12.11
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich mich auch namens unserer Fraktion bei den im Gesundheitssystem, im Gesundheitswesen arbeitenden Menschen recht herzlich für die wirklich großartige Leistung bedanken. Sie kennen ja unsere Linie, wir haben immer gesagt, die kritische Infrastruktur des Gesundheitswesens und Risikopatienten sind zu schützen, und das gelingt mit unserem Gesundheitswesen gut.
Die zweite Aussage von Ihnen, Herr Minister, war heute: Wir müssen vermeiden, dass aus der Gesundheitskrise eine Sozialkrise wird. – Da gebe ich Ihnen recht, Herr Minister. Da müssen wir Fehler vermeiden, und da hat die Regierung viel Luft nach oben, auch Sie. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)
Ich bringe Ihnen heute zwei Beispiele. Erstes Beispiel Epidemiegesetz: Die Menschen in Österreich, die Unternehmer, die Mitarbeiter müssen sich auf bestehende Gesetze verlassen können. Was haben Sie getan? – Sie haben die Epidemiegesetze parlamentarisch gegen unsere Stimmen ausgehebelt, obwohl das Epidemiegesetz den Unternehmern zugesichert hat, den Verdienstentgang zu ersetzen, der aufgrund der behördlich verordneten Betriebsschließungen entstanden ist.
So, nun ist es mittlerweile unstrittig, dass zumindest für den Zeitraum der Betriebsschließung per Verordnung durch die Bezirkshauptmannschaften bis zur Aushebelung des Epidemiegesetzes durch die Covid-19-Gesetze – in etwa 16 Tage – der Anspruch auf Ersatz des Verdienstentgangs entsteht. Das steht seit Monaten fest: Betriebsschließungen Mitte März, und der Erlass, die Verordnung von Ihnen, Herr Minister, wie der Verdienstentgang zu berechnen ist, ist am 21. Juli herausgegeben worden, die Berechnung Anfang August. Mittlerweile sind sechs, sieben Monate ins Land gezogen, und es ist immer noch nicht entschädigt worden. Die Unternehmer werden im Stich gelassen.
Deswegen bringe ich heute folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte im Sinne der Umsetzung eines Wirtschaftsreparaturpakets zu setzen, das geeignet ist, jenen Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibenden, die von der COVID-19-Krise massiv bzw. existentiell betroffen sind, unmittelbar, sofort und in ausreichendem Ausmaß zu helfen.
Dieses Wirtschaftsreparaturpaket hat die Umsetzung nachstehender Maßnahmen [...] sicherzustellen:
- Voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungsverbot betroffen sind, in jener Höhe, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des EpidemieG geschlossen worden wäre;
- Sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle Unternehmer, die sämtliche Kosten und einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächsten drei Monate abdeckt;
- Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über die Finanzämter.“
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In aller Kürze noch eine zweite wichtige Frage an Sie, Herr Minister: Über Puls 4 haben Sie mitgeteilt – ich zitiere –: Das Ziel ist es, dass dieser Lockdown so lange anhält, bis wir den Impfstoff haben. – Zitatende.
Nun haben Sie uns heute mitgeteilt, dass der Impfstoff Anfang Jänner vorhanden sein wird. Was bedeutet das für die Unternehmen? Was bedeutet das für die Tourismuswirtschaft? Was bedeutet das für den Handel? Was bedeutet das für die Mitarbeiter? Was bedeutet das für viele Österreicher, die direkt und indirekt davon betroffen sind?
Wir gehen alle davon aus, dass die Geschäfte, die Betriebe Mitte Dezember öffnen können. Wenn Sie schon die Opposition und uns nicht informieren, dann informieren Sie heute und hier bitte die Bevölkerung, die Unternehmer, die betroffenen Arbeitnehmer, ob die Betriebe tatsächlich bis Mitte Jänner geschlossen sind, so wie Sie das indirekt über Puls 4 angekündigt haben! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hauser, bleiben Sie bitte am Rednerpult! Sie haben den ersten Absatz des Entschließungsantrages nicht verlesen, oder nur einen ganz kurzen Teil davon. Sie müssen ihn noch einmal verlesen, dann kann er als ordnungsgemäß eingebracht gelten.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): „Dieses Wirtschaftsreparaturpaket hat die Umsetzung nachstehender Maßnahmen – unter der Zielsetzung der Übernahme einer ökonomischen Generalhaftung des Staates sowohl für Unternehmer als auch Arbeitnehmer – sicherzustellen.“
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12.15
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Erwin Angerer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 11: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (449 d.B).): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021BFG 2021) samt Anlagen ( 380 d.B.)-UG 24 Gesundheit in der 62. Sitzung des Nationalrats (XXVII.GP) am 18. November 2020
Es braucht daher einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der auch wirklich hält, sofort wirkt und auf den sich alle verlassen können – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Unternehmer handelt.
Der neuerliche zweite Lockdown mit Ausganssperren, Schulschließungen, großflächigen Betretungsverboten für Betriebe des Handels, der Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sowie einer massiven Auswirkung dieser Maßnahmen auf die Wertschöpfungskette in den Zulieferbetrieben, der Industrie und Gewerbe ab dem 17. November 2020 verlangt daher nach einer grundlegenden Neuausrichtung des staatlichen Schadenersatzes für solch massive Eingriffe in die österreichische Wirtschaft.
Wir fordern daher, wie bereits seit der Debatte und der Beschlussfassung der ersten COVID-19 Pakete im März 2019 mit Nachdruck die unmittelbare Umsetzung von wirksamen Unterstützungsmaßnahmen für die heimischen Unternehmen aber auch die betroffenen Privatpersonen.
Wir haben schon bei der Beschlussfassung des COVID-19 Gesetzes im Zuge der NR-Sitzung am 15.03.2020 die Mängel dieser Gesetzesvorlage aufgezeigt und entsprechende Abänderungsanträge gestellt. Es bestätigt sich mittlerweile auch, wie von uns befürchtet und aufgezeigt, dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epidemiegesetzes 1950 ein schwerwiegender Fehler dieser Bundesregierung war, der umgehend repariert werden muss.
Das COVID-19 Gesetz und seine Begleitgesetze müssen so angepasst werden, dass jenen Unternehmen, die keinen Entschädigungsanspruch durch das Epidemiegesetz 1950 hätten, unbürokratisch, schnell und praktikabel eine notwendige Unterstützung zukommt.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten und damit im Sinne der notwendigen Unterstützung der massiv belasteten heimischen Unternehmen und Privatpersonen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte im Sinne der Umsetzung eines Wirtschaftsreparaturpakets zu setzen, das geeignet ist, jenen Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibenden, die von der COVID-19-Krise massiv bzw. existentiell betroffen sind, unmittelbar, sofort und in ausreichendem Ausmaß zu helfen.
Dieses Wirtschaftsreparaturpaket hat die Umsetzung nachstehender Maßnahmen -unter der Zielsetzung der Übernahme einer ökonomischen Generalhaftung des Staates sowohl für Unternehmer als auch Arbeitnehmer - sicherzustellen:
• Voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungsverbot betroffen sind, in jener Höhe, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des EpidemieG geschlossen worden wäre;
• Sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle Unternehmer, die sämtliche Kosten und einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächsten drei Monate abdeckt;
• Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über die Finanzämter.“
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Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals. Mit dieser Ergänzung ist dieser Entschließungsantrag ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte.