22.33
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Recht auf eine gute Verdolmetschung von Verfahren ist in der EMRK verankert. Es gibt momentan ungefähr 4 000 Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die bei Gerichten, Polizei, diversen Behörden, in Sachverständigenverfahren et cetera dolmetschen und ihren Dienst tun, und nur ein Teil davon ist wirklich beeidet und gerichtlich zertifiziert.
Das Gebührenanspruchsgesetz regelt die Honorare. Für die erste halbe Stunde können die Dolmetscherinnen und Dolmetscher 24,50 Euro und für jede weitere halbe Stunde 12,40 Euro verrechnen, und ich denke mir, das ist sicherlich mit ein Grund, dass es zu wenig Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetscher gibt: dass dieser Gebührensatz seit 2007 nicht mehr erhöht worden ist, es keine Indexanpassung gibt und es auch bei anderen Pauschalierungen, zum Beispiel bei Rückübersetzungen nach Einvernahmen bei der Polizei, wo dann, bevor das Protokoll unterschrieben wird, noch einmal in die Sprache zurückgedolmetscht wird, einen Satz von 20 Euro gibt, vollkommen egal, ob dieses Protokoll zwei Seiten oder 20 Seiten lang ist. Und eine Vorgangsweise gemäß der Aufforderung: Na fassen Sie es halt zusammen!, ist dann eben nicht mehr EMRK-konform.
Ein anderes Problem ist, dass gerade jetzt in Zeiten von Covid sehr viele Sitzungen, sehr viele Verhandlungen sehr kurzfristig abberaumt worden sind und Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die sich diesen Termin freigehalten haben, dann auf einmal keinen Auftrag mehr haben, aber auch keinen anderen annehmen konnten, was aber nicht abgegolten wird. Ein weiteres Problem ist, dass die DolmetscherInnen selbst innerhalb von 14 Tagen ihre Honorarnote stellen müssen, weil sie sonst verfällt, das Auszahlen des Honorars aber mitunter dauern kann, bis der Akt geschlossen ist, sprich bis der Prozess beendet ist – es kann also sein, dass sie jahrelang auf ihr Geld warten müssen.
Ich denke mir, wenn wir wirklich die EMRK erfüllen wollen, wenn wir wirklich hochwertige Gerichtsverfahren wollen, dann ist auch das hochwertige Dolmetschen ein Teil davon, dessen wir uns annehmen müssen, wofür wir auch ordentliche Gehälter oder ordentliche Honorare – ich will ja gar nicht unbedingt jemanden anstellen – zahlen müssen. Ich glaube, das muss es uns einfach wert sein. Ich hoffe – in diesem Budget ist das jetzt nicht der Fall, es wäre aber höchst an der Zeit –, dass vielleicht in einem übernächsten Budget dafür auch mehr Geld vorgesehen wird. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
22.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Jachs. – Bitte.