10.32
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Eingangs möchte ich einen Spruch von Benjamin Franklin zitieren: „Wer versagt sich vorzubereiten, bereitet sein Versagen vor.“ – Das beschreibt die aktuelle Situation der Bundesregierung recht trefflich. Die Bundesregierung hätte mehr als ein halbes Jahr Zeit gehabt, um sich auf ein Corona-Worst-Case-Szenario vorzubereiten. Statt diese Zeit sinnvoll zu nutzen und ihre Hausaufgaben zu machen, hat die Bundesregierung ihre Serie an inhaltsleeren und lediglich chaosstiftenden Pressekonferenzen fortgesetzt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Brandweiner.)
Ich darf nur daran erinnern, wie oft wir eine Ankündigung der Ankündigung gehört haben. Das Ergebnis ist ein maximaler Schaden für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und das Gesundheitswesen. Dieser Lockdown hätte verhindert werden können und auch müssen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.)
Begonnen hat die Budgetwoche am 6. November 2020 mit dem Budgethearing. Am 6. November ist die Bevölkerung noch davon ausgegangen, dass der sogenannte Lockdown light, also der zweite Lockdown, bis 30. November dauern wird. Im Budgethearing hat aber bereits der Regierungsexperte Prof. Badelt aufhorchen lassen, denn er ist bereits damals, am 6. November, davon ausgegangen, dass dieser Lockdown bis eine Woche vor Weihnachten dauern wird. Nun frage ich mich schon: Woher weiß das der Regierungsexperte Prof. Badelt bereits am 6. November? – Die Antwort ist naheliegend.
Zeitgleich haben damals bereits etliche Skigebiete das Skiopening auf den 17. Dezember, also eine Woche vor Weihnachten, verschoben, und da frage ich mich schon, woher bestimmte Unternehmer immer mehr wissen als die Bevölkerung (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller) oder wir Parlamentarier. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch in Wien hatten wir einen prominenten Fall, dass ein mit dem Bundeskanzler befreundeter Unternehmer die Schließung seines Lokals bereits zu einem Zeitpunkt angekündigt hat, zu dem die Bevölkerung noch keine Kenntnis über die Details des bevorstehenden zweiten Lockdowns hatte. Diese einseitige Informationsweitergabe durch die Bundesregierung muss ein Ende haben.
Letzten Freitag hatten wir die Schlussberatungen im Budgetausschuss, und am Freitag titelte der „Kurier“ bereits: „,Gefahr im Verzug‘: So soll der neue, harte Lockdown aussehen“. – Und was, glauben Sie, hat mir Herr Finanzminister Blümel am Freitag geantwortet, als ich ihn nach den budgetären Auswirkungen des harten Lockdowns gefragt habe? – Nun, Finanzminister Blümel erklärte mir, dass er es nicht sagen kann. Was aber war seine Begründung? – Weil er nicht weiß, was in dieser Verordnung über den harten Lockdown drinnen stehen wird, die er gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Bundesregierung am nächsten Tag bekannt gegeben hat. (Ruf bei der FPÖ: Unglaublich!) Das heißt, der „Kurier“ und andere Medien wussten, was in dieser Verordnung steht (Abg. Loacker: Der „Kurier“ ist ja eine Abteilung von der ÖVP!), der Finanzminister wusste es nicht, und die Konsequenzen des zweiten Lockdowns, des harten Lockdowns, sind auch nicht in diesem Budget enthalten. Daher ist dieses Budget bereits vor der Beschlussfassung Makulatur. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch eine weitere Aussage des Finanzministers hat im Budgetausschuss für Kopfschütteln gesorgt. Laut Finanzminister wird die Steuerreform, so wie im schwarz-grünen Regierungsprogramm beziehungsweise im Ministerratsvortrag vom 30.1.2020 vorgesehen, auch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Finanzminister verheimlichte aber auch nicht, dass diese Steuerreform im Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 nicht berücksichtigt ist. Jetzt kann man daraus zwei mögliche Schlüsse ziehen: Entweder wird es keine Steuerreform geben oder das Budget ist wieder einmal unvollständig.
Der Lockdown light wurde im Budget 2021 mit circa 1,6 Milliarden Euro berücksichtigt. Der harte Lockdown ist – wie bereits erwähnt – im Budget 2021 nicht abgebildet und wird auch nicht abgebildet werden, obwohl der Finanzminister hiezu noch einige Tage Zeit hätte. Es gibt ja einen Antrag der SPÖ, die Beschlussfassung über dieses Budget zu verschieben, bis der Finanzminister ein ordentliches Budget vorlegt. Der Finanzminister findet es aber – wir sind es bereits vom Budget 2020 gewohnt – nicht der Mühe wert, ein Budget unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen vorzulegen.
Lassen Sie mich abschließend noch auf den Lockdown-Umsatzersatz eingehen: Grundsätzlich ist diese Hilfsmaßnahme zu begrüßen, weil sie zum ersten Mal relativ unbürokratisch über die Finanzonline-Plattform beantragt werden kann. Der Umsatzersatz beträgt grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz des Umsatzes im Vergleichszeitraum November 2019, und nun frage ich Sie: Wer weiß am besten über die Umsätze der Unternehmer Bescheid? – Natürlich die Finanzämter, weil die Unternehmer ihre Umsätze in der Regel monatlich an die Finanzämter melden müssen. Warum wird dieser Antrag dann von der Cofag abgewickelt, der die Daten erst von den Finanzämtern übermittelt werden müssen? – Das ist vollkommen unverständlich. Richtigerweise müssten für den Lockdown-Umsatzersatz die Finanzämter zuständig sein, und dann könnte man den Lockdown-Umsatzersatz auch antragslos – so wie bei der Familienbeihilfe – ausgestalten. Das aber wäre dem Finanzminister wohl zu unbürokratisch und zu transparent, und Transparenz scheut die Bundesregierung wie der Teufel das Weihwasser. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
10.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Ottenschläger ist zu Wort gemeldet. – Bitte.