20.23

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich nur noch ein paar kurze Sätze zum Bericht betreffend ORF-Standortkonsolidierung sagen: Der Bericht hat sich mit der ersten Bauphase der ORF-Standortkonsolidierung beschäftigt und ist damit eine sehr zeitnahe Überprüfung. Eine zeitnahe Überprüfung hat den Vorteil, dass man auch noch Verbesserungen bei der Abwicklung von noch ausstehenden Teilprojekten erzielen kann, die noch in Angriff genommen werden. Dazu haben wir auch sehr viele Empfehlun­gen an den ORF gerichtet.

Themen bei unserer Prüfung waren die Entscheidungsfindung für die Konsolidierung der Standorte, der Verkauf des ORF-Funkhauses, die Projektorganisation, die Frage des Umgangs mit Projektstörungen, Auftragsvergaben, Kosten- und Terminentwicklung und die Nachhaltigkeit des Medienstandortes. Es wurde schon hervorgehoben, dass wir es positiv gesehen haben, dass das Thema Nachhaltigkeit eine Rolle gespielt hat.

Ganz allgemein gestehe ich auch zu, dass es schwierig ist, Bauprojekte, die so im Fokus des öffentlichen Interesses stehen, störungsfrei abzuwickeln, und ich will nur auf ein paar Kritikpunkte eingehen.

Einer der großen Kritikpunkte war die unzureichende Entscheidungsvorbereitung. Für die Standortkonsolidierung ging es insbesondere um die nachteilige Verkehrsanbindung am Küniglberg und die ungenügende Widmung. Es geht uns auch um zeitgerechte Pla­nungen. So hätte man den Plan B schon früher ins Auge fassen können, nämlich inner­halb der bestehenden Widmung zu planen. Wir empfehlen, dass es wieder Gespräche über ein übergeordnetes Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Küniglberg gibt, weil sich mit dem Plan B auch die Mitarbeiterzahl am Küniglberg deutlich erhöhen wird. Wir haben auch die Frage aufgeworfen, ob es ein Recht auf Befassung durch die Gemein­devertretung gibt, wenn es Anträge auf Widmungsänderung gibt, damit es auch zu Ent­scheidungen kommt.

Einer der Problembereiche war der hohe Zeitdruck, dem man sich ausgesetzt hat, den man zum Teil auch selbst verschuldet hat. Der Verkauf des Funkhauses konnte auch wegen der fehlenden Widmungen nicht zeitgerecht abgewickelt werden. Was die Pro­jektabwicklung betraf, haben wir positiv hervorgehoben, dass immer wieder auch wirklich auf auftretende Probleme reagiert wurde.

Für die Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe vonseiten der öffentlichen Hand gibt es eben vonseiten des Rechnungshofes einen umfassenden Leitfaden. Diesen empfehlen wir für alle öffentlichen Bauherren. Da geht es um ausschreibungsreife Planungen, um ausschreibungsreife Leistungsverzeichnisse, die ganz wichtig sind.

Zur Kostenentwicklung: Das Kostenziel für das Objekt 1 wurde aufgrund von Vorent­wurfsplanungen vorzeitig festgelegt. Demgemäß kann es voraussichtlich um 6,4 Millio­nen Euro nicht eingehalten werden. Es wurde schon angesprochen, dass es einen Ge­samtkostenrahmen für das Gesamtprojekt gibt und dass man nach Einsparungsmöglich­keit sucht. Ein Bereich ist die geringere Sanierungstiefe bei weiteren Objekten, und das beurteilen wir natürlich im Hinblick auf eventuell höhere Instandhaltungsaufwendungen. Das sollte man auch als ein gewisses Risiko in Betracht ziehen.

Zum Schluss will ich festhalten, dass der ORF für uns ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetzes ist, solange der Europäische Gerichtshof nicht eine andere Entscheidung trifft. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

20.26

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke für den Bericht.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.