21.36

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es gäbe im Bereich der Justiz viel zu diskutieren, viele problematische Entwicklungen, etwa das fragliche Delikt Hass im Netz mit Netzsperren (Abg. Maurer: Netzsperren?) und ähnliche, sehr prob­lematische Einschränkungen. – Ja, Netzsperren sind auch vorgesehen. (Abg. Maurer: Nein!) – Ja natürlich! Wir werden inhaltlich noch darüber diskutieren können. Die neues­ten Maßnahmen sehen die Herausgabe der Verschlüsselungen für Internetkommuni­kation bis zu Präventivhaft vor. Wir werden also noch viel diskutieren können, heute ist aber nicht genug Redezeit und die Uhrzeit ist auch sehr weit fortgeschritten, ich beschränke mich daher auf das Budget.

Spätestens seit der Aussage des Kurzzeitjustizministers Jabloner, dass die Justiz einen stillen Tod stirbt, ist viel über die Finanzierung der Justiz gesprochen worden. Da haben wir ja auch jetzt schöne Töne gehört: Die Justiz wird finanziell stark ausgestattet. Wir haben in den letzten Jahren auch festgestellt, dass es vor allem im Justizwachebereich, in den Justizstrafanstalten, eine starke Unterbesetzung des Personals gegeben hat – dazu wird mein Kollege Lausch sicherlich noch Näheres ausführen –, und das, obwohl die Gefängnisse aufgrund der ausländischen Straftäter völlig überlastet sind. Doch trotz dieser großen Worte, dass es jetzt also diese budgetäre Ausstattung gibt, macht sich Ernüchterung breit, wenn man sich das im Detail anschaut.

Im Bereich der Justizwache gibt es keine oder fast keine Personalaufstockung, keine weiteren Planstellen, keine Entlastung für Richter und Staatsanwälte, da es keine Aufstockung im nicht richterlichen Personal gibt. Die Erhöhung des Budgets von heuer 65 Millionen Euro relativiert sich sehr schnell, wenn man sich anschaut, was im Budget bis 2024 vorgesehen ist. Bis 2024 gibt es in Wirklichkeit eine Erhöhung des Budgets von in Summe 1 Prozent. Das liegt jedenfalls unter den für diese Zeit erwarteten Inflations­raten von 1,2 bis 2 Prozent, also wird das Budget in Wahrheit in den nächsten Jahren wieder geringer werden, und das, obwohl wir jetzt schon wissen, wie angespannt die Situation ist.

Selbst in dieser angespannten Situation jetzt und bei diesem Einmalbudget muss man noch berücksichtigen, was alles in diese Erhöhung des Budgets mit hineinzunehmen ist: Es gibt Mehraufwendungen im Bereich des Opferschutzes, es gibt Mehraufwendungen im Zusammenhang mit dem Hass im Netz. Es gibt die Übernahme der Rechtsberatung durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, die Umsetzung der Sachverständigennovelle, Mehraufwendungen im Bereich der Bewährungshilfe, erhöhte Vorauszahlungen auf die Sonderpauschalvergütung an den Rechtsanwalts­kam­mertag, Kostensteigerungen und Sachausgaben im Strafvollzug, die Mehrauszahlungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und vieles mehr. All das ist bereits in diesen 65 Millionen Euro enthalten.

Das heißt also, tatsächlich, wenn man nun auch noch die Krise berücksichtigt und annehmen kann, dass die Einnahmen vielleicht doch geringer ausfallen und trotzdem ein noch größerer Aufwand entsteht, ist hier überhaupt keine Entlastung zu sehen.

Daher mein Fazit, allen schönen Worten und allen Zahlenspielen zum Trotz: Die Justiz wird weiter ausgehungert. (Beifall bei der FPÖ.)

21.40

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte.