9.09

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben gestern begonnen, über die Hackler­regelung zu diskutieren, besser gesagt darüber, dass die Abschläge nicht weg­kommen sollen, und dabei sind immer wieder die Frauenpensionen ins Spiel gekommen. Auf diese möchte ich heute noch einmal besonders hinweisen.

Wir wissen, es ist noch immer die traurige Wahrheit, dass Frauen im Schnitt nur halb so viel Pension wie die Männer bekommen, und wir alle kennen die Gründe dafür. Es sind die veralteten Rollenbilder, die dazu führen, dass sich immer noch überwiegend Frauen um Kinderbetreuung und Pflege kümmern.

Das führt dazu, dass Frauen in Teilzeit, in schlecht bezahlten Jobs arbeiten, aber es sind gerade jene Frauen, die eine niedrige Pension erhalten, die die sogenannten System­erhalterinnen sind – die in der Pflege arbeiten, die im Handel arbeiten –, die jetzt wieder die Heldinnen in dieser Lockdownkrise sind. Wenn man aber nun die abschlagsfreie Hacklerregelung abschafft, ändert das nichts an der Ungerechtigkeit, dass Frauen immer noch weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen und daher auch wenig Pension erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Frauen erhalten durch die Abschaffung der Hacklerregelung, der abschlagsfreien Pen­sion, keinen Cent mehr, wir als SPÖ wollen jedoch eine wirkliche Verbesserung der Frauenpensionen. Wir wollen das Angebot einer flächendeckenden Kinderbetreuung, wir wollen das Angebot einer verbesserten Anrechnung der Kindererziehungszeiten und wir wollen auch, dass Frauen, die bereits in Pension sind, 50 Euro zusätzlich an Pension im Monat bekommen, wenn bei ihnen Kinderbetreuungszeiten vorliegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wenn ihr wirklich etwas dazu beitragen wollt, dass die Pensionen für Frauen fairer gestaltet werden, dann habt ihr heute die Möglichkeit, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen, ebenso wie die ÖVP, die ja von Anfang an immer behauptet hat – was ja völlig irre ist –, dass durch die abschlags­freie Hacklerregelung die Frauen benachteiligt würden. Auch für euch gäbe es heute die Möglichkeit, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Wir haben diesen Entschließungsantrag bereits im September 2019 eingebracht, und er wurde damals auch so beschlossen. Ich bringe ihn noch einmal ein – schauen wir einmal, wie die Abstimmung dann heute ausgeht. Ich bringe also folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „faire Pensionen für Frauen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine verbes­serte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten aufweisen, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

*****

Danke. – Ich hoffe, wir stimmen für höhere Frauenpensionen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

9.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend faire Pensionen für Frauen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über das Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021 – UG 22 Pensionsversicherung

Frauen bekommen im Schnitt nur halb so viel Pension wie Männer. Hauptgründe dafür sind zum einen die schlechtere Bezahlung und fehlende Beitragszeiten auf Grund von Kindererziehung anzuführen. Es braucht deshalb eine Pensionserhöhung durch die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren, wird Frauen keinen Cent mehr in der Pension bringen. Die niedrigen Frauenpensionen als Argument für diese Abschaffung heranzuziehen, wie das von ÖVP und Grünen immer wieder erfolgt, verbessert das Leben der arbeitenden Frauen in Österreich in keiner Hinsicht. Im Gegenteil, man rechtfertigt ein Unrecht mit einem anderem Unrecht.

Um die Pensionen der Frauen anzuheben, braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und erhöht die Gefahr der Altersarmut. Und es braucht eben die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

Am Ende des Arbeitslebens erhalten die meisten Frauen nur die Hälfte der Pension, die Männer erhalten. Frauenpensionen liegen im Median bei 957 Euro pro Monat, Männer­pensionen bei 1.863 Euro. Grund für die Schieflage ist die Lohnschere (gender pay gap), da der Lohn eine Grundlage für die Pensionsberechnung ist. Dazu kommt: Wenn Mütter (oder auch Väter) nach der Geburt zuhause bleiben oder danach Teilzeit arbeiten gehen, wirkt sich das später negativ auf die Pension aus.

Als Ausgleich dafür sieht die geltende Rechtslage vor, dass pro Kind vier Jahre Kindererziehungszeiten mit einer Beitragsgrundlage von rund 1.600 Euro im Monat (14-mal) angerechnet werden. Durch diese Anrechnung hat jede Frau mit Kind um 110 Euro mehr Pension pro Monat. Natürlich können auch Männer diese Zeiten zugerechnet be­kommen.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, dass eine deutliche Erhöhung der Beitrags­grundlage für Kindererziehungszeiten erfolgt und für alle Frauen (und Männer) mit Kindererziehungszeiten, die bereits in Pension sind oder von der Anhebung der Beitrags­grundlage nicht mehr profitieren, 50 Euro Extra-Pension im Monat erhalten.

Bereits mit Entschließung 105/E XXVI. GP des Nationalrates vom 19. September 2019 wurde die damalige Bundesministerin durch die Mehrheit der Mitglieder des National­rates aufgefordert, diese Maßnahmen umzusetzen. Es ist jetzt höchst an der Zeit zu handeln.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine verbes­serte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten aufweisen, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.