22.24
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Das Budget 2021: Null Justizwachebeamte mehr. Ich gratuliere, Frau Bundesministerin! Es ist eine Enttäuschung, da sieht man, was die Beteuerungen von Schwarz-Grün wert sind. Die Justizwache ist Ihnen wichtig, die Justizwache wird unterstützt – das ist nicht einmal das Papier wert. Keine einzige Planstelle gibt es 2021 mehr.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bessere budgetäre und personelle Ausstattung der Justizwache“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ein
Maßnahmenpaket für die Justizwache vorzulegen, das folgende Kernpunkte enthält:
- Mehr Planstellen: Die Sicherheit in den Justizanstalten muss durch Personalaufstockung der Bediensteten der Justizwache erhalten bleiben.
- Bessere budgetäre Ausstattung: Das Budget hat so ausgerichtet zu sein, dass ein Mehr an Planstellen und Ausrüstung für die Justizwache nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen in der Justiz führt.
- Schutz der Privatsphäre: Es ist ein medienrechtlicher Schutz der Privatsphäre der Bediensteten einzuführen. Wird bei Eingriffen in die Privatsphäre von Bediensteten, insbesondere bei Justizwachebeamten, durch Veröffentlichungen verletzt, kann der Dienstgeber im Wege der Finanzprokuratur die Ansprüche der Betroffenen geltend machen.
- Anerkennung der Justizwache: Die Bediensteten der Justizwache dürfen nicht durch Zivilpersonen ersetzt werden, sondern müssen vielmehr im Sinne der Vollzugszwecke gestärkt werden. Der Beruf des Justizwachebeamten ist kein Betreuungsberuf, die Beamten sind keine Sozialarbeiter, sie erbringen Sicherheitsleistungen.
- Haft in der Heimat: Das Konzept ‚Haft in der Heimat‘ ist durch bilaterale Übereinkommen und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen zu forcieren.“
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Das, glaube ich, wäre ein wichtiger Entschließungsantrag, auch für Sie, Frau Bundesministerin, denn damit wäre noch zu retten, was zu retten ist. Wenn Sie sagen, Planstellen kosten Geld – ja, das ist richtig, das wissen wir auch –, dann können wir Ihnen einen guten Tipp geben, woher Sie das Geld nehmen können. Es gibt diesbezüglich schon zahlreiche Pressemeldungen (Schriftstücke in die Höhe haltend): „Krankenversicherungen für Häftlinge: Ein Wiedergänger“, „Plan von ÖVP-FPÖ, aber auch von SPÖ-ÖVP“; weiters schreiben nicht wir, sondern der ORF, nämlich schon am 17.1.2020: „Zwei grüne Ressorts zuständig“. Jetzt frage ich mich, wo die Problematik liegt, dass Sie mit Kollegen Anschober in dieser grünen Angelegenheit endlich einmal Verhandlungen aufnehmen, dass endlich der Privatpatient Häftling, Insasse wegfällt und die Insassen in die Österreichische Gesundheitskasse überführt werden.
Diese Problematik zu lösen war noch nie so einfach. Natürlich wird aber nicht der Gesundheitsminister an Sie herantreten, sondern das wäre Ihre Aufgabe, an den Gesundheitsminister heranzutreten. Jetzt ist das in einer Hand, aber es klappt auch nicht. Wir sind damals an ÖVP-Minister Moser gescheitert. Wir wollten das sehr wohl, Ihren Vorgänger Moser hat das nicht interessiert. Deshalb ist halt nichts geschehen und nichts passiert. Das wäre ganz, ganz zwingend notwendig.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.“
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Auch dieses Thema wäre wichtig und ist schon längst überfällig, denn da liest man nur „Zwist um hohe Arztkosten für Häftlinge“, „Häftlinge: Kosten für Behandlung auf Rekord-Hoch“, „Medizin hinter Gittern immer teurer“. – Frau Bundesministerin, machen Sie etwas in diese Richtung!
Dann hätte ich noch ein zentrales Anliegen, da haben Sie als Abgeordnete mitgestimmt: Ich bringe Ihnen noch einen Entschließungsantrag betreffend „Ermöglichung des Zugangs zur Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte“ vom 3. Juli 2019 in Erinnerung – Sie lachen, die Justizwachebeamten finden es nicht ganz so lustig. Vier Parteien und Sie als Abgeordnete der Liste JETZT haben da mitgestimmt. Da steht nur drinnen: „Die Bundesregierung wird ersucht, schnellstmöglich die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen“.
Frau Bundesminister, halten Sie die Zeitspanne vom 3. Juli 2019 bis zum heutigen Tag im Jahr 2020 aus Ihrer Sicht für „schnellstmöglich“? Ich frage Sie im Namen der Justizwache. Null Planstellen mehr ist halt dramatisch. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
22.29
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lausch, Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
betreffend bessere budgetäre und personelle Ausstattung der Justizwache
eingebracht in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2020 im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.) – UG13
Zur Zahl der Insassen und Untergebrachten schreibt der Budgetdienst des Parlaments:
Die Anzahl der Insassen und Untergebrachten ist bis 2016 auf 8.610 gesunken, seit 2017 steigen die Zahlen wieder deutlich an und erreichten auch 2019 mit 9.060 wieder einen hohen Wert. Aufgrund der Gewährung von Aufschüben zum Antritt der Strafhaft als Sicherheitsmaßnahme in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie konnte die Anzahl im April 2020 auf 8.667 und im September 2020 weiter auf 8.561 gesenkt werden. Dies wird allerdings nur ein vorübergehender Effekt sein, weshalb von einem erneuten Anstieg auszugehen ist. Budgetär wird es somit nur zu geringen Einsparungen kommen, zumal der Anteil an fixen Kosten im Strafvollzug sehr hoch ist.
Nach der marginalen Erhöhung von 28 Personen im Exekutivdienst im aktuellen Jahr, ist für das kommende Jahr keine neue Planstelle vorgesehen:

Quelle: Budgetdienst des Parlaments.
Laut Wahrnehmungsbericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Clemens Jabloner vom 11. November 2019 wären aller-dings 250 zusätzliche Justizwachebeamte notwendig.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ein
Maßnahmenpaket für die Justizwache vorzulegen, das folgende Kernpunkte enthält:
• Mehr Planstellen: Die Sicherheit in den Justizanstalten muss durch Personalaufstockung der Bediensteten der Justizwache erhalten bleiben.
• Bessere budgetäre Ausstattung: Das Budget hat so ausgerichtet zu sein, dass ein Mehr an Planstellen und Ausrüstung für die Justizwache nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen in der Justiz führt.
• Schutz der Privatsphäre: Es ist ein medienrechtlicher Schutz der Privatsphäre der Bediensteten einzuführen. Wird bei Eingriffen in die Privatsphäre von Bediensteten, insbesondere bei Justizwachebeamten, durch Veröffentlichungen verletzt, kann der Dienstgeber im Wege der Finanzprokuratur die Ansprüche der Betroffenen geltend machen.
• Anerkennung der Justizwache: Die Bediensteten der Justizwache dürfen nicht durch Zivilpersonen ersetzt werden, sondern müssen vielmehr im Sinne der Vollzugszwecke gestärkt werden. Der Beruf des Justizwachebeamten ist kein Betreuungsberuf, die Beamten sind keine Sozialarbeiter, sie erbringen Sicherheitsleistungen.
• Haft in der Heimat: Das Konzept "Haft in der Heimat" ist durch bilaterale Über-einkommen und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen zu forcieren."
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Entschließungsantrag
Des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung UG 13 – Justiz, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2020
Insassen von Justizanstalten sind – sieht man von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Häftlinge ab – nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung werden unabhängig von der Arbeitsleistung direkt vom Bund getragen. Ärzte und Krankenanstalten verrechnen dem Justizministerium den Tarif für unversicherte Privatpatienten, der deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen liegt und in den letzten Jahren stets erhöht wurde.
An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in seinem Bericht „Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug – Bund 2012/3" deutliche Kritik geübt und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. „Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.", ist weiters dem Bericht zu entnehmen.
Die Gesundheitsausgaben für die Insassen von Justizanstalten steigen trotz des in den letzten Jahren etwa gleichgebliebenen Gesamtbestandes an Insassen weiter-hin ungebremst. Derzeit betragen sie nahezu 100 Millionen Euro.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht."
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kugler. – Bitte.