10.52
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwa einem Monat ist dieser Budgetentwurf, den wir heute diskutieren, dem Parlament vorgelegt worden. Seitdem ist viel passiert. Bereits zu Beginn dieser Debatten habe ich gesagt, dass wir nicht am Ende, sondern mitten in einer globalen Wirtschafts- und Gesundheitskrise sind. Diese Aussage gilt natürlich nach wie vor. Das zeigen die dramatischen Infektionszahlen, nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa und in vielen Teilen der Welt.
Ab heute gilt in Österreich ein verschärfter Lockdown, die Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben sind beträchtlich. Diese Einschränkungen sind für alle mühsam, aber notwendig. Das oberste Ziel in der aktuellen Situation ist es, einen Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern und die Infektionszahlen so schnell wie möglich nach unten zu bekommen. Dazu können wir alle einen Beitrag leisten, indem wir uns möglichst einschränken, um danach schneller wieder öffnen zu können.
Egal wann es einen solchen Lockdown gibt, für die Wirtschaft gibt es keinen guten Zeitpunkt für eine solche Maßnahme, und gerade vor dem anlaufenden Weihnachtsgeschäft ist dieser Schritt natürlich besonders schmerzhaft. Genau deswegen werden wir alle geschlossenen Betriebe in dieser schwierigen Zeit, so gut es geht und so unbürokratisch wie es möglich ist, unterstützen. Dazu haben wir das Instrument des Umsatzersatzes binnen kürzester Zeit aufgesetzt. Bereits zwei Wochen nach der ersten Ankündigung wurden 30 000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 900 Millionen Euro eingereicht. Die ersten 180 Millionen Euro sind bereits ausbezahlt.
Ich darf hier auch einen Vergleich zu Deutschland wagen: In Deutschland sind der Lockdown und die damit verbundenen Wirtschaftshilfen eine Woche früher als in Österreich angekündigt worden; die Wirtschaftshilfen sind noch immer nicht zu beantragen und es ist noch immer nicht klar, in welcher Form genau das erfolgen wird.
Daher darf ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die so intensiv daran mitgewirkt haben, dass es so rasch möglich war, diesen Umsatzersatz aufzusetzen. – Vielen Dank für die ausgezeichnete Tätigkeit! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Auch für jene Unternehmen, die durch die Verschärfung des Lockdowns jetzt neu betroffen sind, wird es natürlich rasche Hilfen geben. Die körpernahen Dienstleistungen, also Friseure, Masseure, Kosmetiker et cetera, werden für die Zeit der Schließung ebenfalls mit 80 Prozent des Umsatzes, analog zu den anderen Dienstleistungen, kompensiert. Für den Handel wird es aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen eine abgestufte Kompensation geben: 20, 40, oder 60 Prozent, je nachdem, wie die verschiedenen Kriterien, nämlich Wertverlust der Ware, Rohertrag und mögliche Aufholeffekte, bewertet werden können. Es ist völlig klar, der Blumenhändler ums Eck muss natürlich anders kompensiert werden als der Juwelier in der Innenstadt. Das sieht auch der Verfassungsdienst so, der uns dazu rät, eine gestaffelte Vorgangsweise anzusetzen.
Das kostet natürlich viel Geld, aber es ist richtig, was die budgetären Auswirkungen betrifft, so ist es schon angesprochen worden, dass die Auszahlung dieser Hilfen noch in diesem Jahr erfolgen soll. Daher betrifft diese Maßnahme auch das Budget 2020 und insofern nicht den vorliegenden, zu diskutierenden Entwurf 2021. Wir können diese Hilfen deshalb aus dem Budget 2020 finanzieren, weil wir ausreichend vorgesorgt haben. Das bestätigt auch IHS-Chef Martin Kocher in der Tageszeitung „Die Presse“ am 16.11., er sagt dort zum Lockdown: „Die Alternativen sind schlechter als das, was jetzt passiert“.
Aber natürlich: Der Lockdown hat auch Auswirkungen auf das Wachstum 2021 – das ist völlig richtig – und auf die Einnahmen des Staates. Daher haben wir bereits Anfang November mit dem Wirtschaftsforschungsinstitut eine neue Prognose erarbeitet und basierend auf dieser Prognose die Zahlen für das Budget 2021 entsprechend adaptiert. Das Wachstum 2021 wird sich korrigieren, laut Wifo-Zahlen von 4,4 auf 2,8 Prozent. Die Schuldenquote nach Maastricht wird sich von 84,8 auf 87,9 Prozent erhöhen und die Einnahmen werden um 1,5 Milliarden Euro zurückgehen.
Diese Zahlen bilden wir mittels eines Abänderungsantrages natürlich auch im Budget ab. Damit ist das der aktuellst mögliche Budgetentwurf, den wir vorlegen können. Entscheidend bleibt weiterhin, dass wir in dieser Krise möglichst viele Menschenleben retten, möglichst viele Arbeitsplätze sichern und möglichst viele Unternehmen durch diese Krise begleiten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
10.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Weratschnig ist zu Wort gemeldet. – Bitte.