22.08
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Stefan hat heute schon den Bundesminister außer Dienst Clemens Jabloner angesprochen. Ich darf auf seinen Wahrnehmungsbericht replizieren, den er zum Thema notwendige Ausgabenhöhe für die Justiz gemacht hat. Er hat damals in diesem Bericht festgestellt, dass für das Jahr 2020 1 732,6 Millionen Euro für die Finanzierung des laufenden Betriebes notwendig sind.
Ich darf festhalten, dass mit dem Bundesbudget für 2020 dieser Betrag erreicht wurde, und darf weiter feststellen, dass für 2021 eine Steigerung von 65,8 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr vorgesehen ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Was wurde und was wird damit erreicht? – Wir kennen die Zahlen. Im Jahr 2020 konnten zusätzlich 295 Planstellen geschaffen werden, und mit dem zusätzlichen Betrag von 65,8 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr wurde eine Reihe von Maßnahmen budgetiert, die ich nicht zu wiederholen brauche – die Frau Bundesministerin hat sie schon im Detail angeführt. Wichtig ist für mich, sehr geehrte Damen und Herren, dass mit all diesen Maßnahmen eine unabhängige Gerichtsbarkeit sichergestellt und die Rechtssicherheit gestärkt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, als Bautensprecher der ÖVP darf ich die Diskussion über den Justizbereich nutzen, um auch wohnrechtliche Themen aus dem Aufgabenbereich der Justiz anzusprechen. Wir haben im Regierungsprogramm mit unserem Koalitionspartner, den Grünen, eine Novellierung und Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes vereinbart. Ein paar Punkte darf ich herausgreifen, zum Beispiel, dass notwendige Erhaltungsmaßnahmen besser durchgesetzt werden. Auch das Thema Modernisierung hat eine wichtige Zielsetzung. Maßnahmen wie eine Anpassung der Zustellvorschriften und Zustimmungsvoraussetzungen oder die Erleichterung der Beschlussfassung mit der Schaffung von neuen Mehrheitsverhältnissen, natürlich unter Wahrung berechtigter Minderheitsrechte, aber natürlich auch unter Einbeziehung der Kostentragung, sind geplant. Damit werden für die einzelnen Eigentümer Erleichterungen geschaffen. Ich denke da zum Beispiel an die Errichtung privater Elektrotankstellen, Fotovoltaikanlagen oder auch eine behindertengerechte Ausgestaltung, die damit einfacher ermöglicht werden soll.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in absehbarer Zeit dem parlamentarischen Prozess zugeführt werden kann und die Modernisierung dieses Gesetzes bald für die betroffene Bevölkerung spürbar wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schrangl. – Bitte.