21.40

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Mitglieder hier im Hohen Haus! Werte Bür­gerinnen und Bürger! Das Justizbudget mag mit seinen 1,8 Prozent vom Gesamtbudget klein wirken, es erfüllt aber in unserem Staat eine große Aufgabe.

Der Justizbereich besteht aus vier Teilen: Das ist zum Ersten der Bereich der Straf­verfolgung, in dem Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dafür sorgen, dass mutmaß­liche Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden, zum Zweiten der Bereich der Recht­sprechung, in dem Richterinnen und Richter unsere Gesetze anwenden und über Streitigkeiten zwischen Bürgern, aber auch über Strafen für Rechtsbrecher entscheiden. Der Strafvollzug ist der dritte Bereich, in dem Justizwachebeamte, Mediziner, Psycho­logen und Therapeuten dafür sorgen, dass von den verurteilten Straftätern in den Haftanstalten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, und in dem versucht wird, die Häftlinge wieder zu resozialisieren. Und der große vierte Bereich ist jener der Justiz­verwaltung, ein Bereich, den die gesamte Organisation der Justiz braucht, mit der Ge­bührenverrechnung, der Personalverrechnung, der Legistik bis hin zu den Rechts­pflegerinnen und Rechtspflegern für Firmenbuch und Grundbuch.

All diese Menschen, die für unsere Justiz arbeiten, sind Teil, sind Fundament unseres Rechtsstaats – ein herzliches Dankeschön an sie alle, an jeden Einzelnen von ihnen, der im Bereich der Justiz jeden Tag sein Bestes gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Frau Kollegin Yildirim und Herr Kollege Stefan haben soeben sehr beklagt, wie schlecht es um die Justiz steht. Da glaube ich mich im Boot mit unserer Justizministerin zu wissen, dass die Entwicklung hin zu diesem heurigen Budget eine Geschichte hat: zuerst das nur fortgeschriebene Budget aus dem Jahr 2019, dann das im Mai 2020 erstellte Budget für die Justiz mit einer doch gewaltigen Steigerung von 72,4 Millionen Euro, was 4,4 Pro­zent mehr für die Justiz gebracht hat; vor allem aber – und das wissen die Kolleginnen und Kollegen des Justizausschusses und die Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses sehr wohl – hat es uns eine große Anzahl an zusätzlichen Planstellen in den verschiedenen Bereichen beschert: 40 zusätzliche Staatsanwälte, zehn Richter, im Bereich des Strafvollzugs 16 Positionen, 100 Kanzleikräfte und vieles mehr. Das brauchen wir in der Justiz, das war das Nachziehen, und nun müssen wir natürlich in einem ersten Schritt diese Positionen mit Menschen besetzen, die der Justiz auch gut dienen können.

Was mich besonders freut, ist, dass wir jetzt ein Budget für die nächsten Jahre aufgesetzt haben und für das kommende Jahr 2021 mit rund 66 Millionen Euro wiederum eine Steigerung des Ausgabenrahmens erreichen konnten. Das ist viel Geld! Das ist viel Geld für unsere Justiz.

Ich darf hier vielleicht auch noch ein paar Schwerpunkte unseres Regierungsprogramms nennen, die es mit diesem Justizbudget umzusetzen gelingt: Einer ist der Opferschutz. Wir wollen, dass die Opfer von Gewalt und Hass in ihren Verfahren mit professioneller psychologischer Hilfe, aber auch mit rechtlichem Beistand besser begleitet werden können. Dafür gibt es 4,2 Millionen Euro mehr, das sind 44 Prozent mehr als im ver­gangenen Jahr. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Ich danke Ihnen für diese Verhand­lungsführung ganz besonders, Frau Minister, weil dieser Schwerpunkt für uns alle ein wesentlicher ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum Strafvollzug: Es ist nicht so, dass der Strafvollzug nicht entsprechend ausgestattet wird. 19,3 Millionen Euro plus, das sind 3,4 Prozent. Wir haben die notwendigen Mittel sichergestellt, dass die Justizanstalten baulich entsprechend hergerichtet werden kön­nen, und aber auch, dass unsere Justizwache mit all den notwendigen Ausrüstungs­gegenständen ausgestattet wird. Es geht uns vor allem auch um die Sicherheit unserer Justizwache.

Des Weiteren gibt es Geld für Bewährungshilfe, damit die Straftäter nach der Haft auch gut weiterbetreut werden können. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt zur Umset­zung des Erwachsenenschutzgesetzes, das hilft, dass schutzbedürftige Menschen besser und persönlicher betreut werden können, ist, dass das notwendige Geld für die Erwachsenenschutzvereine vorgesehen ist. Auch in der Verfahrenshilfe, die wir ja auch leisten, ist ein höherer Kostenersatz für die Rechtsanwälte vorgesehen.

Wichtig ist mir, das Projekt des Elektronischen Aktes endlich sozusagen wirklich öster­reichweit ausrollen zu können. Die Justiz braucht die Digitalisierung, man sieht das in der Coronazeit. Wo wären wir, wenn wir nicht schon begonnen hätten, auch diese Mög­lichkeiten zu schaffen? Gott sei Dank ist momentan genug Geld vorhanden, dass das Projekt Justiz 3.0 auch entsprechend ausgerollt werden kann.

Ich glaube und bin überzeugt, dass wir mit dem Justizbudget eine wirklich gute Basis für die Arbeit der nächsten Jahre schaffen. Ich freue mich auf die Umsetzung der Projekte, ich freue mich, dass ich die Justiz weiter begleiten darf. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte.