19.03
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Werte Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Die EU-Bürgerinnen und -Bürger, die Österreicherinnen und Österreicher setzen einen sorgsamen Umgang mit ihren Steuermitteln voraus. Zu diesem sorgsamen Umgang gehört, dass die Politik die bestmöglichen Vorkehrungen trifft, damit diese Steuermittel nicht durch Betrug, Korruption oder Missbrauch von Förderungen in dunklen Kanälen verschwinden und somit der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung stehen. Es gilt, unser Rechtssystem diesbezüglich auf dem aktuellsten Stand zu halten, es ständig weiterzuentwickeln und an aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedingungen anzupassen.
Genau darum geht es in dieser Regierungsvorlage. Es geht um Rechtssicherheit, aber auch um die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Institutionen der Europäischen Union und in die Politik ganz generell. Speziell in Österreich wissen wir spätestens seit Ibiza, wie schnell ein Schaden angerichtet ist und wie groß und weitreichend dieser ist, wenn Politiker sich auf die dunkle Seite der Macht stellen.
Mit dieser Regierungsvorlage soll die Betrugsbekämpfung innerhalb der Europäischen Union vorangetrieben und weiterentwickelt werden. Jeder Schritt in diese Richtung ist ein wichtiger und wird daher von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs selbstverständlich unterstützt.
Im österreichischen Recht werden damit die Grundlagen für die Umsetzung der betreffenden Richtlinie geschaffen. Diese Richtlinie soll die EU vor Betrug und Korruption schützen und hat eine Umsetzungsfrist bis 6. Juli 2019. Wir sind, wie der Herr Vizekanzler erwähnt hat, ohnehin bereits in Verzug.
Sichergestellt wird die Angleichung des Strafrechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union, also zum Schutz vor betrügerischen Handlungen zulasten der Einnahmen- und Ausgabenseite und der Vermögenswerte des Unionshaushalts. Sehr vereinfacht ausgedrückt sollen mit dieser Richtlinie also Korruption und der Missbrauch von EU-Förderungen – sprich Subventionsbetrug – verhindert beziehungsweise eingedämmt werden. Es wird der Betrugsbekämpfung in der EU somit eine weitere Facette hinzugefügt.
Die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug löst im Bereich des gerichtlichen Strafverfahrens in Österreich lediglich einen geringen Änderungsbedarf aus, wie bereits ausgeführt wurde, weil Österreich auf diesem Gebiet schon in der Vergangenheit sehr viel verwirklicht hat. Trotzdem ist es richtig, sie umzusetzen, weil wir erstens EU-rechtlich dazu verpflichtet sind und weil zweitens die Zielsetzung richtig ist.
Zusammenfassend halte ich fest, dass uns die Betrugsbekämpfung in der EU ein großes Anliegen und jeder Fortschritt im Interesse Österreichs und der Bürgerinnen und Bürger ist. Unser Rechtssystem wird damit weiterentwickelt und an aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedürfnisse angepasst. Die SPÖ stimmt diesem Gesetzesvorschlag daher sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)
19.07
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.