/ama-bekommt-am-meisten-eu-geld-11567036.html?utm_source=topagrar

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brandweiner. – Bitte.