11.04

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir führen jetzt die Generaldebatte zum Budget 2021, und es ist wirklich sehr schade, dass der Bundeskanzler nicht anwesend ist, wenn es um die Zukunft Öster­reichs geht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amesbauer.) Ich bedaure das wirklich sehr, gerade deshalb, weil ich zum Thema Pensionsanpassung 2021 Stellung beziehen möchte.

Die Bundesregierung hat sich im Ministerrat am 1. Oktober darauf verständigt, 2021 eine Pensionsanpassung durchzuführen, die nicht im Gesamten fair und gerecht ist. Wir als SPÖ begrüßen es, dass Sie unserer Forderung nachgekommen sind, bei den kleinen Pensionen eine höhere Anpassung durchzuführen und die Ausgleichszulage auf 1 000 Euro zu erhöhen – das ist positiv. Was wir aber nicht verstehen, ist, dass es bei kleinen und mittleren Pensionen ab 2 333 Euro nicht einmal eine Inflationsabgeltung von 1,5 Prozent gibt. Das sind über 500 000 Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, das sind KrankenpflegerInnen, das sind Angestellte, das sind Arbeiter, die immer pünktlich ihre Beiträge einbezahlt haben, für die Sie nicht einmal die Inflationsabgeltung vorsehen, sondern die Sie mit 35 Euro Pauschalbetrag im Monat brutto einfach abspeisen. Noch weniger verständlich ist es aber, dass Sie bei den Luxuspensionen – 10 000 Personen gibt es in Österreich, die über 10 000 Euro im Monat Pension beziehen – eine volle Inflationsabgeltung vorsehen und nicht einen Pauschalbetrag einziehen.

Sie haben heute die Möglichkeit, dem Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Genossinnen und Genossen zum Budgetbegleitgesetz, mit dem wir im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und auch im Bauern-Sozialversicherungsgesetz eine Anhebung um mindestens 1,5 Prozent für alle diese Pensionistinnen und Pensionisten fordern und den ich jetzt einbringen werde, zuzustimmen. – Kein Klassenkampf, sondern eine faire Pensionsanpassung 2021. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Wir fordern auf, wir schlagen vor, dass es bei Pensionen über 3 600 Euro bis hinauf zu den Luxuspensionen einen Pauschalbetrag von 54 Euro monatlich geben soll.

Es versteht niemand in diesem Land, dass Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen gerade in einer Krise nicht einmal eine Inflationsabgeltung bekommen und mit 35 Euro im Monat brutto abgespeist werden und Sie bei den Luxuspensionen ab 10 000 Euro 150 Euro im Monat zugestehen. 35 Euro – 150 Euro?!

So wie diese Pensionsanpassung unfair ist, ist es auch unfair, was Sie vorhaben, näm­lich die Abschaffung der Hacklerregelung. Diesen Menschen, die bis zu 47 Jahre lang gearbeitet und einbezahlt haben, jetzt die Pensionen wieder zu kürzen, ist einfach ungerecht, und im Abtausch dazu einen Frühstarterbonus einzuführen, ist einfach unfair. Nichts gegen einen Frühstarterbonus – aber nicht dafür, im Gegenzug jene Menschen zu bestrafen, die jahrzehntelang bezahlt haben! Wo sind Ihre Leistungsbezieher? – Das sind die Leistungserbringer gewesen, diese Menschen, denen Sie das wegnehmen! (Beifall bei der SPÖ.)

Hören Sie bitte auch auf, die Gesellschaft zu spalten, einen Keil zwischen Männer und Frauen, zwischen Jung und Alt und zwischen die Berufsgruppen bei den Pensionen zu treiben! Frauen, die jetzt das 60. Lebensjahr erreicht haben, haben Anspruch auf eine abschlagsfreie Pension. Stellen Sie sich nicht immer hier heraus und versuchen Sie nicht immer, Männer gegen Frauen auszuspielen!

Im Ausschuss unterstützen Sie unsere Anträge nicht, geschätzte KollegInnen von den Grünen. Dort, wo unsere Anträge – wie wir die kleinen Pensionen für die Frauen erhöhen können, wie wir mehr Kindererziehungszeiten anrechnen können – eingebracht werden, seid ihr dagegen, aber hier, sobald die Kamera läuft, stellt ihr euch heraus und versucht, alles anders darzustellen. Das ist nicht fair und das ist nicht gerecht! (Beifall bei der SPÖ.)

11.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

Zum Bericht des Budgetausschuss zur Regierungsvorlage betreffend das Bundes-ge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 100. Wiederkehr des Jahrestages der Volk­sabstimmung in Kärnten (Abstimmungsspendegesetz 2020), ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2024, ein Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes an Covid-19-Impfungen und -Schnelltests Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, ein Bundesgesetz über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2021 und ein Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID 19-Gesetz-Armut) erlassen sowie das Gebührenanspruchsgesetz, das Ge­richts­organisationsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Bundes­gesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Bundes­gesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, das Finanzaus­gleichgesetz 2017, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter­ent­schädigungsgesetz 1957, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensions­gesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Covid 19-Zweckzuschussgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheits-gesetz, das Universitätsgesetz 2002, das Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz, das Bundes­museen-Gesetz 2002 und das Luftfahrtgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2021) (408 d.B./440 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1.         Artikel 16 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1.         In § 744 Abs. 1 werden Z 2 und 3 wie folgt geändert:

„2. wenn es über 1 000 € bis zu 3 600 € monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 3,5% auf 1,5% linear absinkt;

            3. wenn es über 3 600 € monatlich beträgt, um 54 €.

2.         § 744 Abs. 1 Z 4 entfällt.

3.         (Verfassungsbestimmung) In § 744 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) (Verfassungsbestimmung) Die Anpassung für das Kalenderjahr 2021 von Leis­tungen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind, darf die Erhöhung nach Abs. 1 unter Heranziehung des Gesamtpensionseinkommens (Abs. 2) nicht überschreiten.“

2.         Artikel 17 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1.         In § 382 Abs. 1 werden Z 2 und 3 wie folgt geändert:

„2. wenn es über 1 000 € bis zu 3 600 € monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 3,5% auf 1,5% linear absinkt;

3. wenn es über 3 600 € monatlich beträgt, um 54 €.

2.         § 382 Abs. 1 Z 4 entfällt.

3.         Artikel 18 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1.         In § 376 Abs. 1 werden Z 2 und 3 wie folgt geändert:

„2. wenn es über 1 000 € bis zu 3 600 € monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 3,5% auf 1,5% linear absinkt;

3. wenn es über 3 600 € monatlich beträgt, um 54 €.

2.         § 376 Abs. 1 Z 4 entfällt.

Begründung

Die von der Regierung vorgelegte Pensionsanpassung für 2021 ist nicht fair.

Die höhere Anpassung von kleinen Pensionen und die Anhebung der Ausgleichszulage auf 1.000 Euro sind zu begrüßen. Während aber Pensionen ab 2.333 Euro brutto nicht einmal die Inflation bekommen, werden Luxuspensionen über 10.000 Euro monatlich nicht angegriffen.

Diese Krise zeigt uns sehr deutlich, wie wichtig ein funktionierender Sozialstaat ist. Die Regierung hat zwar unsere Forderung nach einer Erhöhung der Mindestpension um­gesetzt, aber man vergisst auf Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen ab 2.350 Euro brutto bis 3.600 Euro brutto. Das sind rund 500.000 Menschen in Österreich, die ihr Leben lang gearbeitet haben und mit ihren Beiträgen Österreich zu einem Land mit hoher Lebensqualität gemacht haben. Das sind KrankenpflegerInnen, LehrerInnen, Angestellte, Facharbeiter. Sie bekommen mit einem monatlichen Fixbetrag von 35 Euro nicht einmal die Teuerung abgegolten. Im Durchschnitt verlieren diese PensionistInnen rund 150 Euro brutto im Jahr.

Anderseits werden Luxuspensionen (Sonderpensionen) von dieser Regierung völlig ignoriert. Diese ca. 10.000 Personen, die über 10.000 Euro Pension pro Monat (!) be­kom­men, erhalten im Gegensatz zu kleinen und mittleren Pensionen die volle Inflations­abgeltung, weil deren Pension nicht gesetzlich, sondern aufgrund individueller Regelun­gen erhöht wird. Bei einer 10.000 Euro Pension beträgt eine Inflationsanpassung von 1,5 % 150 Euro und zwar pro Monat! Die Regierung will Luxuspensionen wieder nicht angreifen und lässt zu, dass diese Personen höhere Anpassungen als die ASVG-Höchstpension bekommen.

Nach Beschlussfassung des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes 2014, das unter Sozialminister Hundstorfer erarbeitet wurde, wurde die Erhöhung der Luxuspensionen unter Bundeskanzler Kern 2017 für 2018 gedeckelt. Danach wurde hier nie wieder eingegriffen!

Es sollen daher Pensionen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz nicht höher angepasst werden, als die Pensionen der Pflichtversicherten.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und ist damit ordnungsgemäß eingebracht.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.